Elternzeit erst nach der Geburt beantragen-zu spät?

Hallo liebe Mit-Schwangeren!

Ich bin wegen der 7-Wochen-Frist vor Beginn der Elternzeit verunsichert.
Beantrage ich die Elternzeit erst nach der Geburt meines Kindes? Nur so weiß ich ja den ríchtigen Beginn.
Ich möchte gleich nach der Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen.
Das heißt also, ich beantrage die Elternzeit innerhalb einer Woche nach der Entbindung, oder?
Oder kann es sein, dass ich die Elternzeit bereits 7 Wochen vor der Geburt meines Kindes beantragen muss?#kratz
Wäre fatal, ich hab nur noch 3 Wochen.

Warte gespannt auf eure Antworten.

Vielen Dank!

Anika.

1

Nein das ist schon ganz richtig, eine Woche nach der Geburt des Kindes wird die Elternzeit beantragt, sprich 7 Wochen vor Antritt, da du ja 8 Wochen Mutterschutz hast.

LG Carina

2

Du beantragst das alles tatsächlich erst wenn ads Baby da ist...was du machen kannst, ist das du die Bescheinigung für deinen Arbeitgeber und die für Krankenkasse jetzt schn einreichst damit du die Unterlagen dann schon alle zusammen hast
die habe ich auch schon liegen und werde die vorher hinschicken...aber alles andere machst du wirklich erst wenn das Baby da ist...

Lg Susi und Baby 33.ssw

4

Hallo,
was meinst Du denn mit Bescheinigungen für Krankenkasse und Arbeitgeber bezüglich der Elternzeit? Da reicht doch eine kurze Mitteilung an den Arbeitgeber zusammen mit einem Geburtsnachweis aus. Und bei der Krankenkasse auch. #kratz#kratz#kratz
LG
anne

3

Hallo Anika,
ich meine, dass mit der längeren Frist gilt nur, wenn du nicht direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehst. Wenn du direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehst, ist die Frist glaub ich kürzer, mein ich jedenfalls aus dem öffentlichen Dienst so zu erinnern.
LG Petra

5

normalerweise sollte man die Elternzeit meines Wissens VOR der Geburt beantragen! so hab ich das jedenfalls gemacht weil ich das überal auch so gelesen hatte. sprich einfach mal mit Deinem Arbeitgeber.

6

Wie soll das denn gehen,Du musst doch den Geburtstermin haben um die exakte Elternzeit zu berechnen-jedenfalls sagen das sowohl meine Krankenkasse als auch der Arbeitgeber
LG!