Frechheit Elterngeld für Frühcheneltern

Hallo ihr Lieben,

ich muss mich jetzt leider mal auskotzen 🤮
Gerade kam der Bescheid fürs Elterngeld und weil mein Sohn 7 Wochen zu früh geboren wurde, werden mir 5 Monate Elterngeld abgezogen!

Ich finde es unglaublich, dass wir Frühcheneltern so benachteiligt werden, da doch gerade wir (in den meisten Fällen) ohnehin schon eine höhere Finaziellebelastung haben als Eltern reifgeborener Kinder.

Wie habt ihr den „Ausfall“ aufgefangen?

Ich hätte eigentlich bie April 21 Elterngeld bekommen, jetzt ist es November 20 und mein Sohn kann erst im September 21 in die Kita. Ich bin einfach nur verzweifelt und ratlos, wie das jetzt alles funktionieren soll 😔

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Wende Dich doch bitte mal an eine Beratungsstelle, da müsste es was bei den Landratsämtern geben. Der Abzug ist nicht rechtens, man bekommt 4 Wochen längeren Mutterschutz und ganz normal Elterngeld, da ist bestimmt irgendwas schief gegangen!

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Da muss ich dir leider widersprechen. Ich hatte dasselbe Problem. Das Mutterschaftsgeld, das man während des Mutterschutz bekommt, wird voll auf das Elterngeld angerechnet.
Durch die Frühgeburt meiner Zwillinge bei 24+6 konnte ich statt 22 Monate nur 19 Monate Elterngeld plus beziehen.
Sehr sehr ungerecht, aber leider so rechtmäßig. Hatte mir das noch direkt bei der Beratung bei der Elterngeldstelle erklären lassen.

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Stimmt, aber Elterngeld sind ja auch keine 12 Monate, da wird der Mutterschutz von 8 Wochen nach der Geburt immer abgezogen. Aber man bekommt doch unabhängig von der SSW nur 4 Wochen Mutterschutz dazu, der dann abgezogen wird. Also müsste sie 9 Monate Elterngeld bekommen.

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Ist dein Sohn im November geboren? Dann ist es ganz normal. Im ersten Lebensjahr gibt es Elterngeld, Mutterschutz zählt dazu, 1 Monat Mutterschutzgeld ersetzt quasi einen Monat Elterngeld. Sprich im Normalfall hat man zwei Monate Mutterschutz, also eh statt 12 Monate Basiselterngeld nur 10 Monate. Wenn dein Sohn 7 Wochen zu früh kam, hast du nach der Geburt 6 (von vor der Geburt)+8(regulär)+4 (wegen der Frühgeburt) =18 Wochen Mutterschutz und somit ja mehr als die 65% Elterngeld in diesem Zeitraum. Das ist die Zeit, die von den 12 Monaten abgezogen wird. Dein Kind hat ja auch am Tag der Geburt Geburtstag und nicht korrigiert. Das korrigierte Alter ist nur das "mehr" an Zeit, dass bei ärztlichen Untersuchungen "gewährt" wird, ohne direkt in Panik versetzt zu werden, dass das Kind dies und das noch nicht kann oder zu klein und leicht ist usw.
Es ist also keine Kürzung. Hast du anders geplant, hast du dich anscheinend vorab nicht richtig informiert, da du ja im Endeffekt "nur" die 7 Wochen weniger Elterngeld bekommst, dafür aber länger Mutterschutzgeld. Davon kannst du ja einen Teil zurücklegen, um die 7 Wochen zu überbrücken. Dein Mann kann unabhängig davon auch zwei Monate Elterngeld beziehen und du müsstest diese Monate arbeiten gehen. Wenn es finanziell bei euch nicht funktioniert, muss vorher eine Betreuungsmöglichkeit gefunden werden und du musst Teilzeit arbeiten gehen. Auch Frühchen können mit einem Jahr in die Krippe oder zur Tagesmutter. Das ist nicht unbedingt das, was man als Mama möchte, aber wenn es nicht anders geht, muss das dann wohl so sein. Wenn dein Sohn nicht früher gekommen wäre, hättet ihr das ja auch so machen müssen.

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Nein er ist im April geboren

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Dann planst du also mit Elterngeld Plus und hättest entsprechend von den Mutterschutzmonaten die Hälfte zurücklegen müssen, da du deshalb auf weniger halbierbare Basismonate kommst. Generell hat man ja bei Frühchen durch den längeren Mutterschutz mehr Geld als bei "nur" Elterngeld. Das trifft nicht mehr bei Frühchen vor der 30. Woche zu, weil es eben für alle nur die 4 Wochen mehr Mutterschutz gibt, aber bei 7 Wochen hast du ja die 6 Wochen von vor der Geburt und die 4 Wochen zusätzlich. Der Vater kann ja auch Elterngeld Plus beantragen und du gehst arbeiten, oder ihr geht beide reduziert und könnt noch Bonusmonate bekommen. Deutschland bietet da schon viele Möglichkeiten und das man bei Frühchen 4 Wochen mehr Mutterschutzzeit hat, ist ja schonmal super.
Natürlich ist es nicht schön, dass man so einen schweren Start hat, aber die Elterngeldregelung sieht das so vor und das ist auch nicht ungerecht. Du bekommst in deinem Fall ja nicht weniger Geld, sondern das Geld nur zu einem anderen Zeitpunkt und von einer anderen Stelle ausgezahlt. Den Elternzeitantrag gibt man erst nach der Geburt ab und somit geht man dann bei der Planung vom Geburtstermin aus und muss sich entsprechend um die Betreuung kümmern.

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Hallo,

ich kann schon verstehen, dass es für dich blöd ist, weil du zwecks Betreuungsplatz anders geplant hast, aber einen wirklichen Nachteil, wie du ihn empfindest, sehe ich hier nicht.

Du bekommst wie alle Eltern bis zum ersten Geburtstag Elterngeld. Du hast, da du ein Frühchen hast, sogar Vorteile (die ich dir und allen anderen Frühcheneltern von Herzen gönne!): Während man normalerweise nur 8 Wochen nach der Geburt voll bezahlt wird und dann das anteilige Elterngeld bekommt, bekommst du länger dein volles Gehalt.

Sollte es hinten und vorne nicht reichen, könnt ihr Wohngeld und Kinderzuschlag oder ALG II beantragen. Das ist vielleicht nicht das, was du wolltest, aber meiner Meinung nach in eurer Situation völlig ok und nichts, wofür man sich schämen muss.

LG

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Hmm,,, dafür bekommt Du ja auch länger Dein volles Gehalt?! Statt 6+8, hast Du 6+8+4.

(Blöd ist es natürlich, wenn Du nie gearbeitet hast, aber auf die glaube 300€ Elterngeld spekuliert hast, die alle Mütter bekommen, egal was sie vorher eingezahlt haben oder nicht. Da rege ich mich eh drüber auf, dass alle mind. 300€ bekommen, aber 1800€ nach oberen gedeckelt sind. Aber das ist ein anders Thema.)

Das Elterngeld keine vollen 12 Monate gezahlt wird, ist ja nun bei allen, ob reif oder früh geboren- der MuSch wird immer in Anzug gebracht.

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Hi...

Ich hatte mich damals auch sehr darüber geärgert....

Tom kam am 1. Oktober 14 Wochen zu früh...

Ich nehme 2 Jahre Elternzeit und wollte es so aufgeteilt haben...dass ich 2 Jahre quasi nur dir Hälfte bekomme...

Ich soll im Oktober 2020 wieder arbeiten gehen und bekomme nun auf Grund der Frühgeburt nur bis April 2020 Elterngeld 🙄😑🙄
Ich bin so froh, dass ich 2 Jahre genommen habe ...die Zeit rennt😥

Erst dachte ich auch, dass es ein Fehler ist... aber die Dame der Elterngeldstelle ( die das auch unmöglich findet) hat es mir erklärt ... wir können es leider nicht ändern 🤷🏼‍♀️

Da ich noch vor dem Muttetschutz entbunden habe... wird diese Zeit komplett mit berechnet...+ die 8 Wochen danach... dass sind dann halt bei mir knapp 6 Monate... in dieser Zeit hab ich ja aber auch Mutterschaftsgeld erhalten... und das wird beim Elterngeld an die Zeit hinten abgezogen.... es ist bescheuert aber leider nicht zu ändern 🙄

Glg

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Also,

zusammengefasst kann man es so festhalten, Du (oder wie bei mir und meiner Frau wir beide), bekommst 12 Monate Elterngeld. Allerdings wird der Mutterschutz darauf angerechnet, was grundsätzlich erst einmal sinnvoll ist, da das Elterngeld immer weniger ist als das letzte Gehalt, selbst die Menschen die aus welchen Gründen nicht gearbeitet haben bekommen 300,- EUR da ist es dann allerdings egal, die bekommen sie halt einfach so über 12 Monate.

Es ist also nie weniger Geld sondern mindestens das gleiche. Aber, wenn man sich den tieferen Sinn und Zweck des Elterngeldes anschaut, der für mich in einer besseren Fürsorge für das Kind besteht, indem eben nicht beide Elternteile schnellstmöglich wieder arbeiten müssen, dann ist diese Regelung natürlich verfehlt. Denn natürlich braucht ein Frühchen mehr Aufmerksamkeit über einen längeren Zeitraum als ein normal geborenes Kind.

Irgendwer schrieb hier noch, dass ein Frühchen keine finanzielle Mehrzuwendung rechtfertigen würde. Die Gute schrieb dann auch, dass sie selbst kein Frühchen hätte, was man leider auch anmerkt, denn natürlich verursacht ein Frühchen oftmals größere medizinische Kosten. Das fängt schon bei der Kleidung an, Kleidergröße 28 ist meist teurer als 54, geht über Fahrtkosten zum Krankenhaus, dann muss man da auch mal was essen, was auch eher über den teureren Imbiss geht und endet bei dem einen oder anderen medizinischen Spezialgerät wo man doch nicht unbedingt die 0815 Standardleistung der Kasse möchte.

Mein Tipp: Schau was Du sonst bekommen kannst. Fahrtkosten übernimmt in aller Regel die Krankenkasse, ggfls. ist das Kind entwicklungsverzögert, wir haben damals Pflegegeld beantragt und bekommen, ebenso hatten wir am Anfang einen Grad der Behinderung beantragt und 100 bekommen, bringt satt in der Steuer etwas. Ggfls. gibt es eine Haushaltshilfe, die Möglichkeiten sind groß, aber Du musst Dich da selbst drum kümmern, das kommt nicht von selbst, meist hilft das Krankenhaus wo Du entbunden hast bzw. der bunte Kreis.

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"Irgendwer schrieb hier noch, dass ein Frühchen keine finanzielle Mehrzuwendung rechtfertigen würde. Die Gute schrieb dann auch, dass sie selbst kein Frühchen hätte, was man leider auch anmerkt, denn natürlich verursacht ein Frühchen oftmals größere medizinische Kosten."

Du meinst wohl mich? Schreib mich doch einfach direkt an, wenn du mir etwas zu sagen hast!

Solltest du mich meinen, hast du meinen Beitrag komplett falsch verstanden. Ich schrieb nicht, dass ein Frühchen keine finanzielle Mehrzuwendung rechtfertigt. Es rechtfertigt nur keinen längeren Elterngeldbezug. Das Elterngeld ist eine Zuwendung bis zum ersten Geburtstag - für mich, mit normalgeborenen Kindern, für meine Cousine mit zu frühgeborenem Kind und auch für meine Freundin, deren Kind 3 Monate nach der Geburt zum ET im Krankehaus verbracht hat. Für alle.

Ich habe nichts dagegen, wenn Frühcheneltern weitere finanzielle Mittel bekommen. Das hat mit dem Elterngeld und einer gefühlten Ungerechtigkeit bei der Anrechnung von Mutterschaftsgeld nur nichts zu tun.

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ok dann hab ich das falsch verstanden.

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