HILFE! Mieter zieht einfach nicht aus!!!

Hallo ihr Lieben,

ich weiß nicht ob ich in diesem Forum richtig bin - es geht um Mietrecht?!
Mein Vater hat ein Eigentumshaus welches mit 5 Parteien vermietet ist.
Die größte Wohnung bewohnen Türken welche Sozialhilfe beziehen.
Nach der Geburt meiner Tochter hat mein Vater diese gekündigt, damit wir dort einziehen können (man hat ja als junge Familie keine Kohle und da ist sowas schon mehr als praktisch!) Tja - er hat sie im Juli brieflich gekündigt.... mit Kündigungsfrist 3 Monate..... und was ist? NIX! Die wohnen da weiter fröhlich vor sich hin. Zahlen nun auch keine Miete mehr, warum auch, sie sind ja gekündigt...
Der Vater (arbeitslos) behauptet er fände keine wohnung. Was ja auch kein Wunder ist, der liegt bis 14 Uhr in den Federn. Als er unsere Whg bezog musste auch die Vermieterin im Ort für sie ne Whg suchen. Erst im Nachhinein kam raus das er auch einfach nix gemacht hat! Die Frau kann kein Deutsch und darf auch nicht mit meinem Vater sprechen oder ihm die Tür aufmachen um Reperaturen in der Whg zu verrichten. Alles in allem haben wir nun einfach nur so einen gigantischen Hals!!!

Ich rutsche immer mehr in die Schulden wegen zu hoher Miete, nebenher ist die Whg in der ich jetzt lebe viel zu klein und der Herr hockt in der Wohnung und dem ist alles ganz egal! Meine Eltern laufen mitlerweile durch den Ort und fragen nach leeren Whg, allerdings ist es mittlerweile bekannt für wen sie suchen und so sind alle Whg ganz plötzlich vermietet (würde ich auch nicht anders machen!)

Das Sozialamt gibt keinerlei Auskunft ob er überhaupt Wohnungssuchend gemeldet ist, Datenschutz!

Mein Vater ist nur noch am verzweifeln - wie bekommen wir die raus???? Polizeilich räumen ist sicher auch nicht so einfach getan, dauert im Ernstfall bestimmt Monate und mein Vater hat hemmungen, da die Familie 2 Kinder hat (Teenies) Der Mann arbeitet mit allen Mitteln - schickte sogar schon seinen Sohn zum betteln das sie in der Whg bleiben können!!! Das kann doch alles nicht wahr sein!?

Hat mein Vater keine Rechte in seinem eigenen Haus???
Hat jemand evtl. einen ähnlich Fall erfolgreich gelöst oder habt ihr noch Ideen was man machen kann?

Vielen Dank und viele Grüße
Denise

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Oh je, wie ich hier mitgekriegt habe, habt ihr keine Chance sie schnell aus der Wohnung zu kriegen.

"Oldbigfish" hatte auch den gleichen Fall und bei denen hat es über ein Jahr gedauert, mit Gerichtsvollzieher usw. Und sie hatten nicht einmal Kinder...

Leider hat man als Vermieter keinerlei Rechte in diesem Fall...

Hoffe, jemand kann was anderes berichten.

Gruss. Alla

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;-).Unsere "Mieter" hatten 3 Kinder und wir haben 2. #cool

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Hallo Denise,

ab zum Anwalt! Es kann bis zu einem Jahr dauern, aber vielleicht hilft massiver Druck, zumindest zahlt dann evtl. die Arge/Sozialamt die Miete, so dass dein Vater wenigstens das Geld hat.

Wie wäre es denn, wenn ihr sie mit Geld ködert. Sobald sie ausziehen bekommen sie 500 Euro. Ist ärgerlich, aber vielleicht der schnellste Weg, wenn sie geldgierig sind und euch spart es viel Geld für Anwalt, Räumung und deine Wohnung.

lg

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Hallo Denise,

ist leider so, daß der Vermieter kaum Rechte hat, auch wenn das von vielen Mietern genau anders herum gesehen wird.
Wir selber haben auch so nen Fall, Sozialhilfeempfänger (seit über 10 Jahren und dazu noch selbstverschuldet), zwei Teenies und keinen Bock irgendwas zu machen.
Da wir letztes Jahr ein Baby bekommen haben und kein extra Zimmer in unserer Wohnung, wurde denen von der Vermieterin wegen Eigenbedarfs gekündigt. Da sie schon 12 Jahre hier wohnen, hatten sie eine Kündigungsfrist von 9!!! Monaten, wobei sie erstmal s der Kündigung widersprochen haben und nach der zweiten Kündigung haben die uns nach ner Woche gesagt, daß sie keine Wohnung finden. Hallo??? Gehts noch? Andere suchen richtig und das auch noch länger als 1 Woche (wobei ich sie nie hab suchen sehen - wir wohnen in der Haushälfte nebenan).
Im Oktober haben die dann endlich den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben und seit Sonntag sind sie am Ausziehen, wobei ich unter ausziehen was anderes verstehe, als Mittags um 12/13 Uhr zu beginnen und um 18 Uhr schon wieder vor der Glotze zu sitzen. Aber was will man von so Langzeit-Arbeitslosen faulen Menschen erwarten. Uns wurde zugesichert, daß sie nach 2- spätestens 3 Tagen draußen wären, heute ist der 4. Tag und die machen nichts, aber dafür stehen noch alle Möbel schön aufgebaut in der Wohnung. Ich krieg da echt die Krätze vor allem, weil wir dieses Jahr noch die Fenster austauschen wollen, damit wir über den Winter drin umbauen können und die leider ne Lieferzeit von 4 Wochen haben, wir die aber erst nach genauem Ausmessen bestellen können und das eben erst geht, wenn die ausgezogen sind.
Wir reden auch nicht mehr mit denen, weil die wirklich asozial sind und uns überall schlecht gemacht haben und uns in unserem eigenen Hof aufs übelste beschimpfen.
Kann Dich sehr gut verstehen. Würde mir auch nen Anwalt nehmen und versuchen die irgendwie loszukriegen. Was heißt die zahlen keine Miete mehr? Das wird doch vom Sozialamt an die gezahlt und die müssen das sicher nur an Euch überweisen - also so ist es bei unseren Mietern. Würde da auf keinen Fall locker lassen. Kann aber auch sein, daß wenn Deinen Eltern das ganze Haus mit den 5 Mietwohnungen gehört, daß ihr auch in ne andere Wohnung ziehen müßt und nicht diese größte bekommt.

Viel Glück noch
cocci

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oh jeh - ist echt unter aller s...u!
Ich versteh nicht wie menschen sich so aufführen können - ich würde mich in grund und boden schämen!
Ich ziehe extra in diese Whg damit unsere Maus ein eigenes Zimmer hat und wir nicht als Sozialfall enden. Ich weigere mich Sozialhilfe anzunehmen und zwar genau aus diesem grund! Es gibt solche und solche aber sobald man irgendwo sagt man bekommt Hilfe wird man schon schräg angeguckt.
Ich verurteile wirklich niemanden vorschnell und ich urteile auch nicht über alle gleich - aber genau SOLCHE sind es die wirklich bedürftige in ein total falsches Licht rücken.
Mein Vater hat seine Konsequenzen gezogen: nie mehr sozi-empfänger! Fair ist das sicher nicht, denn irgendwann ist vielleicht auch mal jemand darunter der "ne ehrlich haut ist!"

Die Hilfe bekommt natürlich der Mieter - aber dieser hat halt einfacah nicht weiterüberwiesen sondern ist dafür lieber im Sommer in die Türkei - bissel Urlaub is ja auch mal ganz nett.

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Für solche Fälle gibt es Anwälte die alle Register ziehen. Damit solltest Du Dich beeilen, ehe diese Leute die ganze Wohnung kaputtschlagen.

Gruß

Manavgat

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Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sollte von einem Anwalt ausgesprochen werden. Ohne Anwalt werdet Ihr tatsächlich keine Chance haben.

LG Anja

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Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Bin mal gespannt.
Mein Vater hat ihm letzte Woche einen Brief geschrieben in dem stand das ab 15.11 Handwerker für diese Whg bestellt sind. Sollten wegen ihm kosten anfallen wird mein Vater ihm diese berechnen.
Vielleicht zieht das ja.... wenn er noch mehr Kosten an den hals kriegt, vielleicht hat er dann schiss?! Ich hoffe es... Es wäre schön wenn wir uns die Kosten für nen Anwalt sparen könnten - bringt ja meist eh nix und die ganzen Fristen die sie einhalten müssen etc....

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Der Vermieter kann das Mietverhältnis wegen Mietrückstands fristlos kündigen, wenn
bbbb) der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der gesamten Miete in Verzug ist, oder
cccc) er für diese Zeit mit einem "nicht unerheblichen Teil" der Miete, der aber den Betrag einer Monatsmiete übersteigen muß, in Verzug ist, oder
dddd) der Mieter in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag von zwei Monatsmieten insgesamt in Verzug ist (gleichgültig, für welche Monate der Betrag geschuldet wird).
Vgl. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB.

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Gibt ein Mieter nach Beendigung eines Mietverhältnisses die gemieteten Räume nicht heraus, kann der Vermieter eine Herausgabe der Räume nur mittels Räumungsklage erreichen. Das Mietrecht lässt nicht zu, dass sich der Vermieter durch eigenmächtige Handlungen in den Besitz der Wohnung bringt.

Räumungsklage
Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird der Vermieter den Mieter zunächst auffordern, die Wohnung zu räumen und die Schlüssel der Wohnung zu übergeben. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, muss der Vermieter Räumungsklage vor dem Amtsgericht am Wohnort erheben. Erst mit Vorlage eines Räumungsurteils des Gerichts aufgrund der erhobenen Räumungsklage kann der Vermieter eine Räumung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher erzwingen.

Wird die Räumungsklage infolge einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges erhoben, kann der Mieter die Räumung abwenden, indem er den gesamten rückständigen Mietzins bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Räumungsklage an den Vermieter zur Zahlung bringt. Die ausgesprochene Kündigung des Vermieters wird damit unwirksam. Dies gilt aber nicht, wenn die Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits einmal durch Zahlung des rückständigen Mietzinses an den Vermieter nach Kündigung und Erhebung einer Räumungsklage abgewendet wurde.

Ist die Kündigung des Vermieters wirksam, kann der Mieter lediglich durch eine Vereinbarung mit dem Vermieter, nach welcher dieser auf seinen Räumungsanspruch verzichtet, die Räumung abwenden. Die Vollstreckung eines im Rahmen der Räumungsklage ergangenen Räumungsurteils kann allerdings durch Beantragung einer angemessenen Räumungsfrist aufgeschoben werden.

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na klasse - nach deutschem recht können wir denen ja gleich das haus überschreiben..... *uaaaaaaaaa*