Puuuh, Elterngeldantrag... könnt ihr helfen?

Hallo liebe Kuglis! #winke

Hoffe, euch geht´s gut soweit?
Habe heute "sturmfrei" und gerade den Elterngeldantrag schonmal vorbereitet. Leider komme ich mit ein paar Punkten nicht klar, obwohl ich schon das Infoblatt etc durchgekaut hab. #hicks Oje, ich merke echt, dass man mit der Zeit einrostet, wenn man länger nicht mehr arbeitet... #schwitz Kann mir jmd von euch helfen? #bitte!!!!!

Punkt 4 (im Antrag)
Ich möchte für 12 Monate EG beantragen, mein Mann für 2 Monate. Mein Mann möchte im Dez. 2010 und im August 2011 in EZ gehen. Ich ab Geburt. Jetzt bin ich verwirrt, weil hier steht, dass man die Monate, in denen man Muttersch.geld bekommt, nicht berücksichtigen soll.

Was muss ich denn dann eintragen? #kratz

Punkt 10
Ich habe noch bis einschliesslich März 2010 den halben EG-Betrag für mein erstes Kind erhalten. Sind die Kreuzchen richtig?
-> Einkommen aus Erwerbstätigkeit: NEIN
-> Bezug von sonstigen Leistungen: JA /Elterngeld

Punkt 13
Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder
-> trägt man hier schon das neugeborene Kind mit ein?


Ausserdem:
--> Muss ich die Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen und einreichen?? (wie gesagt, bin noch in Elternzeit, d.h. hab seit 2008 kein Einkommen....)


So und noch eine Frage zum Kindergeldantrag:
Muss ich unter Punkt 4 auch schon mein erstes Kind eintragen, obwohl hierfür ja schon ein Kindergeldantrag gestellt wurde und das Kindergeld ausgezahlt wird?

#danke #danke #danke #danke #danke

LG, Sashimi & Lara *29.04.08 & #ei SSW 31+6

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Mmh, ich sehe diese Durchnumerierung im Antragsformular nicht. Ich glaube, jedes Bundesland hat sein eigenes Formular.
Zu Punkt 4 weiß ich also nicht, was Du genau meinst.

Zu Punkt 10 denke ich: richtig so

Zu Punkt 13: ja, denn Du stellst den Antrag ja nach der Geburt, und dann lebt das Baby ja schon in Eurem Haushalt

Generell würde ich bei Fragen einfach kurz bei Eurer zuständigen Elterngeld-Stelle anrufen und fragen, dafür sind die ja schließlcih da. Telefonnummer findest Du sicher irgendwo im Internet.

Ich habe es bei meinem ersten Kind damals sogar so gemacht, dass ich mit dem ausgefüllten Antrag kurz persönlich bei der L-Bank Baden-Württemberg vorbeigegangen bin, und ihn dort abgegeben habe. Da gab es Beratungsplätze, und wir haben den Antrag kurz gemeinsam auf Vollständigkeit und Richtigkeit durchgesehen (ging natürlich nur, weil ich unsere Elterngeldstelle in Karlsruhe gleich um die Ecke hatte...)

Zum Kindergeld: Ich würde alle Kinder eintragen, der Vollständigkeit halber. Bei 2 Kindern macht das zwar keinen Unterschied beim Kinergeld, aber ab dem dritten gibt es ja z.B. mehr Kindergeld.

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Super! Vielen Dank!

Bei Punkt 4 geht´s darum, für welchen Zeitraum man den Antrag stellen möchte:

Festlegung des Bezugszeitraums
- 1. bis 12. LM des Kindes oder
- anderer Bezugszeitraum und zwar __ bis einschließlich __ LM

vielleicht hast du da auch einen ähnlichen Punkt in deinem Antrag?

Wegen Verdienstbescheinigung nochmal: Hab vorher in nem anderen Beitrag gelesen, dass man die nicht braucht, wenn man nur den Mindestsatz beantragt... das hätte sich dann also auch erledigt.

Ich frag aber zur Sicherheit nochmal tel. bei der Stelle nach! :-D

LG und #danke nochmal!

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Ach so, Punkt 4: da mußt Du 1. - 12. Lebensmonat ankreuzen, wenn Du einfach das gesamte erste Jahr Elterngeld haben willst.
Dein Mann nennt die entsprechenden 2 Lebensmonate. Wird immer ab Geburt gezählt, also Beispiel, Baby wird am 5.9. geboren, 1. LM 5.9. - 4.10., 2. LM 5.10 - 4.11. usw.

Das Mutterschaftsgeld in den ersten beiden Monaten mit dem Baby wird mit dem Elterngeld verrechnet.

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Kindergeld

Es gibt einen Antrag für Geschwisterkinder, nur 1 Seite - ist in 1 Minute ausgefüllt....



LG

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Super Tipp! Vielen Dank! Werd ich gleich mal suchen....