Anschreiben wg. Elternzeit an Arbeitgeber

kann ich das so schreiben?

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hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes:

(vorrausichtlicher) Geburtstermin ist der 23. Mai 2012.

Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit vorrausichtlich am 19.07.2012 beginnen und am 22.09.2014 beenden. Ich bestätige an dieser Stelle, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Sollte sich der Geburtstermin verschieben, reiche ich Ihnen kurzfristig nach der Geburt die Geburtsurkunde schriftlich ein. Der Elternzeitbeginn verschiebt sich dann entsprechend.

Ferner möchte ich die verbleibenden 8 Monate meiner Elternzeit auf die Zeit zwischen dem drit-ten und achten Lebensjahr meines Kindes übertragen.

Ich bitte um Bestätigung meines Antrages.

Wie bereits in dem Gespräch mit Ihnen und Herrn xx am xxx angekündigt, möchte ich meinen Beruf voraussichtlich bereits während der Elternzeit als Teilzeit ausüben. Dies ist jedoch frühestens für das zweite Elternzeitjahr angedacht, wenn eine Betreuung des Kindes gesichert sein sollte. Nach meinen jetzigen Vorstellungen würde ich dann gerne vormittags jeweils 4 Stunden, d.h. 20 Stunden/Woche, arbeiten. Festlegen möchte ich mich diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht, da ich dies auch von den Betreuungsmöglichkeiten meines Kindes abhängig mache. Dies werde ich gemäß den gesetzlichen Fristen entsprechend zeitnah vor Beginn der gewünschten Tätigkeit anzeigen. Ebenfalls stehe ich den besprochenen Möglichkeiten von Urlaubs- und Krankheitsvertretung innerhalb der Rechtsabteilung sowie einer (vorüber-gehenden) Tätigkeit im Home-Office positiv gegenüber. Die Möglichkeiten sollten dann zu gegebener Zeit nochmals besprochen werden.

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ich finde es gut geschrieben. muss auch bald mal ein text verfassen und vorbereiten.

mir wurde aber gesagt, dass man dieses schreiben erst ca eine wo nach geburt des kindes einreicht, da wenn man es vorher einreicht kein kündigungsschutz mehr besteht #gaehn

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huch wollte nicht #gaehn sondern #gruebel#kratz

#rofl

#winke

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echt, ist das so? warum sollte es denn? hab das noch nie gehört mit dem Kündigungsschutz, bin doch so oder so in Mutterschutz und da gilt ja Kündigungsschutz

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ist ok so,....das mit dem et termin und so weiter muss eigentlich nicht rein das schreiben muss ja erst 7 wochen vor beginn der elternzeit beim AG sein also eine woche nach der Entbindung,..
Also kannst du oder dein mann das schreiben gleich nach der geburt mit den richtigen daten ausdrucken und mit der geburtsurkunde abschicken.

lg

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Ich sollte einen formlosen Zettel abgeben.

Da Sand nur drauf as ich 2 Jahr Elternteil nehme.

Das war's auch schon.

Lg

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Ich finds weder inhaltlich gut, noch ist es sinnvoll es so jetzt abzugeben.

Warum willst du dich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und das nach der Geburt erst abgeben? Der AG hat übrigens auf jeden Fall Anspruch auf eine Kopie der Geburtsurkunde, nciht nur wenn das Kind später kommt.
erstehe ich das richtig, du bist noch in Elternzeit und hast die Elternzeit nicht abgebrochen? Dann wäre es sinnvoller, die einfach zu Ende laufen zu lassen.

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Soweit ist das alles ok! Allerdings zählt die Elternzeit direkt einen Tag nach der Geburt - also der Mutterschutz wird mal wieder mit eingerechnet und man klaut uns quasi 8 Wochen! Dachte auch immer das man das erst ab dem MuSchu zählt!

Man kann das Schreiben vorzeitig abgegeben - dir kann nichts passieren! Dein kündigungsschutz ist nicht gefährdet oder hinfällig!

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Entschuldige, aber warum erzählst du immer wieder diesen mist mit dem Beginn der Elternzeit?!?
Du solltest es langsam wissen, das die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt (was ja für die Anmeldung wichtig ist) und nur bei der Länge dieser mit angerechnet wird (weswegen bei vielen Firmen es wichtig ist das genaue Enddatum zu nennen!).

UNd klar kann man vorzeitig abgeben, es ist nur fraglich, ob es dann wirklich gültig ist.

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Sorry, aber warum machst du die Leute hier immer wieder so an??? Hab das Gefühl du stalkst einen - was mir allerdings Latte ist!
Im übrigen kann ich das so nirgends geschrieben haben, da mir diese Auskunft erst letzte Woche gegeben wurde;-)

Auch in einem Forum gilt, der Ton macht die Musik...schönen Tag

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Elternzeit wird nicht beantragt, sondern angemeldet.

Ansonsten: Nett, aber weit übers Ziel hinaus geschossen. Das braucht so kein Mensch.