Kiwu-Kosten bei Steuer absetzen - wer hat Erfahrung?

Hallo Mädels,
die Frage steht eh schon oben.

Man kann ja Gesundheitsausgaben bei der Einkommenssteuer absetzen, und wenn diese (also inkl. 10 Euro-Gebühr, Hilfsmittel, Fahrtkosten) dann über dem Eigenbeitrag (ein paar Prozent (!) vom Einkommen) liegen, dann bekommt man Geld zurück. Kiwu ist doch eine "Gesundheitsausgabe", nicht wahr?

Hat es schon mal jemand mit Absetzen probiert und Erfolg gehabt?

Danke für Eure Erfahrungsberichte...

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Ich kann dir zwar nicht die Frage beantworten, aber das interessiert mich auch brennend. Die anderen mädels wissen das bestimmt.
Haben jetzt bald die 1 ICSI vor uns.

Lg Melanie

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hallo!

ich hab es selbst noch nicht versucht. aber davon gelesen. denke schon dass das funktioniert, ich glaub es wissen nur die wenigsten. ruf doch einfach mal unabhängig beim steuerberater an. oder google!


http://www.zentrum-fuer-kinderwunschbehandlung-osnabrueck.de/index.php?id=146



Toi Toi Toi für euch!

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Hallo Mathilde,

ich bin auf das gleiche Ergebnis gekommen wie meine Vorgängerin - Hab im Steuerhandbuch folgendes gefunden:

"" Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung , die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, das wegen Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau sonst nicht gezeugt werden könnte (homologe künstliche Befruchtung ), können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sein. Der BFH hat hier die künstliche Befruchtung der Ehefrau als Heilbehandlung angesehen. Gleiches soll für Aufwendungen bei der Ehefrau für eine homologe künstliche Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion gelten, wenn diese der Überwindung der Zeugungsunfähigkeit des Ehemanns dient. Kein Abzug der Kosten für künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) nach freiwilliger Sterilisation. Aufwendungen für die künstliche Befruchtung einer unverheirateten Frau wurden ebenfalls nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Dies auch für den Fall, dass die Frau in einer festen Beziehung lebt und eine Ethik-Kommission die Maßnahme genehmigt hat.

Lässt sich eine gesunde Frau, die mit einem zeugungsunfähigen Mann verheiratet ist, mit dem Samen eines Dritten befurchten (heterologe künstliche Befruchtung ), werden die Aufwendungen hierfür von der Rechtsprechung nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt. ""

=> Kommt auf den Einzelfall an. Ich würd die Kosten auf jedenfall geltend machen und abwarten wie das Finanzamt entscheidet. Ja nach dem kann dann Dein Steuerberater weitere rechtliche Schritte zur Anerkennung einleiten.

Neben den Kosten können dann auch Fahrtkosten zur Klink, Arzt, .. gelten gemacht werden ;-)



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Hallo Mathilde,

dass man die KiWu Kosten von der Steuer absetzen kann ist richtig. ABER und das ist es: Es wirkt sich nur Steuer --mindernd-- aus. Es ist etwas kompliziert (habe auch schon mit dem Finanzamt selbst telefoniert).

Ich versuche es übersichtlich darzustellen:

KiWu Kosten gelten als Außergewöhnliche Belastungen. Diese setzten sich auch aus anderen Kosten zusammen.

Die Höhe der Kosten hängt vom Verdienst ab. Beispiel: Kinderloses Ehepaar mit nur einem Verdiener hat 38000 Euro im Jahr. Die Zumutbaren Belastungen liegen hier bei genau 2280 Euro im Jahr.

Hier kann man die AB's berechnen: http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/zumutbareBel.htm

Jetzt gibt das Ehepaar für eine ICSI beispielsweise Zuzahlung 1900 Euro aus (theoretisch völlig ohne andere Belastungen). Das würde überhaupt nichts bewirken in der Steuer, da erst die 2280 Euro überschritten werden müssen. Wenn aber auch eine zweite ICSI im selben Jahr gemacht wird und die Kosten hierfür auf 3800 Euro steigen senkt es lediglich die Steuerlast. Man bekommt also einen Teil zurück.

Ich habe es im "WISO STEUER PROGRAMM" ausgerechnet. Je nach Verdienst beläuft sich die Senkung der Steuer auf ca. --- 400 - 700 Euro.--- D.h. man bekommt eine höhere Steuererstattung. Desto höher die Belastung bzw. niedriger das Gehalt, desto mehr bekommt man selbstverständlich zurück.

Deshalb sollte man die Behandlungen am besten alle im selben Jahr manchen, auch andere Außergewöhnliche Belastungen wie z. B. hohe Zahnarztkosten, die Kosten für die Medikamente etc. auf ein Jahr konzentrieren.


Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeiten sind:

1.Das Paar muss jetzt nicht mehr verheiratet sein, nach einem neuen Urteil hat sich dies wohl geändert: http://www.welt.de/finanzen/article1159753/Kuenstliche_Befruchtung_von_der_Steuer_absetzbar.html

2. Es darf kein Spendersamen verwendet werden (vielleicht wird sich das auch bald ändern) http://www.wunschkinder.net/infosammlung/HeterologeInsemination#h106-1

3. "Wenn Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, dann als sogenannte außergewöhnliche Belastungen (§ 33 Einkommensteuergesetz) im Jahr der Zahlung und nur, soweit keine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt. Der BFH hat in seinem Urteil aus 1997 ausgeführt, dass die Ablehnung der Krankenkasse durch nachprüfbare Unterlagen nachgewiesen werden muss (Empfehlung: Ablehnungsbescheid der Krankenkasse)."
http://www.wunschkinder.net/infosammlung/SteuerlicheBeruecksichtigungVonKostenFuerKuenstlicheBefruchtung

Leider weiß ich nicht wie sich dies mit der Künstlichen Befruchtung die man im Ausland durchführt verhält. Wenn jemand darüber bescheid weiß?

Jetzt noch weitere wichtige Informationen dazu:
Andere AB's http://www.banktip.de/lexikon-a/index.html
Krankheitskosten http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm
Verschiedenes http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=19&softCache=true


Liebe Grüße, Isabella :-)

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GUt erklärt, Isabella, genau so ist es;-)
Hab mal Steuerfach gelernt, von daher kann ich das so unterschreiben !!Leider wirken sich diese Kosten bei den Wenigsten aus... Deutsches Steuerrecht eben ;-)

LG Inez

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#danke..... Ja, das deutsche Steuerrecht, kein Mensch kennt das Ganze #kratz aber in jeder Steuererklärung muss man unterschreiben, man würde alles wissen #schwitz