Rechtslage Entwässerung Nachbarhof

HUHUU

Vielleicht kann uns jemand helfen. Kurz die Lage:

Meine Oma hat einen Nachbarn, der auf der Grundstücksgrenze eine Garage neu gebaut hat. Ist auch alles so genemigt usw... Nun ist das Prolem, dass der Hof gepflastert wurde und das Wasser bei meiner Oma in den Garten läuft, wenn es regnet. Nicht nur bei starkem Regen, sondern auch bei normalem Regen. Der Garten liegt tiefer als der Hof. Meine Oma möchte das natürlich nicht und der Nachbar hat aber einen Bauleiter, der das so abgenommen hat. Laut dem Bauleiter ist auch alles richtig angefertigt worden. Er hat auch diese Entwässerungsrinnen quer im Hof. Aber das Wasser läuft nicht längs runter in die Rinnen sondern quer an den Rinnen vorbei in den Garten. Es würde wohl schon reichen, wenn er den Kantenstein höher ziehen würde.

Nun haben wir gesagt, dass das Gefälle ja shcon falsch sein muss. Aber der Bauleiter meint nur, nach Plan wurde alles richtig gemacht...

Wie sieht denn das so aus?? Man darf doch nicht einfach über das Nachbargrundstück entwässern, oder? Ich mein, auch wenn der Plan richtig ist, die Praxis sagt ja was anderes...

Was können wir tun? Sind wir im Recht?????

Liebe Grüße und schon mal vielen Dank für die Antworten

Jenny und Familie

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Hi, Jenny!

Das ist ein ganz heikles Thema, kenne mich damit ganz gut aus (siehe u.a. unter Dir). Wir haben das gleiche Problem, sowohl als Betroffene, als auch als Verursacher.

WIR haben dafür gesorgt, dass unsere unten liegenden Nachbarn unser Wasser nicht abbekommen, der über uns liegende nicht und wir saufen regelmässig ab.

Nun ist es aber so, dass (zumindest) in Niedersachsen (siehe niedersächsisches Nachbarschaftsgesetz) keine Pflicht besteht, Wasser zum Nachbarn hin zurückzuhalten. Im Gegenteil: Du darfst selber nicht den Abfluss des Wassers vom Nachbarn verhindern#schock. Hier gibt es ein ungeschriebenes Gesetz, wonach jeder sein Wasser abhält. Der Nachbar über uns hält sich leider nicht dran, also werden wir nun die x. Drainage legen.

Schau bitte im Nachbarschaftsgesetz Deines Bundeslandes nach (Google), dort findest Du alle Vorschriften zu diesem Thema.

Viel Glück!

apfelschnitz

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huhuuu

vielen dank...

meine oma kommt auch aus niedersachsen. also meine ganze familie wohnt da.

das ja schon mal nicht so gut. aber wir werden noch mal im nachbarschaftsgesetz nachschauen. danke schon mal

aber der hof ist ganz neu gepflastert woredn. und da gilt diese regel auch?!?! echt total blöd...

danke aber trotzdem

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Habs gefunden, wenn ichs falsch verstanden habe, darfst Du mich gerne aufklären...


Niedersächsisches NachbarrechtsG (NNachbG,NI)
§ 39 NNachbG - Landesrecht Niedersachsen

Wild abfließendes Wasser

(1) Wild abfließendes Wasser ist oberirdisch außerhalb eines Bettes abfließendes Quell- oder Niederschlagswasser.

(2) Der Eigentümer eines Grundstücks und die Nutzungsberechtigten dürfen nicht

1. den Abfluss wild abfließenden Wassers auf andere Grundstücke verstärken,


2. den Zufluss wild abfließenden Wassers von anderen Grundstücken auf ihr Grundstück verhindern,



wenn dadurch die anderen Grundstücke erheblich beeinträchtigt werden.

(3) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten dürfen den Abfluss wild abfließenden Wassers von ihrem Grundstück auf andere Grundstücke mindern oder unterbinden.


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Falls du das niedersächsische Nachbarschaftsrecht brauchst, kann ich es dir gerne schicken. Ich kenne es mittlerweile im Schlaf.

LG Ina

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hey wär total supi!!!!

schick mal bitte an dschaenie@gmx.net

lg jenny

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Aber nur wenn du nicht MEIN Nachbar bist :-p

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Hallo Jenny,

Deiner Visitenkarte habe ich entnommen, dass ihr aus NRW seid. Dort gilt folgendes Nachbarschaftsrecht:

http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz.html

In § 27 und § 28 stehen die Regelungen zum Niederschlagswasser.

Ich würde mich an Eure zuständige Baubehörde wenden und dort einfach mal die gesetzliche Grundlage abfragen. Wir hatten ein ähnliches Problem. Der Nachbar wurde dann informiert, dass er dafür sorgen muß, dass Wasser in Richtung Straße, Kanal etc. abzuleiten.

lg Hanni