Ohne Job kein Mutterschaftsgeld, oder?

Hallo

Habe da Frage, mein alter Arbeitsvertrag lief praktisch zum ET von meinem Großen aus.
Jetzt wird mein Großer im Juli 3, #baby Nr. 2 kommt im September. Jetzt habe ich ja quasi keine Möglichkeit vorher arbeiten zu gehen. Bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld? Ich denke mal eher nicht #kratz.
Mein Großer war ein Frühchen ( 4 Wochen vor ET). Mein MuSchu wurde um die 4 Wochen verlängert und somit auch das Mutterschaftsgeld. Was wenn #baby Nr. 2 auch zu früh kommt, dann bringt mir ja diese Verlängerung nichts, oder etwa doch?
Fragen über Fragen, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen;-)

LG Sany mit Fabian (21.07.2006) und Ü-#ei 22SSW

P.S. Habe ein US-Bild in meiner VK, Ärztin wollte sich nicht festlegen ob Junge oder Mädchen, vielleicht wollt ihr ja mitraten #freu

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Hey Du!

Habe mich neulich auch mit der Frage beschäftigt! Habe bis Februar studiert und mein Mutterschutz ging am 16. April los, bin auch davon ausgegangen nichts zu finden und habe demnach nicht gearbeitet.

Habe extra bei der Mutterschaftsgeldstelle angerufen

http://www.mutterschaftsgeld.de/
und die haben mir bestätigt, was ich eigentlich sowieso schon wusste:
Vorher nicht gearbeitet - also kein Mutterschaftsgeld. Bitter, aber wahr.

PS: Ich denke ein Junge! ;-)

Liebe Grüße, Chrissy.

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Wieso wollte Deine Ärztin zum Ultraschallbild nix sagen?
Für mich siehts auch nach Junge aus.

Bzgl. Mutterschaftsgeld: vielleicht hilft dir der Link weiter. Da ist auch eine Telefonnummer angegeben, wo man sich erkundigen kann. Ich würde dort mal anrufen und nachfragen.
http://www.mutterschaftsgeld.de/

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Hi,
weil, wie mir mein Arzt sagte, es immer wieder mal Leute gibt, die einen Riesenterror in der Praxis veranstalten, wenn eine Aussage zum Geschlecht nicht gestimmt hat.
Auf sowas hätte ich als Arzt auch keinen Nerv und würde auch nichts mehr sagen.... ;-)
LG
olegre

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Leider nicht. Ich bekomme zb auch kein Mutterschaftsgeld, weil ich freiberuflich beschäftigt bin :-[

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'nabend,

ich hau`leider in die gleiche Kerbe, keine Arbeit - kein Anspruch auf Elternzeit und somit kein Geld. Richtig übel wird es, wenn dein Mann privat versichert ist, dann mußt du dich nämlich auch privat oder freiwillig versichern. Die Situation hatten wir vor 5 Jahren - das war finanziell ein ziemliches Desaster. Naja, wir haben es überlebt.

Ich kann Deine Ärztin verstehen, es könnte auch die Nabelschnur sein.

Schönen Abend noch, LG Grith

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Wenn man vorher nicht gearbeitet hat, bekommt man kein Mutterschutzgeld.

Dafür aber direkt ab Geburt das Elterngeld in Höhe von 300 € oder gesplittet auf zwei Jahre 150 €.

Hier bekommt man also volle 12 Monate (bzw. 24), da kein MuSchu-Geld angerechnet werden kann...

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Hallo,

Du bekommst ab Geburt Elterngeld in Höhe von 300 € bzw. 150 €, wenn Du es auf 2 Jahre aufteilen lässt.

MuSchu-Geld gibt's nicht.

Das sieht mir nach nem kleinen Bruder aus ;-)

LG, Linda

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Hallo!

Bei mir ist es ebenfalls so. Bekomme nur das Minimum an Elterngeld, also EUR 300.-, da ich studiere.
Aber Du bekommst ja auch noch ein bisserl was an Kindergeld dazu ;-)

Meine Meinung/Raten zum US: Ein Junge! US-Bild von meinem #ei sah damals sehr ähnlich aus =) Und es ist ein Junge geblieben ;-)

Eine schöne Kugelzeit noch und Alles Gute!

LG

Schnucki und #ei 38.SSW