Elterngeld beim 2. Kind

Hallo Ihr Lieben,

Vielleicht kann mir jemand mit einer fundierten Aussage helfen...
Wie bestimmt schon x-Mal gefragt würde ich gerne wissen wie sich das Elterngeld beim zweiten Kind berechnet...es geht mir hierbei vorallem darum, wie der Abstand zwischen Kind 1 und 2 sein muss, bzw. max. sein darf um den vollen Satz Eltergeld (sprich 65-67%) zu erhalten.

Vielen Dank im Voraus!
LG, Nicole

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Hallo Nicole,

#kratz ich bin bei deiner Frage gerade etwas verwirrt. Der volle Satz von 65-67% hat doch nichts mit dem Abstand der Geschwister zutun!! Das hat nur was mit dem Geschwisterbonus zutun. Solange du nach der Geburt noch ein Geschwisterkind unter 3 Jahren hast, bekommst du bis zum vollendeten 3. Lebensjahr den Geschwisterbonus.
Also ich bekomme Anfang Oktober unser Mäuschen und unsere Vanessa wird im November 3 Jahre jung. Und bis Dezember diesen Jahres bekomme ich dann den Geschwisterbonus.

Ich hoffe, das war verständlich! :-D

LG, diana-carmen

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Ja danke, aber es geht mir ja nicht um die 75 € Geschwisterbonus sondern um den Elterngeldbetrag, den ich beim 2. Kind erhalten würde. Und der richtet sich ja danach ob ich vorher (12 Monate Berechnungszeitraum) gearbeitet habe oder noch Elterngeld erhalten habe (was ja auf das zukünftige Elterngeld nicht angerechnet wird)! ;)

LG

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Ja, es zählt das Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate vor Niederkunft. Hast Du nur 6 Monate verdient, wird das durch 12 gerechnet und davon 67%, mindestens 300 Euro, maximal 1600.

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Da sich das Elterngeld ja nach dem Nettoeinkommen der 12 Monate vor Geburt berechnet, kannst Du die 65% nur bekommen, wenn Du unmittelbar nach dem Mutterschutz von Kind 1 wieder arbeiten gehst.
Elterngeld für Kind 1 ist eine Lohnersatzleistung und wird bei der Berechnung mit 0 genommen.
Wer also Kind 1 bekommt, dann nicht arbeitet und sofort im Anschluss wieder schwanger wird, bekommt den Sockelbetrag von 300 Euro + Geschwisterbonus.

So habe ich das jedenfalls immer verstanden und im Bekanntenkreis aktuell bei einer Familie auch erlebt - Kinder sind grade mal 1 Jahr auseinander (August 2009 und September 2010).

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Ja aber soweit wie ich das im Internet gelesen habe wird der Zeitraum, in dem man Elterngeld erhalten hat/ im MuSchu war nicht zum Berechnungszeitrum dazu addiert. Sprich es müsste ja dann so sein dass für die Berechnung des Elterngeldes beim 2. Kind die Monate vor Geburt des 1. Kindes genommen würden, wenn man unmittelbar nach Bezug des EG für'n 1. Kind wieder in den MuSchu des 2. Kindes übergeht, oder?! ????

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ich bin grad völlig verwirrt, da weiter untern von Nadine... das genauso angegeben wird, wie ich immer dachte, dass es nicht gerechnet wird. Und ich mir auch irgendwie nicht vorstellen kann.

Ich halte mich aus der Diskussion mal raus.

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Okay, jetzt habe ich erst mal richtig verstanden, wie du es meintest... sorry! ;-)

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Kein Problem! ;-)

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Hallo,

ich versteh zwar auch nicht ganz, wie du es meinst, aber ich schreib dir mal, wie es bei mir war.

Ich bin mit unserem 2. schwanger geworden, als unsere Tochter knapp 11 Monate alt war. Ich bin dann, als sie 1 Jahr alt geworden ist, wieder teilzeit arbeiten gegangen.

Das Elterngeld fürs 2. hat sich dann wie folgt zusammengesetzt:

5 Monate 65% meines Gehalts aus Teilzeit
7 Monate 65% meines Gehalts aus Vollzeit - weil dann eben die Zeit VOR der ersten Schwangerschaft hinzugezogen wurde, da das erste Elterngeld ja nicht in die Berechnung einfliesst

und dann eben noch den GEschisterbonus, weil die Große bei der Geburt des Kleinen noch keine 3 Jahre alt war

im Endeffekt war kein großer Unterschied zwischen Elterngeld 1 und Elterngeld 2

Vielleicht hilft dir das ja.

LG, Nadine

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Bin zwar nicht die die das gefragt hat aber das ist so gut geschrieben das es mir auch weiterhilft. Hab mich das nämlich auch mal gefragt. #pro

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Hallo!

So ganz sicher bin ich mir zwar auch nicht, was du meinst, aber wenn es um das Einkommen vor der Geburt geht - hier gilt folgendes:

Wenn du nach der Geburt von Kind1 nicht gearbeitet hast, werden die Monate, in denen du regulär in Elternzeit warst (also ein Jahr nach der Geburt von Kind1) nicht mitgerechnet und durch die Monate vor der Geburt von Kind1 ersetzt. Wenn Kind2 also genau 1 Jahr jünger wäre als Kind 1, bekäme die Mutter weitere 12 Monate das gleiche Elterngeld + den Geschwisterbonus. Sind die beiden Kinder 1,5 Jahre auseinander, werden 6mon aus der Zeit vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung herangezogen und die übrigen 6 mon von vor der Geburt von Kind2. Sind die beiden Kinder hingegen 2 Jahre und mehr auseinander, bekommt man nur den Sockelbetrag von 300€+Geschwisterbonus (75€). Den Geschwisterbonus bekommt man allerdings nur, bis Kind1 3 wird.

Liebe Grüße!

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Nachtrag:
Wenn du nach der ersten Elternzeit wieder gearbeitet hast, wird das Elterngeld natürlich nach dem Einkommen berechnet. Ich hatte jetzt zugrunde gelegt, dass die Elternzeit auf 2 Jahre verlängert wurde.

LG

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Hallo,

wenn Du nach dem Elterngeldbezug von Kind I nicht wieder arbeiten gehst, muss der Mutterschutz direkt im Anschluss an das erste Jahr beginnen/begonnen haben um keine Abzüge zu bekommen.

LG, Andrea

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Wenn du Mutterschutz hast, dann ca. 14 Monate.

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Hallo,

unsere beiden großen sind 20,5 Monate auseinander und ich habe damals fast genau das gleiche Elterngeld bekommen (waren so ca. 5 Euro Unterschied). Wie weit der Abstand max. sein darf weiß ich nicht, weil ich den Antrag damals schon für die 300 Euro ausgefüllt hatte und mich dann eine Dame von der Elterngeld-Stelle angerufen hat und mich nach der Bescheinigung für Arbeitgeber und Krankenkasse wg. der Mutterschutzfristen gefragt hat und mir erklärt hat, dass ich auf Grund der kurzen Abstands einen Anspruch auf mehr Elterngeld habe.

Hoffe, das hat dir ein bisschen weitergeholfen.

LG, Nicki mit Stefan (*01.06.07), Zoey (*12.02.09) und Bauchzwerg (15. SSW)

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Dein Elterngeld wird deutlich geringer gewesen sein, aber Elterngeld+Geschwisterbonus hat dann den geringen UNterschied gemacht ;)

Es ist ja möglich insgesamt beim 2. Kidn mehr zu bekommen als beim 1. ohne zu arbeiten zwischendurch!

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Hattest du damals das 1. Elterngeld gesplittet über 2 Jahre auszahlen lassen?

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Danke für eure Antworten...habt mir weitergeholfen! ????