Elterngeldantrag ohne Beschäftigungsverhältnis; als Hausfrau

Hallo ihr Lieben,

ich bin verheiratet und Hausfrau....wo muss ich denn nun das Elterngeld beantragen? War gerade dabei den Antrag beim Landesamt für soziale Dienste auszufüllen, aber da steht ja unten, dass es zwingend erforderlich ist, die anlage B beizufügen in der man die einkünfte erklärt. ich habe ja gar keine....irgendwie geht aus der anlage gar nicht hervor, dass man dort auch was beantragen kann, ohne einkünfte, obwohl ich ja weiß, dass mir der sockelbetrag zusteht. aber wo gebe ich denn dort an, dass ich nur hausfrau bin und keine einkünfte habe? oder ist es dann ein anderer weg?

ich bin doch aber dort an der richtigen adresse, oder? und es ist auch das richtige formular, oder?

lg

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klar kann man die bekommt den min. satz 300 euro. dein mann füllt den antrag ja auch mit aus, und er hat einkünfte.

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aber ich muss doch nicht seinen lohn dort angeben, bzw die ganzen monatsabrechnungen abgeben, oder? war zumindest bei unserem ersten kind nicht so und eigentlich hat er ja auch gar nichts damit zu tun, da ich ja antragstellerin bin?! das wird in der anlage b auch gar nicht hinterfragt. hmm... ich kreuze nun einfach überall nein an, was das arbeiten und einkünfte angeht und mal schauen, was dann dabei rauskommt :)

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ja schon, aber es sind zwei spalten, halt von beiden elternteilen, wie mussten beide ausfüllen und da gehört nun mal sein lohn dazu auch wenn er nicht interessiert, da du nur alleine elterngeld möchtest.

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Also soweit ich das weiß, sind die Anträge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich zB komme aus Rheinland-Pfalz und dort gibt es den Punkt für den Mindesbeitrag von mtl. 300,- Euro unter Punkt 4: Antragsstellung.

Da ist bei mir dann zum ankreuzen: - Mindesbeitrag von 300,- Euro mtl. oder - Elterngeld aus Erwerbseinkommen vor der Geburt

Ich muss bei mir auch nicht von meinem Mann die Nachweise beilegen, obwohl es da Spalten für gibt, aber ich beantrage das Elterngeld ja nur auf meinen Namen und über mein voriges Gehalt. Würde mein Mann jetzt auch noch 2 Monate Elterngeld beantragen (was ja geht), dann müsste ich die auch noch beilegen.

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Nur du Must den Antrag ausfüllen da du nicht arbeitest!
Bin auch Hausfrau und mein Mann brauchte nix ausfüllen oder abgeben!!

lg

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hallo,

in berlin ist es z.b. so, da gibt es ganz zu anfang eine erklärung die du ankreuzen kannst. da steht dann etwas von sockelbetrag über 300€. da steht dann auch, dass du keine weiteren angaben machen mußt.

das mit dem partner habe ich auch noch nicht gehört, dass du sein einkommen angeben mußt?! du bist ja die antragstellerin und der betrag richtet sich ja nach deinen angaben#kratz

*lg*

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Hallo!

Ich hab mir die Formulare von SH einmal angeschaut: Du füllst den Hauptantrag aus und die Anlage B. In der kreuzt du unter 30 und 33 "Nein" an und fertig ist der Antrag.

Liebe Grüße!

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danke für deine mühe :)....

lg

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Welches Bundesland?

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hat sich schon längst erledigt. siehe antworten über dir :)

trotzdem danke

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Also bei uns in Ba-Wü kann man ankreuzen, dass man den Mindestbetrag möchte, oder dass das Elterngeld anhand der beigefügten Unterlagen (also Einkommensnachweise) errechnet werden soll.

Da ich beim 1. Kind arbeitslos war (nach Ausbildung, erstmal Hartz IV, dann gar nichts mehr) hab ich beim ersten Kind das Kreuzchen bei Mindestbetrag gemacht. Jetzt beim 2. war ich berufstätig und Kreuze das andere an und lege die Nachweise bei :)

Sonst ruf doch mal bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung an. Die können Dir sicher sagen, wo Du genau anrufen musst und dann kannst direkt nachfragen :)