Auflassungsvormerkung-Kosten?

Hi,

haben uns vor kurzem ein Haus gekauft #freu und haben jetzt eine Rechnung erhalten für die Auflassungsvormerkung und für den Grundschuldeintrag. Sind das extra Kosten oder sind die in den 1,5% Notarkosten enthalten? #kratz Bin etwas irritiert.#schock Hoffe nicht, daß diese Kosten zusätzlich auf uns zu kommen.

Danke für eure Antwort
Sweety.1

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Hi Sweety,

das sind Extrakosten, die Ihr bezahlen müsst. Und das solltet Ihr sehr schnell machen. Denn ohne die Bezahlung geht der ganze Hauskauf nicht weiter.

Gruß
wasteline

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Stimmt, mir hat damals der Notar geraten, sofort nach Erhalt der Rechnung das Geld am gleichen Tag zum Amtsgericht zu bringen, damit flott weitergeht mit Allem.

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Hallo!

Da kann ich mich wasteline nur anschließen!

Falls Ihr dann noch eine Grundschuld eintragen lasst, kostet das wieder, dann noch die Grunderwerbssteuer (einmalig), die Grundsteuer (jedes Jahr)...

Bei einem Hauskauf sollte man 10% Nebenkosten einkalkulieren!

LG, Tina.

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Hallo!
Frage mich überhaupt, warum ihr eine Auflassungsvormerkung gemacht habt, war es denn nicht von Anfang an klar, dass ihr das Haus bekommt.
Also, bei uns in der Sparkasse haben wir es gelernt (und auch bei meiner Finanzierung), dass man für Notar- und Gerichtskosten immer 2-2,5% rechnen soll, 1,5% seind zu wenig, auf jeden Fall. die Kosten sind aber alle gestaffelt und fallen nicht bei jeder Fin. gleich aus, bzw. bei jedem Kaufvertrag. Seit ihr darüber denn vorher nicht von der Bank aufgeklärt worden?
Zusätzlich kommt dann noch die GrdErbSt, das sind nochmal 3,5% vom Kaufpreis, aber das sollte eigentlich in jede Finazierung mit reingerechnet sein.
GrdSt wird bei uns zumindest 1/4-jährlich an die Gemeinde abegführt. Sind bei uns im 1/4 Jahr so um die 32 EUR, also nicht die Welt.
Aber Deine Kosten sind wohl in den veranschlagten Notar- unbd Gerichtskosten mit drin, da geh ich mal von aus, auch wenn mir 1,5% vom KP zu wenig erscheint.
Falls noch Fragen zum Hauskauf und dem Papierkram sind, kannst dich gerne melden, viell kann ich dir dann noch weiterhelfen...

LG,
Sabrina

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Hi Sabrina,

danke für deine ausführliche Antwort. :-)

Die Kosten von 3,5% Grunderwerbsteuer, 3,48% Makler und 1,5 % Notarkosten waren mir bewußt. Aber eben, daß noch eine RG kommt für die Landesoberkasse für Eintragung der Auflassungsvormerkung, Eintragung der Grundschuld und wenn die Eigentumsumschreibung erfolgt, erhalten wir von der Landesoberkasse wieder eine RG.

Ich habe gestern beim Notar angerufen und der meinte, daß dies Extrakosten sind, die nicht in den 1,5% dabei sind. #schock

Eine Auflassungsvormerkung haben wir machen lassen:
1. weil der Notar, daß automatisch mitgemacht hat
und
2. weil ich überall gelesen habe, daß dies besser wäre, damit die Besitzerin in der Zeit nicht nochmal weiterverkaufen kann.

Naja, habe ich wieder was dazu gelernt. :-D

Liebe Grüße
Maria

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Hallo,

die eintragung der grundschuld, sowie Auflassungsvormerkung kosten ja geld.
Wie sieht es aus, mit der endgültigen auflassung nach zahlung des kaufpreises?
Kommt dann nochmal ne rechnung oder ist das bei der auflassungsvormerkung automatisch mit drin, dass später die auflassung folgt?

Gruß,

Hias