Erbgemeinschaft und Hausüberschreibung

Hallo!

Haben ein großes Problem und stehen vor ein haufen Fragen. Wir hoffen ihr könnt uns helfen!

Zuerst die Geschichte:
Der Vater meines Freundes hatte sich 1996 das Leben genommen ohne ein Testament zu machen! Hinterlässt Ehefrau mit zwei minderjährigen Kinder, ein 9902qm Grundstück (ca. eine Hälfte Ackerland und die andere Hälfte Grundstück mit Wohnhaus). Erbrecht wie folgt:

Ehefrau 1/2 des Grundstücks
Kinder je 1/4 des Grundstücks

Im Wohnhaus wohnen die Ehefrau (Mutter) mit neuem Lebensgefährten und der Sohn (mein Freund) in zwei verschiedenen Pateien. Die Tochter ist ausgezogen.

Nun unser vorhaben: Das Haus ist sehr Baufällig und braucht ne Sanierung. Haben schon soweit alles geplant und stehen in den Startlöchern. (Finanzierer der Sanierung werden komplett mein Freund und ich sein). Natürlich nicht ohne ne Hausüberschreibung, soweit unsere Forderungen. Die Schwester möchte gerne auf dem Ackerland ein Haus bauen, ist aber ne schwierige Sache mit der Baugenehmigung da wir im Außenbereich liegen. Zuerst musst das Erbrecht aufgeteilt werden ( folgt wie oben beschrieben), meine Frage dazu:

1. werden die Kinder automatisch je ne hälfte Ackerland bekommen und die Mutter das Baugrundstück mit dem Haus, bzw. wie wird das Haus aufgeteilt?

Unsere Vorstellung: Tochter und Sohn bekommen n halbes Acker und Mutter Baugrundstück mit Haus drauf. Da wir das Haus haben wollen muss die Mutter es ihrem Sohn überschreiben, sprich der Sohn wir Besitzer von 3/4 der Landes und des Hauses und Tochter bekommt 1/4 Wiese.

2. Ist dieser Gedanke richtig bzw. hat der Sohn (Bruder) der Tochter (Schwester) noch abzufinden wegen dem Haus, oder entfällt dies weil Sie so zu sagen Zuhause bleibt?

Kann mir sonst jemand ne Lösung dieses Problems schicken?
Alles sehr durcheinander.
Haben bald n Termin beim Notar, nur der Termin ist noch hin und haben jetzt schon schlaflose Nächte.

Bitte dringend und Antwort und wenn was nicht Verstanden wurde, versuche ich es nochmal zu erklären.

Danke an alle die ihr Interesse zeigen!


1

Hallo,

Ich hab davon zwar nicht wirklich Ahnung aber was mir auffällt, ist, dass Ihr die unterschiedlichen Werte der Dinge völlig außer Acht laßt.
Bauland ist wesentlich mehr wert als Acker, Acker teurer als Wiese usw....davon abgesehen stellt das Haus ja auch einen Wert dar.
Ich denke, das muß alles geschätzt werden und dann stehen der Mutter eben 50 und den Geschwistern jeweils 25 % des gesamten Wertes zu. Will Dein Freund jetzt Haus und Grundstück haben, wird er vermutlich Mutter und Schwester auszahlen müssen. Das werdet Ihr aber nur mit anwaltlicher Hilfe klären können und sicher nicht ohne entsprechende WErtgutachten.

Gruß,

Andrea

2

lösung des problems : dein freund überschreibt seiner schwester das ackerland , sie stimmt dafür zu das dein freund die bauruine der mutter bekommt . oder die mutter schenkt es deinem freund über notar , dann hat die schwester auch kein anrecht mehr . aber achtung "nach meinem wissen können schenkungen auch rückgängig gemacht werden , wenn dir mutter gestorben ist , alles was in den letzten ca. 10 jahre zurückliegt "


allgemein:

denn nach dem erbrecht , würde auch die schwester die 1/2 des hause erben beim ableben der mutter , was wiederum zu stress führt , denn dein freund müsste sie auszahlen . kann er das nicht , muss es verkauft werden , da aber das grundstück sehr groß ist , würde ich lieber auf das ackerland verzichten .

4

also ich verstehe das ganze so , das der mann schon 1/2 des grundstückes an seine freu vererbt hat und die kinder ja schon 1/4 haben ,

gesamt würde beim ableben der mutter nur noch 50 % des grundstückes zu vererben sein . und da wird sicher das haus drauf stehen .

kommt drauf an wie das alles vererbt wurde als der mann gestorben ist .

3

Ähm, sowas geht doch nach dem Wert! Ackerland ist deutlich weniger wert als Bauland. Vielleicht wäre es im langfristigen Interesse aller Beteiligten, wenn Ihr die Sachen mal im Wert schätzen lasst und das Erbe dann wirklich gerecht aufteilt.
Ach nochwas, was erhält denn die Mutter dafür dass sie ihrem Sohn das Haus überschreibt?
Katrin

5

Ganz genau, das wird hier völlig außer acht gelassen. Ich hab das Gefühl, dass hier von drei gleichen Teilen (Haus:Acker:Grundstück) gesprochen wird. Dem ist ja bei weitem nicht so, ich denke mal, wenn es nicht anders festgelegt war, gehört alles allen zusammen anteilig.
Das wird ohne Gutaschten nix, es sei denn, Mutter und Schwester sind sehr naiv und lassen sich das Gefallen.

Gruß,

Andrea

8

Da das hatten wir wirklich ausser acht gelassen. Habe auch noch mal mit meinem Vater gesprochen , der hat son bisschen ahnung und 2 Nächte lang grübeln sind wir jetzt auf diese Lösung gekommen:
Zumal egal was zum Erben steh bekommt jeder seinen entsprechenden Anteil, da keine genaue Definition gemacht worden ist wer was erbt. Richtig???

Beispiel: Die Eiche im Vorgarten: Mutter die Hälfte, Kinder je ein Viertel.

Und somit auch das Haus. Für mein Freund schon mal nicht gut!
Seine Schwester (die Tochter) möchte ja in der Wiese (Acker) n Haus bauen. Hat kein Interesse an Haus und Garten. Dann könnte man doch eine genaue Definition machen. Die Tochter bekommt (vom Katasteramt) ein genau eingezeichnetes Stück vom Anwesen, ein viertel der Wiese. Dann muss die Mutter meinem Freund ihr Anteil vom Erbe schenken, bekommt im Gegenzug ein Lebenlanges Wohnrecht in ihrer Wohnhälfte, im Alter pflege ( und was sie sonst noch gerne möchte) und meinem Freund gehört somit Haus und Grundstück!
Na die Schwester hat somit nix von der Mutter geerbt und steh doof da, also muss mein Freund ihr ne Abfindung zahlen. (Wertgutachter oder darf man sowas Pie mal Daumen machen?)

Bitte korrigiert mich wenn es falsch ist bzw. eine Gedankenlücke besteht!

Schonmal vielen Dank, kann schon viel besser schlafen!




weiteren Kommentar laden
6

Eine Frage zum besseren Verständnis: Haben Haus, Grundstück und Acker nur dem Vater deines Freundes gehört, also der Mutter gehörte nichts??

7

Nein, der Vater war der alleinige Eigentümer des kompletten Grundstücks. Der Mutter gehört nach der Erbschaft wirklich nur die Hälfte!

9

Vor einer Teilung sollte zunächst geklärt werden, ob der Acker bebaut werden darf, denn das ist für die Wertfindung enorm wichtig. Darf der Acker mit einem Wohnhaus bebaut werden, ist das Ackerland mit dem bebauten Grundstücksteil gleichwertig, dann handelt es sich auch hier um Bauland. Ist dem aber nicht so, hat der Acker einen geringen Wert.

10

Bis zu heutigen Zeitpunkt darf das Acker nicht bebaut werden, ist aber alles in Bearbeitung von der Schwester. Es ist so zu sagen ein Bauland nur vieleicht in aussicht. Kann dauern!
Also abfinden!!

12

"Es ist so zu sagen ein Bauland nur vieleicht in aussicht. "

Ein "vielleicht-in-aussicht-bauland" ist nicht einen cent mehr wert als ganz normaler Acker und selbst dabei sind die Preise sooo unterschiedlich je nach Lage, Bodenqualität und Region, das könnt Ihr nicht selbst auskungeln.

Gruß,

Andrea