Gebäudeversicherung Wohnrecht

Hallo,
Ich benötige Hilfe, da ich verschiedene Meinungen dazu bekommen habe.

In unserem Haus wohnt jemand mit lebenslangen wohnrecht.
Wir teilen uns das Haus.

Kann ich die Gebäudeversicherung umlegen?

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Hallo,
die Gebäudeversicherung zählt zu den umlagefähigen Kosten. Du darfst es also (anteilig) umlegen.

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…aber es darf wirklich nur eine simple Gebäudeversicherung sein. Es darf keine Versicherung sein, die sich Gebäudeversicherung schimpft und bei der noch alles mögliche weiter dabei ist.

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Ja, das haben wir separat.
Dankeschön.

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Schau Mal dort
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/nebenkosten.html
Da steht, was du umlegen kannst. Muss aber im Mietvertrag vereinbart sein.

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Dankeschön.
Aber im notarvertrag steht leider gar nichts.
Deshalb wissen nicht, was wir wie machen dürfen bezüglich der Gebäudeversicherung.

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Wenn ihr neue Besitzer seid, dann setzt doch einen Mietvertrag ohne Mietzahlung auf und verankert die Nebenkosten, die ihr umlegen wollt. Ggf. Mit anwaltlicher oder mit dem Vermieterbund (heißt das so?) Dann seid ihr auf der sicheren Seite.

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