Baustelle - gesetzliche Regelungen? Bitte, wer kennt sich aus??

Hallo zusammen!

wir waren gestern abend mal wieder auf unserer baustelle - es geht jetzt echt zügig voran (mal davon abgesehen, dass wasser im keller steht nach den hefigen regenfällen - aber naja, er ist wasserdicht - wenn einmal welches drin ist, geht's nicht wieder raus! ;-) )

jetzt sind mir im nachhinein einige sachen aufgefallen:

also es steht jetzt der keller - die kellerdecke ist noch nicht drauf, also nur die platte und die außenwände!

ich hab kein bau-wc gesehen! ich dachte, das wäre vorschrift auf einer baustelle, dass auch ein dixi für die arbeiter zur verfügung gestellt wird?

ich habe kein schild gesehen "baustelle betreten verboten, eltern haften für ihre kinder!" - auch das ist doch vorschrift!

ich habe keine bautafel gesehen (also dieses schild, wo der bauherr, baubeginn, ausführendes unternehmen etc. angegeben wird) - auch das ist doch vorschrift?

für unser projekt wurde ein baumschutzzaun von der behörde festgelegt, weil die bäume wohl zu nahe an der baugrube sind und durch den zaun zu schüten sind! der bauträger und der bauunternehmer hat uns versichert, dass sie sich um die ganzen abnahmen auf der baustelle mit den behörden kümmern (also schnurgerüst und baumschutzzaun) ich gehe deshalb davon aus, dass die den zaun einfach nach der genehmigung wieder weggenommen haben, sonst hätten die denen ja die genehmigung zum beginn gar nicht gegeben!

ist für alle diese sachen wirklich der bauträger bzw. bauunternehmer verantwortlich? oder muss ich mich als bauherr um die oben genannten sachen kümmern? in einem der vertragsgespräche wurde uns einmal mündlich zugesichert, dass die sich um die einrichtung der baustelle komplett kümmern, wir damit nix zu tun haben! im vertrag hab ich keinen passus diesbezüglich gefunden - muss das hier festgeschrieben sein? es steht lediglich drin, dass der bauträger gegenüber behörden und subunternehmen als bauherr auftritt und ich halt alle schritte an ihn leiten muss und er das dann weiterleitet (also quasi generalvollmacht!)

muss ich das fehlen der oben genannten dinge an den bauträger melden? muss ich dann auf die umsetzung bestehen? (sind die dann nicht beleidigt und machen mir mehr probleme als notwendig sind?) wenn eine behörde oder sonst jemand feststellt, dass die oben genannten sachen fehlen, gehen die dann auf mich oder auf den bauträger? wenn etwas passiert (z.b. fehlendes warnschild) - wer ist dann haftbar? ich oder der bauträger/bauunternehmer?

so viele fragen - ich hoffe, es kann mir jemand helfen?!

vielen dank euch allen schonmal! bianca

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Hi,

bist du Bauherr oder bist du Käufer?

Wer ein schlüßelfertiges Haus vom Bauträger incl. Grundstück erwirbt ist niemals Bauherr. In diesem Falle hat der Erwerber mit der rechtlichen Sache nichts am Hut.

Ansonsten hast du durchaus ein Problem - spätestens wenn wirklich etwas passiert. Außerdem muss der Bauherrr hier dringend Versicherungen abschliesen z.B. Rochbauversicherung und Bauherrenhaftpflicht.

grüßle

peter

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hallo peter!

danke für deine antwort - ich bin bauherr - das grundstück gehört mir schon, das haus ist fast schlüsselfertig, nur bodenlegearbeiten, sanitärinstallation und die fliesen an den badwänden machen wir selbst!

die versicherungen hab ich selbstverständlich alle abgeschlossen, wie du sicher schon im ausgangspost bemerkt hast, bin ich da eher übervorsichtig! ;-)

danke trotzdem und lg bianca

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Hallo bianca,

eventuell gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen. Ich kenne mich da auch nicht so aus, ich kann dir nur schildern, wie es bei uns war.
Dixi Klo gab es, ein Schild und die Bautafel gab es nicht.
Wir hätten auch ein Baumschutzzaun aufstellen müssen. Das ist aber nicht überprüft worden, ob er da steht.

Grüße
Katja