Schornsteinfegerkosten, obwohl KEINE "Feuerstelle"

Bekam gerade die Nebenkosten meines Vermieters (Vonovia) -- darin sind Schornsteinfegerkosten anteilmässig enthalten,
obwohl es in meiner Wohnung keine "Feuerstelle" gibt -- Heizung ist Fernwärme, Heisswasser ist Boiler bzw. Durchlauferhitzer (also auf meiner - separaten - Stromrechnung).

Es gibt im Haus (10 Mietparteien), noch ca. 4-5 Wohnungen mit Gasthermen im Bad -- nur für diese sollten Schornsteinfegergebühren anfallen und umlegbar sein -- oder?

Ich soll also zusätzlich zu den mir entstandenen Stromkosten Schornsteinfegergebühren bezahlen, obwohl ich keinerlei "Feuerstelle" und keinerlei Bedarf an einem "Schornstein" habe?

Ist dies rechtens?

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Fand die Antwort selbst -- ist wohl leider "rechtens".

"Maßgeblich ist, ob ein Schornstein noch offen ist.

Also auch wenn einzelne Mieter die Schornsteinzüge ihres Mietobjekts nicht mehr nutzen sollten, weil sie z. B. Nachtstromspeicherheizgeräte installiert haben oder mit Fernwärme versorgt werden, entfallen Schornsteinfegerkosten erst mit der endgültigen Stilllegung der Züge.

Vorher sind sie immer noch zu prüfen und ggf. zu reinigen."

Irgendwie fühle ich mich, bei nur kleiner Rente "doppelt abgezockt."

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Der Schornsteinfeger wartet doch auch die ganz normale Fernwärmeheizung.

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Ehm - was sollte der Schornsteinfeger da bitte warten?

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Sauerstoffgehalt, Abgastemperatur sowie Verbrennungslufttemperatur im Abgas und den daraus errechneten Abgasverlust ermittelt der Schornsteinfeger.

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