Wer muß WHG streichen wenn nichts im Mietvertrag steht???

Könnte durchdrehen. Haben vor 2 Monaten unseren Mietvertrag unterschrieben. Mietverhältnis zum 1.6.07.
Nun hat die jetztige Mieterin gesagt wenn wir streichen zum Einzug, zieht sie früher aus weil sie ja dann weniger Arbeit hat.
Das ist uns natürlich nur recht gewesen. Sie stellt uns dafür die Farbe hin.
Nun hat sie heute gesagt das sie wohl doch erst zum 31.5. auszieht und nun sitzen wir auf nem riesen Haufen Arbeit (Renovierung+Umzug mit Kind) und haben nicht mal Zeit vor dem Einzug zu streichen....das wird uns je nach Anstrich gut 2 Tage kosten.
Toll, bin so wütend auf die A.... Nun brauch sie weder streichen noch früher raus. Hätte man lieber sagen sollen das sie das machen soll, dann hätten wir nur dem Umzug vor uns. Doof ist auch das der 1.6. auf einen Feitag fällt, wir da aus unserer WHG raus sein müssen, da die neuen Mieter ja an dem Tag hier einziehen. Also müssen wir den Umzug am Donnerstag davor machen wo alle arbeiten und keiner Zeit zum Helfen hat :-[
Nun frage ich mich ob es da nicht eine Vorschrift gibt....wer hat zu renovieren wenn nichts darüber im Mietvertrag steht??
Die Vermieterin meinte damals das sie nicht wüßte wer das machen soll da es da seit ein paar Jahren ne neue Regelung gibt. Sie meinte wir können das ja mit der jetztigen Mieterin klären. Super, das haben wir nun davon.
Weiß Jemand ob es da Richtlinien gibt??

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Hallo!

Wenn sie trotz Abmachung nun doch nicht früher auszieht, warum sollt ihr dann streichen müssen???

Macht das auf keinen Fall!!!

Die jetzige Mieterin soll das vor ihrem Auszug erledigen und ihr habt euch das erspart!

Gruß
M.

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habe gerade noch gelesen das sie sogar beweispflichtig ist wann sie das letzte mal gestrichen hat....weil sie meinte das wäre ja erst vor 2 jahren gewesen...die wände sehen aber furchtbar aus!!

hab nur angst das sie das nicht ordentlich macht und wir alles nochmal machen müssen #schock nur weil sie kein bock darauf hat.

ich meine nur, sie wird das dann ja sicher auf den letzten drücker machen, nicht das dann keine zeit mehr ist das in ordnung zu bringen.

aber das kann man dann ja noch bei der wohnungsübergabe bemängeln, oder? obwohl die müßte dann ja auch ein paar tage vor ablauf des mietverhältnisses sein, damit zeit ist die eventuellen mängel zu beheben.....#kratz

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natürlich kann man das bemängeln, bzw, der Besitzer der Wohnung, wenn der die Abnahme macht. Sollte das nicht ordentlich sein, könnt ihr gleich mal reklamieren. Wenn ich renovieren würden, dann würde im MV festhalten, dass ich zum Auszug die Wohnung nicht renoviere, sondern lediglich besenrein übergebe.

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Hi,

wenn sie zugestimmt hat, früher auszuziehen, damit Ihr streichen könnt vor dem Einzug, dann wurde das so abgemacht.

Ich würde ihr sagen, dass Ihr bereits alles mit dem Maler abgestimmt habt, und sie früher raus MUSS.

Ganz ehrlich: wenn sie jetzt streicht, nur weil sie es muss, dann ärgert Ihr Euch permanent drüber und streicht dann doch noch mal selbst.

Legt alles dran, dass sie früher draussen ist, damit Ihr in Ruhe streichen und ggf. schon ein paar Sachen reinbringen könnt.

Vielleicht kannst Du ja mit der "Malerabsprache" (selbst, wenn es ein Freund von Euch macht bzw. Euch mithilft) die Vermieterin auf Eure Seite bekommen... sie hat ja auch Interesse daran, dass die andere die Wohnung nicht verunstaltet.

Viel Erfolg!
Chris

PS: hier in Belgien kann man es absprechen, allerdings ist es üblich, die Wohnung besenrein zu übergeben und entweder Vermieter oder Nachmieter streichen. Damit gibt es geschmacklich auch weniger Stress ;-)

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Wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich festgehalten wird das der Mieter die Wohnung renoviert übernimmt und beim Auszug daher wieder streichen muss besteht auch keine Pflicht dieses zu tun.
Dann renoviert der jeweilige Mieter beim Einzug selber und zieht hinterher einfach aus
Das ist die Standart-Regelung, alles andere muss festgelegt werden

Die jetzige Mieterin hat zwar gesagt sie zieht eher aus, da sie aber bis 1.6 auch Miete zahlt hat sie natürlich den Anspruch auch erst zu diesem Tag auszuziehen.

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Genau so sehe ich das auch.
Zudem ist es eine Sache zwischen Vermieter und Mieter. Ich würde mich als Vormieterin überhaupt nicht auf Diskussionen mit dem Nachmieter einlassen....
Es gibt auch keinen Anspruch auf kostenfreie Nutzung zur Renovierung, die muß man schon mit einplanen...

LG;

Andrea

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Hallo,

wenn in Eurem MV nichts geregelt ist, daß ihr die Wohnung frisch renoviert bekommt, habt Ihr sie so gemietet, wie sie im Moment ist - nämlich unrenoviert. Wenn Ihr bei Einzug renoviert, müßt Ihr bei Auszug natürlich dann auch nichts mehr machen.

Daß die Mieterin zuerst zugesagt hat, früher auszuziehen und jetzt einen Rückzieher gemacht hat, ist ärgerlich, aber nicht zu ändern. Sie hat die Wohnung bis zum 31.05. gemietet und ist daher nicht verpflichtet, früher zu räumen.

Um ehrlich zu sein, hätte ich so knapp meine alte Wohnung auch gar nicht gekündigt; Auszug und Einzug an einem Tag, das wäre mir echt zu heftig.

VG
Susi

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Hallo

habe vorhin ein Telefonat von meinem Mann mit bekommen , er hat eine Hausverwaltung. Es ging auch um dieses Thema und es gibt ein neues Gesetzt , das man die Wohnung nur streichen muss , wenn es wirklich nötig ist , auch wenn im Vertrag steht das man streichen muss , muss man es nicht mehr ! Zumindestist es hier so !

Daniela