Nachname des Vaters-Sorgerechtsteilung ein muss?

Hallo erstmal,

also meine Frage steht ja schon oben und um es nochmal zu erläutern:
Als ich mit meinem Sohn schwanger war, sind mein Freund und ich zum Standesamt gegangen, er hat die Vaterschaft anerkannt und schon konnte mein Sohn seinen Nachnamen bekommen
Bei meiner Schwägerin herrscht die gleiche Situation, nur das dieses Standesamt meinte, dass sie erst die Vaterschaft anerkennen müssen, dann beim Jugendamt ein geteiltes Sorgerecht beantragen müssen und erst dann kann das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen#gruebel

Verstehe nicht warum es bei uns ohne Teilung ging und was das Sorgercht mit dem Nachnamen zutun hat#kratz

Wie war es bei euch?

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So wie es bei Deiner Schwägerin ist, ist es richtig. Wenn man nicht verheiratet ist bekommt das Kind nur den Namen des Vaters, wenn die Vaterschaft beim Jugendamt mit dem beidseitigem Sorgerecht anerkannt wird und das noch vor der Geburt. Wir gehen morgen ins Jugendamt, damit der Kleine nach der Geburt wie der Papa heißt.
Wenn das nicht gemacht wird, heißt das Kind automatisch wie die Mama und man hat danach noch mehr Rennerei, wenn man den Name ändern will.

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definitiv nein.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind zwei unterschiedliche Dinge.

Vaterschaftsanerkennung kann man beim Standesamt, Notar oder Jugendamt machen. Hierbei kann man den Namen des Vaters erteilen, auch dann, wenn man kein gemeinsames Sorgerecht hat.

Sorgerecht erteilen geht nur beim Jugendamt. Der Familienname des Kindes spielt hierbei keine Rolle.

VG lachris

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"So wie es bei Deiner Schwägerin ist, ist es richtig. Wenn man nicht verheiratet ist bekommt das Kind nur den Namen des Vaters, wenn die Vaterschaft beim Jugendamt mit dem beidseitigem Sorgerecht anerkannt wird und das noch vor der Geburt"
Sorry, das ist kompletter BLÖDSINN!
Sorgerecht und Nachname haben gar nichts miteinander zu tun.
Ich habe für meine Kinder das alleinige Sorgerecht. Und trotzdem haben sie den Nachnamen des Vaters, weil es einfach der schönere Name ist.
Man muß beim Standesamt lediglich eine Vaterschaftsanerkennung machen und die Mutter muß ihre Zustimmung dazu schriftlich geben, daß der Nachname des Vaters den Kindern erteilt werden darf/soll.
Und alles geht auch noch wunderbar nach der Geburt.
Manchmal frage ich mich wirklich, was hier so für Infos verbreitet werden.... #kratz
LG
olegre

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deine schwägerin hat recht.Als man nach der Geburt nichts besseres zutun hat als sich um so was zu kümmern.Bei uns war es genauso.

Lg janine

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Ich bezweifel ja auch nicht das sie Recht hat, ich frage mich nur warum mein Freund und ich as Sorgerecht nicht teilen mussten?
Mein Sohn hat den Nachnamen vom Papa, aber nur ich habe das Sorgerecht!

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Nein das Standesamt hat KEIN Recht!

Mein (jetztiger) Mann hat die Vaterschaftsanerkennung bei unserer Tochter auch vor der Geburt gemacht. Sie hatte seinen Nachnamen von Geburt an und trotzdem lag das alleinige Sorgerecht bei mir, bis zu unserer Hochzeit.

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Stimmt nicht ganz. Also unser Baby wird auch den Namen von meinem Freund bekommen. Er musste nur die Vaterschaft anerkennen. Das reicht damit das Kind seinen Namen bekommen kann. Das Sorgerecht ist eine andere Sache. Wenn man dann Heiratet bekommt man das gemeinsame Sorgerecht. Vorher hat das die Mutter. Außer man teilt sie sich vorher aber dafür muß die Mutter schriftlich einverstanden sein.


Wir haben die Vaterschaft beim Jugendamt an erkennen lassen.

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Hallo,

also bei uns hat auch die Vaterschaftsanerkennung gereicht. Nach dem Sorgerecht hat keiner gefragt.
Unsere Tochter hat so gleich im KH schon den Nachnamen meinen Mannes(damals noch Freund) bekommen.

Vielleicht gibt es da Unterschiede in den Bundesländern? Oder das Standesamt ist nicht richtig informiert. Sowas kommt leider auch häufig vor.
Bei uns wussten die auf dem Rathaus Ende 2006 auch nichts von dem "sog. Elterngeld". (OT: sind sie sicher, dass es das gibt#schock)

lg

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Hallo!

Um den Nachnamen des Vater weitergeben zu können, reicht die Vaterschaftsanerkennung aus.
Das SR muss nicht geteilt werden!

Unsere beiden Kinder haben den Nachnamen des Kindes und ich habe das alleinige SR.

Deine Schwägerin soll einfach eine Vaterschaftsanerkennung bei JA machen und dann einfach das Kind mit dem gewünschten Namen beim Standesamt melden.

Gruß nakiki