Kostenübernahme IVF Beihilfe SH

Nach dem dritten negativen Stimuzyklus kreisen meine Gedanken nun doch immer mal wieder um die IVF... Zumindest als Möglichkeit, falls es nach weiteren 3 Versuchen GVnP nicht geklappt haben sollte (was ich irgendwie fast erwarte/ befürchte).

Das Ganze ist ja auch eine enorme Kostenfrage (wenn man die physischen und psychischen Belastungen mal außer Acht lässt).

Wer kann mir zu meiner Situation was sagen, werde aus Infos des Internets nicht ganz schlau:

- LandesBeamtin in SH
- Wohnort Hamburg
- Versicherung: Beihilfe berechtigt SH (50 %) und Debeka (50%)
- noch nicht verheiratet (muss man in vielen Bundesländern ja nach neuem Gesetz nicht mehr sein, aber in welchen?! Oder gilt das eh nur für die GKV?!)
- Verursacherin wäre ich (Freund ist aber auch Beanter, allerdings in Hamburg, und entsprechend versichert)

Mit welcher Kostenübernahme kann ich da rechnen?! Möchte ungern gleich herumzelefonieren, notfalls mach ich natürlich das sonst einfach mal...

Danke!

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Hallo,

da ihr beide privat versichert seid, ist es egal ob ihr verheiratet seid. Die GKV ist da strenger.

Wir (beide privat, Mann Verursacher) erhalten 100%. Die PKV geht nach dem Verursacherprinzip. Die KK des Verursachers trägt alle Kosten für beide. So ist es jedenfalls bei uns.

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Ich denke, dass die Konstellation da nicht so einfach ist, denn: du bist ja nicht voll privat versichert, wie "normal Privatversicherte",
sondern privat versichert ergänzend zur Beihilfe (so lautet das zumindest, wenn man sich zB ins Krankenhaus begibt und dort angeben müsste, wie man versichert ist).
Meines Laienwissens nach übernimmt diese private Versicherung nur Leistungen, die von der Beihilfe abgelehnt wurden. Das ist bei mir zB so, dass ich meine Chefarztbehandlung im KH von der Beihilfe per Bescheid ablehnen lassen muss um sie dann von der ergänzenden Versicherung (allerdings Signal) erstatten zu lassen.

Das könnte bei Fertilitätsbehandlungen dann auch so sein.

Daher würde ich mich als erstes mit euren Beihilfestellen in Verbindung setzen, ohne anzugeben, wer nun der Verursacher ist (sonst kann der Arzt das später nicht mehr "passend" schreiben) und klären, ob sie was übernehmen und wenn ja, welches Prinzip da gilt: Kostenteilungs- oder Verursacherprinzip. Einfach allgemein. Oft teilen die auch Info-Flyer zu diesem Thema aus. Und dann würde ich klären, was eure Versicherung von der Debeka ergänzend dazu übernimmt.

Das ist unter Umständen und eigentlich sehr sicher von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In NRW verlangt die Beihilfe, dass beide Patienten miteinander verheiratet sind.

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Also bei mir ist der einzige Unterschied das Land (HH) und dass ich verheiratet bin.
Ich bekomme von beiden Seiten die 50%, also im Endeffekt 100%.
Nur solch Dinge wie Assistent Hatching ezc werden nicht übernommen.

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Mein Mann ist bei der Debeka mittlerweile 70/30. Die Debeka hat sich ziemlich quer gestellt. Wir mussten lange diskutieren, wollten immer das meine GKV auch zahlt. Verursacher ist er. Aber die Eheurkunde wollten sie auf jeden Fall. Aber er ist Beamter in Berlin.

Ihr bekommt dann aber auch keine 100%. Sondern nur die 50% von 100. Und die Beihilfe zählt dann 50% von den restlichen 50%.
Ich würde telefonieren.

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Das "Herumtelefonieren" wird dir nicht erspart bleiben. § 9 Punkt 13 BhVO SH verweist auf §27a SGB. Das würde die Ehe als Voraussetzung fordern. Aber dein Sachbearbeiter kann dir bestimmt genaues sagen. Wer ist Verursacher? Entgegen anderen Beihilfen (zB. Bund) gilt bei dir das Verursacherprinzip auch in der Beihilfe.

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Hallo cheesecake-2010,

vielen Dank für deine Antwort mit den Hinweisen auf die Paragrafen!
Ich habe mich da mal durch gelesen und letztlich KK und BH angerufen.

Die DeBeKa konnte mir bereits am Telefon die Auskunft geben, dass - natürlich nach dem Verursacherprinzip, Verursacherin bin höchstwahrscheinlich ich, und nur dann, wenn eine Diagnose gestellt und Chancen bestehen, man vorher nen Antrag stellt etc.pp. - sie die Kosten UNABHÄNGIG von der Beihilfe in Höhe von 50 Prozent tragen würden (sonst richten die sich nämlich meist nach der Beihilfe), auch bei UNVERHEIRATETEN!

Die Beihilfe wollte mir nur schriftlich antworten, das Schreiben kam heute an. Hier wird merkwürdigerweise auf die ganzen Paragrafen (v.a. auf die, die du genannt hast, eben auch auf das Fünfte Sozialgesetzbuch, was ja auch für die gesetzlichen KK gilt und die Heirat voraussetzt) verwiesen, alles aber noch einmal sinngemäß paraphrasiert - dabei wurde nun ausgerechnet der Punkt Ehe ausgelassen. Das hat mich stutzig gemacht, also habe ich noch mal gegoogelt (zum Anrufen ist es woohl diese Woche zu spät und ich hasse es auch, mit den Leuten zu sprechen... ;).

Nun habe ich das hier gefunden:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/beihilferecht/Downloads/DFH_LVO_GewaehrungBeihilfen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Auf Seite 64 steht unter Punkt 4:

"Aus Gleichbehandlungsgründen (Art. 3 GG) sind auch unverheiratete Paare in die

Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 13 BhVO einzubeziehen."

Das heißt doch nun: Die Beihilfe hat natürlich absolut kein Interesse, einem die IVF zu finanzieren, muss es gesetzlich aber nun wegen des GG und dieser Verordnung nun doch auch bei Unverheirateten?

Das wäre so schön, ich möchte auf jeden Fall jetzt ein Kind, heiraten bestimmt danach auch, aber nicht auf "Zwang" bzw. um die finanzielle Unterstützung für ein Defizit zu bekommen, für das ich ja nichts kann...

Was meinst du dazu?
Werde natürlich dann (nächste Woche) nochmal anrufen und gezielt nachhaken, möchte es aber natürlich jetzt schon gern wissen :))

LG mooonshine

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Die DFH habe ich nicht so schnell gefunden. :-) Auf jeden Fall den Punkt ansprechen, war das ein Bescheid von der Beihilfe? Wenn ja, erstmal Einspruch einlegen, zur Wahrung der Frist. ;-)
Denke eher das Unwissendheit des Sachbearbeiter hier im Spiel ist als Vorsatz.

Viel Glück

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