Das Protokoll ist unvollständig

Das Protokoll eines "runden Tisches" ist umfangreich aber unvollständig. Vieles wurde nur erwähnt aber nicht weiter erläutert. Ich habe daher die Punkte, die nur erwähnt wurden zusammengestellt und wollte sie im Protokoll wiederfinden. Sie sollen aber nur als ein Anhang zum Protokoll erwähnt werden. Es sei ein Ergebnisprotokoll.

Ich denke, wenn nur bestimmte Punkte angesprochen und keine weiteren Punkte zur Sache erläutert wurden, ist diese eindeutige Einschränkung auch ein Ergebnis, das ins Protokoll gehört.

Zur Erläuterung: Wenn ein Fußballspiel ohne Tor geendet hat, sind keine Tore auch ein Ergebnis.

Im konkreten Fall wurden vom Denkmalschutz lediglich Sprossenfester gewünscht. Weitere Vorgaben gab es nicht. Zu weiteren Vorgaben will man sich erst entscheiden, wenn konkrete Pläne vorliegen.
Also erwarte ich, daß im Protokoll auch steht, daß es außer Sprossenfesnter keine weiteren Vorgaben gab.

Was kann ich machen, wenn mein Wunsch nach einem vollständigen Protokoll nicht erfüllt wird?

Danke für Hinweise!

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Dein Vergleich hinkt.
Im Fussball ist unentschieden ein valides Ergebnis. Ist es das in den k.O. Runden nicht, geht das Spiel in die Verlängerung und das unentschieden wird nicht als Ergebnis protokolliert.
Eine Entscheidung bezüglich Vorgaben auf einen späteren Zeitpunkt vertagt zu haben bedeutet nicht, dass es keine Vorgaben gibt. Wie kommst Du nur darauf?

Grüsse
BiDi

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du wirst Planunterlagen vom Fensterbauer vorlegen müssen, wie die Fenster genau aussehen: So kenne ich das Procedere. Diese werden dann genehmigt oder nicht, je nach dem wie gleich sie den alten sein müssen.

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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich bin deswegen so pingelig weil das Bauamt mir schon Vorhaltungen gemacht hat, man hätte alles mögliche mit mir besprochen ohne daß da etwas vorlag. Außerdem hatte man bereits vor Gericht falsche Angaben gemacht, die ich dann wieder mühsam und unter Zeitdruck widerlegen muß.

Wenn man erwartet, daß ich Vorschläge zur Renovierung der Fasade machen soll und man erst dann entscheiden will, ob es zulässig ist, kann ich lange raten, was ich vorschlagen soll. Da erwarte ich eine Richtung in der ich planen kann. Dies wurde auch auf Nachfrage nicht erläutert und dann möchte ich diese fehlende Info auch im Protokoll wiederfinden.

Die Sprossenfenster gab es übrigens vorher nicht.

Einige Veränderungswünsche von mir wurden abgelehnt, ohne daß davon etwas im Protokoll steht. Mir wurde vorgehalten, daß ich zu diesem Bauvorhaben nicht in der Lage sei und daß es viel zu teuer würde. Auch dies ohne einen Hinweis im Protokoll.

Eine Bauvoranfrage von mir, mit einer anderen Bauabsicht, hat man als "völlig unbrauchbar" zurückgeschickt. Dabei war der mir zugespielte Text bis auf die Ortsangaben von einem Architekten dem dieselbe Behörde sie nicht zurückgeschickt hat. Außerdem verlangte man im Umkreis von 50 m Radius alle First- und Traufhöhen bezogen auf Meereshöhe NN vorzulegen. Eine solche Forderung ist in der Bauordnung überhaupt nicht vorgesehen, hätte mich 40.000 € gekostet und wäre völlig sinnlos und nutzlos gewesen. Die Behörde ist bei einer Bauvoranfrage gehalten, die Fragen zu beantworten und hat nicht das Recht Forderungen zu stellen. Basta, so ist die Rechtslage an die man sich bei mir aber nicht hält.

Ich hätte klagen können, aber das bessert vermutlich auch nichts.

Ein kleines Bauvorhaben vor etliche Jahren wurde mir mit kuriosen Begründungen zweimal abgelehnt. Später habe ich dann in der Ausbildung zum Bauing erfahren, daß die Behörde so etwas genehmigen muß und keinerlei Ermessensspielraum hat, wenn die öffentlich rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.

Ich hoffe es wird jetzt etwas verständlicher, warum ich da genauer auf das Protokoll schaue.

Danke für die Hinweise!
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Bearbeitet von peter345
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Wieso sp kompliziert und was soll der Vergleich mit dem Fußball? Das ist Whataboutism und das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

Ihr macht jetzt Pläne zu den Fenstern, reicht die ein und anschliessend wird geprüft ob die für die Behörden in Ordnung sind. Evtl wird es noch Auflagen oder kleine Änderungen geben.

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man kann sich aber auch bewusst so anstellen, dass man sich das hinbiegt.
Es ist semantisch durchaus ein Unterschied, ob es noch weitere Besprechungen und somit weitere Vorgaben gibt, wenn alle Pläne vorliegen, als der Satz "ausser den Sprossenfenstern gibts keine Auflagen".

Schön, dass Du es dir so schön hindrehen willst. - aber es klingt eben nicht, dass das so gemeint war.

Dein Wunsch nach einem Vollständigen Protokoll klänge dann wohl eher: "weitere Auflagen oder Freigaben werden erst nach Vorlage der vollständigen Pläne besprochen" anstatt: "es gibt keine weiteren Auflagen".

Netter Versuch.

Warum nicht einfach den nächsten Termin mit den vollständigen Plänen abwarten und dort dann im Gespräch alles einfordern, was Du gerne protokolliert haben magst?
Und ja: ein Ergebnisprotokoll mit einer Auflage spricht einem nicht gleichzeitig "frei", dass man sonst keine weiteren Auflagen einhalten muss.
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Und ja: es ist durchaus ein Thema, ob es 2 oder 6 Sprossen sind. Sogar ob es Einflüglige oder Zweiflüglige Fenster sind.
Absoluter Standard, dass man sich die Endpläne beim Denkmalschutz genehmigen lassen muss. -- Du kannst doch keine 12 Sprossen machen oder nur 2, wenn ein bestimmter Denkmalschuzt oder Geschmacksmusterschutz oder nur Optische Illusion einzuhalten ist. ist doch logisch. Im Denkmalschutz ist leider nicht alles nur schwarz oder weiß.

Bearbeitet von tr357