Mietkaution einbehalten bis Jahresabrechnung fertig ist.Rechtens?

Hallo Zusammen.

Ende August sind wir in unsere neue Wohnung gezogen.
Also zum 1. September.
Das Haus in dem wir gewohnt haben wurde verkauft und Eigenbedarf eingereicht.
Unsere Kaution hat noch die alte Vermieterin.
Jetzt meine Frage.
Ist es rechtens das sie unsere Kaution einbehält,bis sie mit ihrem Steuerberater alles ausgerechnet hat?Es sind schon 2 Monate vergangen.
Eigentlich darf sie doch so Sachen eh nicht von der Kaution abziehen oder?
Wenn eine Nachzahlung fällig ist müssten wir doch eine seperate Rechnung bekommen.
Wäre nett wenn jemand antwortet.
Gehe dann nämlich zum Anwalt.

LG Mara

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Natürlich ist es rechtens.

Hier eine Antwort von einer Rechtsberaterin:
"Der Vermieter darf die Kaution zum Teil zurückbehalten. Der zurückbehaltene Teil muß jedoch der durchschnittlichen Nachzahlungsforderung aus den vergangenen Jahren entsprechen und darf grundsätzlich nicht mehr als drei bis vier monatliche Vorauszahlungsbeträge ausmachen."

Es ist üblich, dass es so läuft, viele Ex-Mieter kann man nämlich sonst lange suchen...

Gruss. Alla

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Hallo Alla.

Wir haben bis jetzt jedes Jahr über 100€ wieder bekommen.
Also ist die durchschnittliche Nachzahlungforderung schlecht zu rechnen.
Wie hoch darf der Betrag der zurückbehalten wird denn dann sein?

LG Mara

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Keine Ahnung, ich habe nur gegoogelt. Da stand doch aber, höchstens 3-4 mtl. Vorauszahlungen, d.h., wenn ihr monatlich 150 EUR zahlt, dann 600 EUR.
Aber auch wenn ihr Recht habt, willst du deswegen vors Gericht? Es kommen ja mehr Kosten auf euch zu, als es die Sache wert ist, zumal ihr ja die Kaution später kriegt.

Gruss. Alla

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Moin Mara!

Nö, das ist alles OK! Ich habe einmal - weil ich sehr viel Vertrauen in die Mieterin gesetzt habe - dieser die komplette Kaution zurückgegeben. Ohne die ausstehende Nebenkostenabrechnung (hochgerechnet) abzuziehen.

Das Geld sehen wir nicht mehr wieder. Mahnbescheid zu erlassen ist teurer, Einwurf-Einschreiben bringen da auch nix.

Ich mache das nienienie wieder.

Wenn Du als Vermieter Deinem ehemaligen Mieter nach Kautionsherausgabe eine Nebenkostenabrechnung schreibst, hast Du kein Rückgriffsrecht auf den Mieter. Und würdest Du dann als Mieter sagen: He, ok, ich schulde noch 300 Euro und zahle die auch?

In diesen Zeiten kannst Du das vergessen.

Also reg Dich nicht auf und spar Dir den Anwalt. Es bringt dem Anwalt nur Kohle und Dir überhaupt nichts.

LG saabreni

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Hallo,

ein Mahnbescheid kostet 25€. Formular kannst im Schreibwarenladen kaufen (kostet Peanuts)..

Wenn die Nachzahlung natürlich unter 25€ liegt, lohnt es net.

Gruß Irene

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Hi Irene!

Klar, das Formular kostet mich nichts. War auch nicht der Punkt. Aber die Kosten für die Vollstreckung sind so gar nicht ohne. Du mußt nebenbei auch einen "Gerichtsvollzieher" beauftragen und bezahlen. Und wenn das Ganze fruchtlos verläuft, dann wird das äußerst teuer. Da ist möglicherweise sogar ein Inkasso-Unternehmen preiswerter.

Gruß,
Irena

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Hallo Mara,

Dein Vermieter darf einen Teil der Kaution einbehalten, dieser Betrag richtet sich nach der Betriebskostenabrechnung der Vorjahre und evtl. anfallender Kostensteigerungen.

Der Vermieter hat übrigens max. 6 Monate Zeit die Kautionsabrechnung vorzunehmen.

Ich arbeite in der Wohnugnswirtschaft, wir behalten im Normalfall ca. 150,00 € von der Kaution hierfür ein.

LG Ines:-)