Wann ist der Versuch „weg“? Frage bzgl. Behandlungsplan/Krankenkasse

Hallo ihr Lieben, ich brauche nochmal euer Wissen🙈 Ich habe bisher einen IVF-Versuch gehabt letztes Jahr im März über meine alte Krankenkasse. Nun muss für die 2.IVF ein neuer Behandlungsplan bei unserer neuen Krankenkasse eingereicht werden. Gilt diese Genehmigung der Krankenkasse dann sowohl für den 2. und 3. Versuch und ist wieder nur 1 Jahr gültig? Wenn ich es innerhalb dieses 1Jahres nicht schaffe beide Versuche durchzuführen; denn aus finanziellen und beruflichen Gründen kann ich innerhalb dieser Zeit nur den 2.Versuch schaffen; das wäre doch aber kein Problem oder? Ich müsste wieder nur nach Ablauf des Behandlungsplans dann vor dem 3.Versuch einen neuen Behandlungsplan bei der Krankenkasse einreichen oder?

Außerdem stelle ich mir die aktuell die Frage: ab wann der Versuch für einen „weg“ ist? Gerade in Bezug auf die aktuelle Situation mit Corona frage ich mich; wenn der Behandlungsplan genehmigt ist, die IVF-Behandlung aber aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen/starten kann, ist der 2.Versuch dann für einen weg weil der Behandlungsplan schon genehmigt ist oder gilt der Versuch erst komplett wenn man die Behandlung angetreten ist und der Transfer durchgeführt worden ist? Und was würde passieren wenn die Behandlung (Stimulation + Punktion) durch ist der Transfer aber nicht stattfinden kann (z.b. weil man gottbewahre Corona hat oder so) dann muss doch eine „Not-Kryo“ stattfinden und der 2.Versuch gilt erst mit dem „Not-Kryotransfer“ als abgeschlossen bzw. erledigt oder?

Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Wäre euch dankbar für jede Rückmeldung.

Liebe Grüsse🌼

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Guten Morgen,

ich versuche es mal der Reihenfolge nach:

1. Behandlungsplan: die neue KK wird vom ersten Versuch wissen (bzw. weiß ich nicht ob das nicht vielleicht sogar auf dem Plan selbst steht?) und Dir entsprechend 2 Versuche genehmigen. Bei uns steht das auf dem Plan zum Ausfüllen von der KK: Genehmigung für xy Versuche.

2. Laufzeit: wenn Du in dem Jahr des genehmigten Behandlungsplans dann nicht die Behandlung startest, musst Du den Plan verlängern. ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Beachte jedoch, dass Kassen auch ihre Satzungen ändern und eine 100% Erstattungszusage für den aktuellen Plan gilt nicht für Folgebehandlungspläne sollte sich bis dahin deren Satzung geändert haben.

3. Der Versuch ist weg ab Punktion. Alles vorher zählt nicht.

4. Wenn nach Punktion kein Transfer stattfinden kann, musst Du auf eigene Kosten kryokonservieren und einen Kryozyklus auf eigene Kosten (abzgl. der Behandlungsgebühren für den Transfer - der wird bei meiner Klinik dann separat auf einer Rechnung ausgewiesen für die Krankenkasse) durchführen lassen.

Ich hoffe das beantwortet alle Deine Fragen #winke

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Ich danke dir das hilft mir alles schon sehr viel weiter.🙏🏻😊