Frage zum unten genanten Thema Adoption von Kindern

huhu

ich habe gerade weiter unten das Thema zur Adoption gelesen wen man noch nicht verheiratet ist und wen man dann heiratet muss der 'Kindsvater also dann mein Ehemann seine eigenen Kinder adoptieren, aber da mein Freund meinen Nachnamen Annehmen würde dann wäre das ja geklärt bin etwas verwirrt wie das nun ist???

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So da ich es falsch unten geschrieben haben werde ich es hier nochmal richtig stellen (werde ja nun dumm dargestellt)

Dein Mann muss sein eigenes Kind NICHT adoptieren wenn er die vaterschaftsanerkennung macht aber da dein mann ja eh deinen namen annehmen möchte wird dein kind ja eh von anfang an deinen namen tragen#winke

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Das ist so nicht richtig!

2000 war es noch so, das wenn das Kind bereits das 2.Lebensjahr erreicht hat, wenn man heiratet, der Kindsvater trotzdem sein eigenes Kind adoptieren muss! Egal ob eine Vaterschaftanerkennung vorliegt oder nicht!!!
Hatten diesen Fall im Bekanntenkreis.....

Kann sich natürlich in der zwischenzeit geändet haben! Ruf einfach auf dem Standesamt an und frag da nach, die wissen es ;O)

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Verwirrt bin ich auch. Allerdings von deiner Schreibweise.

Nochmal mit Satzzeichen bitte: Was willst du wissen?

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Also irgendwie ist durch den Beitrag alles durcheinandergekommen.

Adoption hat nichts mit Namensgebung zu tun.

Ein Kind wird bei Eheschließung einbenannt, sollte es noch einen anderen Namen haben.

Ein Kind zu adoptieren, bedeutet, für ein Kind Sorge zu tragen.

Lest euch die Paragraphen im BGB durch. Ist alles relativ easy!

http://dejure.org/gesetze/BGB/1594.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html

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achso ok danke

ich meinte das so :

mein Freund nimmt bei der hochzeit mein nachnamen an also müsste er ja das kind nicht adoptiern

als wen ich seinen namen anehmen würde da das kind den nachnamen von mir bekommt

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Auch nicht besser ... schon mal was von Satzzeichen gehört?

Also ...

Der leibliche uneheliche Vater, der das Kind anerkennt und somit in die Geburtsurkunde eingetragen wird, muss sein Kind NIE bei einer Heirat adoptieren.

Das Kind kann zunächst den Namen der Mutter tragen oder aber man gibt dem Kind gleich auch den Nachnamen des Vaters (würde ich unverheiratet nie machen, zu oft liest man, dass diese geplanten Hochzeiten dann doch nicht zustande gekommen sind, vor allem wenn man merkt, was für eine Belastung ein Kind auch für eine Beziehung sein kann).

Bei der Eheschließung legt man den Familiennamen fest ... in Deinem Fall hat das Kind den ja schon, wenn Ihr Deinen Namen als Familiennamen festlegt.

Wenn Ihr den Namen Deines Freundes als Familiennamen festlegt, dann ändert sich der Name des Kindes in diesen Namen (leibliche Kinder erhalten immer den Familiennamen, auch wenn sie vorher geboren werden, da weitere Kinder, die ja automatisch den Namen erhalten, mit den gleichen Elternteilen gleich heißen müssen) ... und Du kannst Dir aussuchen, ob Du Deinen Namen behältst, den Familiennamen oder einen Doppelnamen nimmst.

Nochmals deutlich: Wenn der Familienname der Name Deines Freundes ist und er der Vater des Kindes ist, geht es nicht, dass Du den Namen annimmst, das leibliche Kind Deines Freundes aber nicht!

LG

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Musst du jetzt jeden kritisieren???

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#augen

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Also dein Freund muss sein Kind nicht adoptieren und dabei ist es auch egal welchen Nachnamen ihr habt. Er muss die Vaterschaft anerkennen...
Anders ist das mit dem Sorgerecht, ihr habt nicht automatisch das gemeimsame Sorgerecht darum muss man sich eben beim Jugendamt kümmern, ja nachdem wie man es haben will, also vor der Ehe...
Wenn das Kind deinen Nachnamen trägt, ihr dann heiratet und dein Freund deinen Namen annimmt ist ja alles in Butter.Aber auch anders ist es kein Problem. Würde das Kind deinen NAmen bekommen und ihr würdet dann bei der Eheschließung den Namen deines Freundes annhemen, kann man für das Kind gleich mitändern. Glaube bis zum 5. oder 7. Lebensjahres ist das kein Problem...
Anders ist es wenn das Kind den Namen deines Freundes bekommt und ihr nicht heiratet, dann kannst du den Namen nur ändern, wenn ER dem zustimmt!
Ok?

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>>> Würde das Kind deinen NAmen bekommen und ihr würdet dann bei der Eheschließung den Namen deines Freundes annhemen, kann man für das Kind gleich mitändern. Glaube bis zum 5. oder 7. Lebensjahres ist das kein Problem... <<<

Ich meine, dass in diesem Fall des Name des Kindes geändert werden MUSS ... es dürfte nicht gehen, dass als Familienname der Name des Mannes genommen wird, und das leibliche Kind den Mädchennamen der Mutter behält ... zumal nachfolgende Kinder automatisch den Familiennamen bekämen, es aber nicht geht, dass Kinder mit gleichen Elternteilen unterschiedlich heißen.

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Ob man den ändern muss, weiß ich nicht. aber meine Ferundin, die das eben grade hinter sich hat, hat gesagt: Das eben Kinder die Älter sind, als ich glaube eben 7 Jahre, nicht den Namen der Familie annhemen müssen wenn sie nicht wollen...

Du legst hier aber schon veil auf die Goldwaage oder?

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