Fehlgeburt, neuer Versuch, Krankenkasse?

Hallo, ich frage dies für eine Freundin:

Meine Freundin wurden durch ivf schwanger, leider endete die Schwangerschaft in einer Fehlgeburt in der 8. Woche.
Bekommt man sie den Versuch nicht von der Krankenkasse (DAK) wieder "gutgeschrieben",also erneut bezahlt?
Und wie verhält sich das im kryo Zyklus, wenn in einem kryo eine SS entsteht und dann aber leider wieder abgeht?
Zählt dies dann auch zur ursprünglichen ivf und somit wird eine weitere IVF Behandlung bezahlt?
Doof gesagt, es wäre irgendwie unfair, wenn sich der Arzt für den Transfer von Embryo A im IVF Zyklus mit negativem Ausgang entscheidet und embryo B (mit positiven Ergebnis, jedoch dann Abort) im kryo eingesetzt wird und dann nicht bezahlt wird. Hätte der Arzt die andere Reihenfolge gewählt, würde die KK bezahlen...

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Also wegen Fehlgeburt bin ich mir gerade nicht 100pro sicher.
Kryos werden gar nicht von der Krankenkasse übernommen, sind aber trotzdem nicht so teuer wie der Eigenanteil ICSI.
Ich fände es ehrlicherweise unfair dem Arzt die Schuld zu geben...es ist nun mal Natur wie sich die Embryonen entwickeln. Ohne die Behandlung gäbe es wahrscheinlich gar keine...

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Nein, ich möchte einen Arzt ja auch keine Schuld geben oder so... Ich zb hatte schon 6 Versuche (2 IVF, 4 kryo, alle ohne Einnistung) . Mich hat es einfach Mal interessiert wie das so abläuft.... Könnte bei uns ja leider auch mal der Fall sein.

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Achso :-)
Ich wünsche euch alles Gute und dass ihr nur noch den nächsten Versuch benötigt und sich damit die Fragen eigentlich schon erledigt hat ;-)

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Aus einer kryo gibt es keinen neuen Versuch, das andere obliegt ein bisschen der Kulanz der Krankenkasse. Wenn man schon einen Herschlag hatte, stehen die Chancen ganz gut. Das Gesetz ist da nicht ganz eindeutig.

Alles Gute für deine Freundin 😊

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Also mir wurde gesagt das bei einer Fehlgeburt der erste Versuch weg ist von der Krankenkasse .., anders sieht es aus beim Antrag beim Land wenn ihr das habt da kann man einen erneuten Antrag stellen und bei Fehlgeburt wird dieser wieder „gut geschrieben „