Eigenbedarf

Hallo, vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen. Und zwar sind mein Mann, unsere 2 Kinder und ich im Juli 2019 offiziell in eine 100qm Wohnung, 5 zimmer, Abstellraum, Küche, Bad, Gäste WC Flur, kleiner Garten gezogen.
Zum selben Zeitpunkt hat ein neuer Vermieter das mehrfamilienhaus übernommen.
Wir haben allerdings schon im Juni die Miete gezahlt da wir mit dem alten Vermieter und der vormieterin abgemacht haben schon einen Monat eher einzuziehen. Aber wie gesagt Mietvertrag läuft erst seit Juli.
Nun ist es so das der Vermieter mündlich angekündigt hat mit seiner verlobten einziehen zu wollen.
Ich bin aktuell wieder schwanger.

Ist es rechtskräftig das er eine 5 Köpfige Familie wegen eigenbedarf kündigt für eine so große Wohnung und nur zu zweit einzieht?

In dem mehrfamilienhaus hat er selber eine 2 Zimmer Wohnung die er zur Zeit bewohnt.

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Hallo,

ich finde es immer wieder befremdlich. Es ist SEIN Eigentum und somit SEIN gutes Recht, wenn er mit seiner zukünftigen Familie da einziehen will.

Genau das sind Gründe, warum wir NIE WIEDER vermieten.

Viele Grüße
Locke153

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Aber auch ein Vermieter kann nicht machen was er will.

Bei der kurzen mietdauer hätte er es ja absehen können das er selber bald einzieht, dann hätte er es vor Vertragsabschluss mitteilen müssen. Auch Mieter müssen sich nicht alles gefallen lassen.

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Willst du wissen was ich befremdlich finde?

Dass manche Leute einfach nicht nachvollziehen können, wenn ein Mieter nun mal nicht "Jippie, Hurra!" ruft, wenn ein Brief reinflattert wo sinngemäß drinsteht: "Zieh mal bitte aus deinem ZUHAUSE aus! Kosten trägst du!"

Ja der Vermieter ist der Eigentümer, aber nicht der Besitzer. Die Besitzrechte gab er an den Mieter ab, freiwillig und gegen Geld.

Warum so viele Leute immer nur das Eigentum sehen, aber nie das Heim was es für jemand anderen ist - ich versteh es einfach nicht... Jammern auf hohem Niveau.

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Ich denke, es hängt davon ab, wie lange ihr schon dort wohnt.
Wenn ihr erst eingezogen seid, dann gilt die 3 monatige Kündigungsfrist.

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Und überlege auch, willst du wirklich in einer Mietwohnung wohnen, in der der Vermieter eigentlich gerne selbst einziehen möchte?
Auf Dauer kann das doch nur Ärger geben.

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Wenn man vermietete Immobilien kauft, ist das mit Eigenbedarf nicht ganz so einfach.

Juli war sowohl der Verkauf, als auch euer Einzug? Mit wem wurde der Mietvertrag geschlossen?

Sind eure Kinder Schulpflichtig? Oder betreut? Wie ist der Wohnungsmarkt bei euch?

Habt ihr in die Wohnung investiert? Neue Küche gekauft? Einbauschränke?

Ich würde mich da ehrlich gesagt mal anwaltlich beraten lassen. Es kann durchaus sein, dass ihr Möglichkeiten habt, dagegen an zu gehen. Oder zumindest eine längere Frist zu bekommen.

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Der Mietvertrag wurde mit dem alten Vermieter ausgefüllt. Der neue hat ihn aber mit unterschrieben.
Ab Juli gehörte die Immobilie dem neuen Vermieter, ab da läuft auch unser Mietvertrag aber man kann ja anhand der Kontoauszüge sehen das wir schon im Juni dort gewohnt haben.
Meine Tochter ist Schulpflichtig und müsste sich selbst wenn wir nur einen Stadtbezirk weiter ziehen einen schulwechsel unterziehen. Der wohningsmarkt hier ist bescheiden. Es gibt keinen bezahlbaren Wohnraum geschweigedenn eine Wohnung mit ca 4 Zimmer. Dann würden sich unser 2 jähriger Sohn und das ungeborene halt ein Zimmer teilen.

In die Wohnung selbst haben wir nicht großartig Geld reingesteckt außer Tapeten und wandfarben. Der Garten hatte allerdings nur eine Terrasse und wir haben mit Absprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten Steine entfernt, und Rollrasen verlegt.

Die Küche musste damals von der vormieterin übernommen werden. Auch die Badewannenarmatur mussten wir direkt nach Einzug aus eigener Tasche reperieren da diese durch die vormieterin tropfte und einen Wasserschaden in den Räumen unter uns verursachte.

Weitere Mängel die bei Einzug bekannt waren wie zb ein kaputter Wasserboiler und die defekte Dusche hat der Vermieter bis heute nicht reperiert.

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Ich bin ja kein Rechtsexperte, aber Mängel in der Wohnung und wer wessen Küche übernahm spielen für Eigenbedarf m.W. keine Rolle.

Was mich etwas stutzig macht ist das:
"Der Mietvertrag wurde mit dem alten Vermieter ausgefüllt. Der neue hat ihn aber mit unterschrieben."
Heißt das, der Eigentümerwechsel war schon bei eurem Einzug im Gange? War da schon von Eigenbedarf die Rede?

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Huhu

er kann Eigenbedarf ankündigen.. je nachdem wie lange du da wohnst hast du Zeit dich nach einer Wohnung umzusehen.

Eigenbedarf darf er anmelden muß aber auch dann selber oder ein Verwandter/Familie einziehen.

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Das musst du schon ihm überlassen, wie groß er seine Wohnung haben möchte.
Meine Tante und mein Onkel wohnen auch zu 2 auf 150 qm.

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Hallo
Wenn es ein Mietshaus mit mehr als zwei Wohnungen verkauft wird kann ab Übernahme eine Sperrfrist für Eigenbedarf gelten. Kündigung abwarten und umbedingt kompetente Hilfe/Anwalt aufsuchen. Nur die können die jeweilige Situation klären. Auch ob schon bei Kauf absehbar war das er die Wohnung übernehmen will.
Ciao
Mel

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Ist doch prima, dass er Euch mündlich vorwarnt. So habt Ihr schon mal die Gelegenheit, Euch beraten zu lassen und ihm dann, sollte er die Kündigung schriftlich zustellen, zeitnah zu antworten.