Elternzeit + Arbeitgeberbescheinung - kompliziert da Persoabteilung in UK

Hallo ihr Lieben,

schon wieder das leidige Thema. Ich dachte eigentlich, dass es klar ist, aber meine englische Personalabteilung bringt mich zur Verzweiflung.

Meine Tochter ist nun schon 3 Wochen alt. Die Elternzeit habe ich direkt nach der Geburt beantragt und alle Unterlagen (Geburtsurkunde, Elternzeitantrag und die Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld) an die Personalabteilung geschickt.

Da ich die Bescheinigung bis dato nicht hatte, habe ich nachgehakt und heute per PDF das Dokument erhalten. Nun zu meinem Problem.

Wir sind ein globales Unternehmen. Ich bin rein rechtlich in einer deutschen Filiale/Niederlassung angestellt. Die Personalabteilung sitzt aber zentral in England und ist für alle Länder verantwortlich. Meine Lohnabrechnung bekomme ich von einem deutschen Lohnbüro - von dem ich aber keine Telefonnummer habe, da alles von der englische Persoabteilung geleitet wird.

So, nun scheinen die sich in England aber nicht so mit Mutterschutzgeld und Elterngeld auszukennen und hatten Probleme meine beantragte Elternzeit zu verstehen.

Beantragt habe ich: 20.05.2012 bis 19.05.2013. Also ab Geburt meiner Tochter bis zum ersten Geburtstag.

In der AG-Bescheinigung steht aber nun 26.07.2012 als Beginn der Elternzeit, obwohl in meinem schriftlichen Antrag der 20.05.2012 steht. Also ein Tag nach dem Mutterschutz.

Was muss denn nun in der AG-Bescheinigung stehen? Der Tag der Geburt oder 1. Tag nach Mutterschutz?? Da ich ja die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz nehme.

Ich weiß, dass ich 12 Monate Elterngeld beziehen darf, aber das Mutterschutzgeld (8 Wochen nach Geburt) angerechnet wird, so dass ich an sich "nur" 10 Monate Geld beziehe.

Die Pappnasen haben nämlich das Schreiben an die Krankenkasse geschickt, und nicht an mich. So dass ich denen, abgesehen vom Beginn der Elternzeit nun auch noch schreiben muss, dass sie es an mich senden müssen.

Oder akzeptiert die Elterngeldstelle auch das Datum 26.07. als Beginn der Elternzeit, da sie ja die 8 Wochen Mutterschutzgeld eh anrechnen?

Ich habe nun echt Panik, dass ich das Elterngeld nach der letzten Lohnzahlung+Mutterschutzgeld von der KK so spät bekommen, dass ich für eine Weile ohne Geld da stehe.

HILFE...Weiß einer von euch bescheid?

Vielen Dank und verzweifelte Grüße,

Cherry_mary mit Kobi tief im #herzlich und Ruby schlafend im Bett

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Hallo,

passt doch, was die gemacht haben, Elternzeit beginnt immer nach Mutterschutz.
Wenn du ein Jahr Elternzeit nimmst, ist der Beginn nach Mutterschutz und das Ende der 1. Geburtstag.

Wenn man es genau nimmt, hast du es falsch beantragt, die haben es nur richtig gestellt.

Grüße

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Ach wegen Elterngeldzahlung noch.
Man kann es ja erst nach der Geburt beantragen, mein Mann ist direkt nach Geburt in Elternzeit gegangen und hat die erste Zahlung ca. 1 Monat nach seinem Antrag bekommen.

Also müsste das bei dir rechtzeitig kommen.

Grüße

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Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Muss diese Bescheinigung eigentlich im Original vorliegen oder reicht eine Kopie? Ich habe eben bisher nur eine PDF und noch keine Antwort der Persoabteilung.

GRuß,

Cherry_mary

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Hallo,

ruf doch einfach bei Deiner zuständigen Elterngeldstelle an.

Die Sachbearbeiter sind da in der Regel hilfsbereit. Ich hatte wegen Fristwahrung meinen EG-Antrag auch einfach unvollständig eingereicht und die fehlenden Gehaltszettel dann später gefaxt - war alles kein Problem.

Gruß Lucccy

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"Beantragt habe ich: 20.05.2012 bis 19.05.2013. Also ab Geburt meiner Tochter bis zum ersten Geburtstag."

Naja, die Frage ist ja, wer sich nciht auskennt, immerhin hast du falsch angemeldet (denn beantragen ist auch falsch). Die Personalabteilung hat also sogar alles richtig gemacht und deinen Fehler korrigiert!