Mietwohnung Zustand Rückgabe nach 20 Jahren / Selbstkündigung

Es geht um den Zustand meiner 20J. angemieteten 4-Zi-Wohnung (3-Monatkündigungsfrist). Bin mir zum vertraglichen Mindestzustand im Unklaren, wie die Rückgabe real aussehen kann und würde mich über Tipps / Hinweise freuen. Im Mietvertrag steht Wände/Decken Rauhfaser in RAL 9010-Farbe neugestrichen.
Ebenso alle Holztüren, Türrahmen, Fußbodenleisten sind in reinweiß neu zu streichen.
Gibt es nach 20 Jahren Mietdauer ggf. eine erleichterte Wohnungsrückgabe bzw. ein Recht darauf ?
Vermutlich wird der Vermieter Küche/Bad ohnehin modern kernsanieren (wissen tue ich es aber nicht). Nun aber der Reihe nach:
1) Teppich
Die Wohnung war mit Teppich ausgelegt übergeben worden, habe diesen später teils selbst entfernt und mit Laminat ersetzt.
-Zwei Zimmer hatten ohnehin 1A-Holzfußboden darunter, ein weiteres Zi nicht (Boden war dreckig/verklebt), dort zog ich Laminat ein.
-Das verbliebende (Kinder-) Zimmer behielt den Teppichboden bei, wurde später mal zum Abstellraum.
-Der Flur hatte Teppich, der Holzfußboden drunter war jedoch schlechter, somit kam Laminat drüber.
-Die entfernten bisherigen Teppiche gingen auf den Müll.

2) Zimmertüren
Die Türen sind nach 20J. in einem guten Zustand und waren bei Übergabe seinerzeit neugestrichen.

3) Heizkörper
Von zu streichenden Heizkörpern steht im Mietvertrag nichts, sind jedoch auch weiterhin in sehr gutem Zustand.
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Anmerkung: Der gesamte größere Altbauwohnkomplex (ca 150 Mietparteien) wurde just 2020 von einer Investment-Immobiliengruppe samt Altmietverträgen aufgekauft.

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Achtung, Halbwissen, aber ich hatte damals auch eine Wohnung 2002 angemietet und bin ohne Renovierung am Ende ausgezogen.

Der Teppich hat seine Nutzungsdauer hinter sich, mußt Du nicht ersetzen. Laminat kann sein, dass Du es entfernen mußt. Küche, wenn vorhanden gewesen bleibt sie drin, sonst muss sie raus. Sie wäre auch am Ende der Nutzdauer. Streichen sind zu starre Vorgaben (Vorgabe der RAL Nummer und dass Du überhaupt streichen mußt). M.E. ist der Passuv unwirksam, so war es bei mir. Evtl. müssen die Dinge, die damals neu gestrichen waren wieder neu gestrichen sein. Kommt aber auf das Übergabeprotokoll damals an.

Daher- > Mietverein fragen... Das sind alles immer zu viele Einzelfälle. Für mich sieht es eher nach besenrein verlassen aus.

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Hallo,

ich vermute mal, dass die Bewohner der Wohnungen alle nach und nach ausziehen, das Haus kernsaniert wird und dann die Wohnungen teurer vermietet werden, oder? So habe ich es an einem Beispiel im Freundeskreis meiner Mutter gehört, wo eine Frau nach 30 Jahren aus ihrer Wohnung auszog.

Da würde ich mal stumpf nachfragen, was du wirklich machen musst. Vielleicht kannst du dir dann sogar auch das streichen sparen.

Im Fall der Freundin meiner Mutter hat sie eine Prämie bekommen, weil sie so schnell ausgezogen ist. Nach so einer Mietdauer hätte sich die Kündigungsfrist deutlich verlängert. Sie musste nicht renovieren und durfte sogar einen Teil der Möbel einfach stehen lassen. Sie wurden dann vom Investor entsorgt.

Viele Grüße
lilavogel

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@hausbauer-hh
@lilavogel
vielen Dank für eure schnellen Kommentare.
Der vorherige Vermieter hatte den ganzen Komplex just noch neustreichen lassen, Balkone und Dach erneuert. Der Neueigentümer bekam ein perfektes 1A Haus. Über Mieterfluktuation muß er sich keine Gedanken machen, weil fortan Staffelmiete mindestens 12 Jahre, evtl. ganz ohne Zeitbegrenzung.

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Bei einem so alten Vertrag würde ich das auf jeden Fall vorher klären. Zum einen Rat beim Mieterschutzbund o.ä. einholen und zum anderen einfach ganz offene Kommunikation ggü. dem Vermieter. Nun hab ich nur leider gelesen, dass die Verwaltung nicht gerade engagiert ist.

Die Frage ist ja: Wurde vor 20 Jahren dokumentiert, wie die Wohnung an dich übergeben wurde? Gab es damals ein detailliertes Protokoll? Und liegen diese Unterlagen dem neuen Verwalter und dem neuen Eigentümer vor?

Ganz ehrlich... ich würde mal davon ausgehen, dass von den Neuen absolut niemand noch weiß mit welchem Bodenbelag o.ä. die Wohnung bei Anmietung ausgestattet war. Ich gehe daher davon aus, dass man sie nach 20 Jahren in einem normalen gebrauchten Zustand zurück geben kann.

Aber da hilft letztlich nur juristischer Rat und die Abstimmung mit dem Vermieter.

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vielen Dank für die erneuten Hinweise, eigentlich würde ich mir auch weniger Gedanken machen, wenn diese (mir zugeteilte) Verwaltungsangestellte nicht so eine merkwürdige Person wäre. Ich bin heute in den Mieterbund eingetreten (ohne die sonst übliche 3Monate Wartefrist zum Glück).
Zumindest ich habe das 0815-Übergabeprotokoll noch (abgeheftet) und werde es mal nicht erwähnen. Den Zahlungsbeleg der Kaution habe ich auch noch, war damals in bar (DM knapp 4000,-).