Beseitigung von fremdem Sperrmüll im Dach wird uns in Rechnung gestell

Hallo,

habe eine Frage: Wir leben in einem Mehrfamilienhaus, wo immer wieder Leute ein- und ausziehen.

Im Dachboden und Keller sind diverse Sperrmüllgegenstände, die bereits vor meinem Einzug dort gewesen sind.

Es kann durchaus sein, dass es keinem der derzeitigen Mieter gehört sondern irgendeinem früheren Mieter, der sie hier einfach liegen gelassen hat. Ich gehe eher davon aus, weil dies jetzt die 2. Warnung vom Vermieter ist, die Gegenstände zu entfernen, es tat sich damals nicht viel. Einiges wurde weg gebracht aber etliches steht noch dort.i

Auf jeden Fall hat die Wohnungsgesellschaft (zugleich Vermieter) ein paar Tage Frist gesetzt, diese Sachen weg zu tun, ansonsten wird er eine Firma beauftragen, die wir (alle Mieter) dann bezahlen dürfen. Stichwort: Verursacherprinzip? Was ist damit?

Ich fühle mich in keinster Weise betroffen, habe weder Lust, hochschwanger Sperrmüll aus dem 5. Stock zu entsorgen noch für andere die Entsorgung ihres Drecks zu zahlen.

Was soll ich tun? Sollen wir Nachbarn uns zusammentun und Klarheit schaffen (muss dazu sagen, nicht alle Mieter sind ehrlich), von daher weiß ich nicht, ob das viel bringt.

Problempunkt: Die Verwarnung habe ich selbst erst gestern gelesen und die Frist läuft heute ab! Toll :-)

Danke

1

Wenn der Müll in einem nur für Mieter zugänglichen Raum liegt und keinem bestimmten Mieter zugeordnet werden kann, darf der Vermieter den Müll entfernen lassen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umlegen.

2

Hey bezzi,

gibt es ein Urteil o. ä. auf was sich deine Aussage stützt?

Das kommt mir nicht fair vor, mir ist auch bewusst, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

Ich kann doch nicht für irgendeine Mietpartei, die vor X Jahren hier gewohnt haben soll, die ich nicht einmal kenne, die Kosten tragen?

Habe im Netz sehr viele unterschiedliche Meinungen gefunden, von daher wäre ein Hinweis auf eine Quelle zu deiner Aussage sehr hilfreich.

Danke für die Antwort.

LG

5

das ist nicht korrekt.

Ich war früher Vermieter und hatte keine Handhabe in diesem Fall.

Gruß

Manavgat

3

Hallo!

Wir haben zur Zeit das gleiche Problem!

Auch in unserem Mehrfamilienhaus läuft heute die allerletzte Frist ab.
Im Kellerflur sollen Gegenstände stehen, die da nicht hingehören. (von uns jedenfalls nicht!)
Ich weiß nur, dass im Waschraum (den nie einer benutzt!)Sperrmüll gelagert wurde, der nun aber mittlerweile weg ist (wir haben keinen extra Sperrmüllkeller).
Auch unter der Kellertreppe stehen diverse Kinderfahrzeuge und ein Buggy...!

Die Kosten für die Entsorgung soll bei uns auch auf alle Mietparteien umgelegt werden.
Finde ich auch ungerecht!
Nur weil ein paar Unverbesserliche meinen, sie müssten ihren Dreck nicht weg räumen...! :-[

Gruß
M.

4

Das kannst Du aussitzen. Teil dem Vermieter schriftlich mit, dass er kein Recht hat die Kosten umzulegen und das Du diese Beträge aus der Abrechnung streichen wirst.

Gruß

Manavgat

6

Auf keinen Fall zahlen, bzw. Einspruch erheben.

Das habe ich in einem Expertenchat gefunden:
http://extern.mz-web.de/chatprotokolle/chatprotokoll_2006-09-27.html
asmiralda fragt:
In den Gemeinschafts-Kellerräumen unseres Wohnblocks hat sich viel Müll angesammelt. Kann uns der Vermieter verpflichten, uns an den Entsorgungskosten zu beteiligen, auch wenn der Müll nicht von uns stammt?

Experte 1:
Der Vermieter kann Sie nicht an den Kosten beteiligen. der Vermieter muss in seinem Mietobjekt Sorge tragen, dass kein Sperrmüll anfällt.


und siehe auch hier: http://biallo.lycos.de/content/text.php?tid=mire&textid=504
"Wer Müll verursacht, muss dessen Beseitigung auch bezahlen. Kann also ein dafür verantwortlicher Mieter ermittelt werden, so bekommt er die Rechnung. Ist ein konkreter Verursacher jedoch nicht auszumachen, darf der Vermieter nicht einfach die Kosten auf alle Hausbewohner umlegen. Er hat lediglich die Möglichkeit, die Rechnung der Müllabfuhr als Werbungskosten von seinen Mieteinkünften abzuziehen."

7

Hallo!

Entweder will uns die Wohnungsgesellschaft 'Angst' machen mit ihrer Drohung, den Sperrmüll auf Kosten aller Hausbewohner entsorgen zu lassen oder es gibt doch noch ein 'Schlupfloch' und sie können es auf die Betriebs/Nebenkosten umsetzen...!?!

Gruß
M.

8

Hallo,

Klar. Sperrmüll stellt ein ewiges Ärgernis dar. Wenige Verursacher schädigen die übrigen Bewohner des Hauses und sorgen für unnötigen Aufwand und Kosten. In der Regel sind es ausziehende Mitbewohner, die ihren nicht mehr benötigten Hausrat im Keller, auf den Dachböden und sonst wo hinterlassen.

Die Sperrmüllbeseitigung verursacht erhebliche Kosten, die unter Umständen über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter verteilt werden, wenn trotz intensiver Bemühungen der/die Verursacher nicht zu ermitteln sind.

Hab hier zu dem Thema diesbezügliche Urteile gefunden, aus denen sich ergibt, daß die allgemeine aktuelle Rechtssprechung Vermietern das Recht einräumt, diese Kosten auf Mieter umzulegen.

Sperrmüllbeseitigung durch Hausmeister umlegbar

Fallen in einer 297 Wohneinheiten umfassenden größeren Wohnanlage in den gemeinschaftlich genutzten, allen Mietern zugänglichen Räumen wie Dachböden und Kellerräumen eine derartige Menge an Müll an, dass dieser durch die Hausmeister in bestimmten Aktionen beseitigt werden muss, sind die für derartige Sperrmüllaktionen anfallenden zusätzlichen Kosten auf alle Mieter umlegbar, da die Abfuhr nicht zuordbaren Sperrmülls allen Mietern zugute kommt.

(AG Siegburg, Urteil vom 03.09.1993 - 3 C 344/92) ZMR 96, IV

Sperrmüllbeseitigung umlegbar

Werden in regelmäßigen Zeitabständen Sperrmüllabfuhren durch ein vom Vermieter beauftragtes privates Unternehmen vorgenommen, bei dem das im und am Mietobjekt abgestellte Sperrgut der Mieter abgeräumt wird, können die hierfür anfallenden Kosten auf alle Mieter umgelegt werden, da die Sperrmüllabfuhr allen Mietern Vorteile bei der Beseitigung von Abfall bringt, der von der normalen Müllabfuhr nicht transportiert wird.

(AG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.1990 - 22 C 12.364/90) ZMR 96, IV

Sperrmüllbeseitigung auf Mieter umlegbar

Kosten für Sperrmüllbeseitigungen sind auf alle Mieter umlegbar, da die Entfernung von Müll und Unrat, die dazu führt, dass die allgemein zugänglichen Teile der Mietsache wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt werden, letztlich allen Mietern zugute kommt.

(AG Köln, Urteil vom 15.11.1994 - 218 C 259/94) ZMR 96,IV


Man bedenke:
Vermieter haben Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Mietern und damit auch gegenüber ihren Kindern auch hinsichtlich der Verringerung des Risikos von möglichen Brandgefahren durch umherliegenden Sperrmüll insbesondere wenn sich dieser in einem Dachboden befindet.

Diese Verpflichtung hat der Vermieter auch gegenüber seiner Ausversicherung.

Vermieter können sich bei Zahlungsverweigerung solcher Kosten an der Kaution bedienen.

Hinweis:
Als User in diesem Forum kann ich natürlich keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/BJNR014789935.html machen, weder indviduell noch allgemein.
Beiträge im Forum (oder Antworten auf E-Mail-Anfragen) sind auch nicht als solche zu verstehen oder zu werten, sondern als Tipps und Hinweise unter Ausschluß jeglicher Haftung, welche Möglichkeiten nach meiner persönlichen Meinung ggf. ausgeschöpft werden können.

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