Wann verjährt Notarrechnung die nie ausgestellt wurde?

Hallo,

wir haben im Mai 2005 ein Haus gekauft, seit August 2006 stehen wir nun im Grundbuch und damit ist die Sache beim Notar abgeschlossen, aber:

Wir haben noch keine Rechnung erhalten.

Mit der Notarin ist sowieso alles drunter und drüber gelaufen, um alles mußten wir uns kümmern und überall anrufen. Die Bank drohte schon mit Notarkammer ect.

Nunja, wie auch immer.

Wann ist es üblich die Rechnung zu bekommen bzw. wann ist das Ganze verjährt ???

Hinterher werden wir ihr bestimmt nicht laufen.

#danke

LG

ungeheuerlich / Kerstin

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Die Forderung verjährt am 01.01.2009

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Auch das ist .... nicht richtig!

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB.

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB.

Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. 05 und endet drei Jahre später am 31.12.08, 24.00 Uhr.

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"Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. 05 und endet drei Jahre später am 31.12.08, 24.00 Uhr."

....und ist somit am 01.01.2009 00:00 Uhr verjährt. Also was bitteschön ist an meiner Antwort falsch ??????


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Hallo ihr Beide,

#danke!

Ob nun 31.12.08 oder 1.1.09, erstmal egal, aber so haben wir zumindest einen Anhaltspunkt.

Wär nur ärgerlich wenn die Rechnung am 31.12.08 ins Haus flattert #schwitz

Kann eh nicht verstehen daß die nix schickt, dauert das immer so lange, ich mein die will doch ihr Geld, oder?

LG

Kerstin

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Ich hatte die Notarrechnungen immer schon zusammen mit der Urkunde.

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Komisch oder?

Ob die uns vergessen hat #gruebel ?