Darf ich meine Wohnungstür abschliessen im 2-Familienhaus?

Hallo,
zur Einführung zur Erklärung unserer Situation: Wir wohnen in einem 2-Familienhaus (Baujahr 1964), mit unseren Vermietern unter einem Dach (beide um die 80). Das Vermieterehepaar wohnt unten wir oben. Unsere Wohnung ist Maisonette, d.h. es sind 5 Zimmer, wobei 3 Zimmer oben mit einer Treppe zu erreichen ist. Der Stromkasten, also wo es zur Stromleitung geht (weiß nicht wie ich es erklären soll) ist einem Dachbodenbereich, zu dem man nur Zugang durch das Zimmer meines Sohnes hat ( er ist 20). Mein Vermieter hat jetzt Solarpaneele installiert für seine Wohnung, wir haben nix davon, und das ganze muss jetzt durch neue Zuleitung ins Netz gespeist werden (?).
In letzter Zeit musste er mit dem Elektriker ca. 3 mal hoch und angucken etc. Ist ÜBERHAUPT kein Problem, aber ich möchte vorher informiert werden, wenn er da reingeht, hat er auch gemacht aber nur ca. 20 min vorher, was nicht so ein großes Problem ist, aber ich möchte jetzt wenn niemand in der Wohnung ist unsere Haustür abschließen, da ich nicht möchte, daß er einfach so in diesen angemieteten Raum geht. Die "Hauptwohnung" ist nochmal durch ne einfache Zimmertür abgeschlossen, also da wird er nicht reingehen. Bis jetzt haben wir diese Tür nie abgeschlossen.
Kann es dadurch Probleme geben? Ich schätze ihn so ein daß er "mein Haus, da kann ich machen was ich will" Einstellung hat, es gab auch früher Konflikte, die jetzt aber gelöst sind. Er soll ja Zugang zu seinem Eigentum haben, aber nur wenn jemand von uns da ist.
Bitter schreibt mir eure Meinungen
LG
TinaBi4

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Natürlich darfst Du abschliessen!
Ohne Voranmeldung (und ich glaube, selbst dafür gibt es rechtlich fixierte Zeiten, wie lang vorher mindestens)
darf er Eure Wohnung nicht betreten!
Nur in absoluten Notfällen wie Rohrbruch, Feuer etc. und ihr seid nicht da.

LG, katzz

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Danke ja, das habe ich mir gedacht. Hab ja kein Problem wenn er da rein muss, aber bitte mit Ansage:-D

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Wenn er da jederzeit ran möchte, dann müsste er die Gegebenheiten so verändern, dass er nicht in die Wohnung muss.
Wenn nichts Gegenteiliges in eurem Mietvertrag steht, dann denke ich schon, dass es euer gutes Recht ist abzuschließen.

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Ich würde vorher noch das Schloss wechseln. Das alte aufbewahren, das ihr es bei Auszug wieder einbauen könnt.
Solche Leute haben oft Zweitschlüssel…

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Jau, wollte ich auch noch vorschlagen und habe es dann vergessen.
Unbedingt machen!!

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Hallo,

danke für eure Antworten, Schloß austauschen, naja zu so harten Mitteln will ich noch nicht greifen, ich glaube er würde das auch net machen, aber sicher bin ich mir halt nicht. Aber Zusperren werde ich auf jeden Fall.

LG
TinaBI4