Mutterschaftsgeld etc. als Beamtin

Hallo alle zusammen,

ich bin mir nicht ganz sicher aber als verbeamtete Lehrerin in Nrw bekomme ich doch KEIN Muterschutzgeld, sondern erhalte meine Bezüge weiterhin.
Einen Antrag für das Elterngeld stelle ich direkt nach der Geburt, oder?
Und wann stelle ich den Antrag für das KIndergeld und bei wem? und was ist mit der Beihilfe und der privaten Krankenkasse? Ich habe irgendwo gelesen, dass ich auch einen Zuschuss von der Beihilfe bekomme. Stimmt das?

Wer kann mir von seinen Erfahrungen berichten und diese mir mir teilen.Ich danke schon einmal im voraus.

LG geeta

1

Hallo,

also ich bien Beamtin in Bayern.

1. Mutterschaftsgeld bekommst du nicht, sondern einfach dein Gehalt weiter bis Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt.

2. Kindergeld bekommst du mit deinem Gehalt von der selben Stelle. Du beantragst es nach der GEburt. Bei uns gibts dafaür eine "Änderungsanzeige" die an Arbeitgeber + Bezügestelle geht.

3. Von der Beihilfe bekomsmt du einen Zuschuss zur KK. Das geht auch automatisch mit der o.g. Änderungsanzeige.

Nr. 2 +3 kannst du mit der GEburtsurkunde beantragen. Also kurz nach der GEburt. Elterngeldantrag haben wir mit der Geburtsurkunde auf dem Standesamt bekommen.

Ach ja, wir mussten auch die KK informieren, da es sein kann, dass du einen höheren Beihilfeanspruch hast, d.h. dich nicht mehr zu 50% selber versichern musst. Ich weiss aber nimmer, ob das schon beim 1ten Kind der Fall war.

LG BUNNY #hasi mit Nr. 4 inside

2

Hallo geeta,

schau mal hier:
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/verfuegbare_vordrucke.php
Dort findest du den Kindergeldantrag, der beim LBV NRW einzureichen ist!

Hier sind noch ein paar interessante Merkblätter und Informationen:
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_vordrucke/verfuegbare_merkblaetter.php
http://www.lbv.nrw.de/info_allgemeines/anzeige_von_aenderungen/index.php

Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Habe die wichtigstens Anträge auch bereits schon ausgefüllt, soweit das möglich war. Dann müssen sie nachher nur noch weggeschickt werden.

#winke
LG, amatzi

3

Hallo!

Also ich bin Bundesbeamtin, aber da funktioniert es ja genauso!

Die bekommst während der Mutterschutzzeit normal deine Bezüge. Unmittelbar nach der Geburt musst du deine Elternzeit und die Änderung der persönlichen Verhältnisse beim Arbeitgeber anzeigen. Bei deiner Beihilfestelle musst du auch eine Änderungsanzeige und den Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen. Bei der Besoldungsstelle (vermutlich auch über Arbeitgeber) musst du die Erklärung zum Familienzuschlag abgeben. Es gibt nämlich zweierlei Dinge: einmal den Kinderzuschlag vom Arbeitgeber und das Kindergeld von der Familienkasse.
Das Kindergeld beantragst du somit bei deiner zuständigen Familienkasse.
Den Antrag auf Elterngeld stellst du auch unmittelbar nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Ich bekam von meiner Personalstelle ein Infoschreiben, wo alles drin steht und wo mir auch mein Mutterschutz mitgeteilt wurde. Hast du sowas nicht bekommen?


LG
Hasi (29.SSW)

4

Vielen lieben Dank für die ganzen Infos, hat mir wirklich weitergeholfen.....;-)

LG geeta