Baukindergeld | Patchworkfamilie | gemeldete Wohnort

Hallo ihr Lieben,
Spannende Frage...
Wir bauen und ziehen noch diesen Sommer aufs Land. Mein Stiefsohn kommt mit aber wie gewohnt ist der Wechsel jeden Freitag je für eine Woche bei uns und eine Woche bei der Mutter mit Familie. Mein Stiefsohn ist bei der Mutter gemeldet, einfach weil es schon immer so war. Er wohnt aber genau zu 50% der Zeit bei uns. Somit dürften wir Baukindergeld beantragen. Der einzige Haken: er muss bei uns gemeldet sein. Da er aber weiterhin in der Stadt wo die Mutter wohnt zur Schule gehen soll und wir auch die Mutter nicht unbedingt mit so etwas nerven wollen... Ist die Frage ob wir trotzdem ein Anrecht auf das Baukindergeld haben. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Für Tipps waere ich sehr dankbar!

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Wenn die Bedingung ist, das er bei euch gemeldet sein muss, werdet ihr kein Baukindergeld bekommen.

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Fair wäre es, wenn ihr Anrecht auf 50% des Buakindergeld hättet und die Mutter dann Anrecht auf die anderen 50%. Es ist sicher nicht vorgesehen, dass man für ein Kind doppelt Baukindergeld kassiert.

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Wenn die Mutter aber nicht baut?
Ja aber quatsch ist doch, dass man welches bekommt, wenn das Kind bei uns gemeldet ist. Nun ist die Situation so, dass er nicht bei uns gemeldet ist aber wir und nicht die bauen. 🤷‍♀️

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Vielleicht bauen die irgendwann doch mal?

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Befragt dazu einfach euer Kreditinstitut, bei mir hat das super funktioniert.

Wenn ihr dann eine offizielle Aussage habt, könnt ihr das mit der Mutter besprechen und ggf eine Erst- und Zweitwohnsitzlösung auch im Hinblick auf die Schule finden?

Davon ab, ich hoffe ich irre mich nicht, aber das Baukindergeld ist doch nur für eine gewisse Zeit verfügbar, also wenn die Mutter nicht bald plant, selbst zu bauen, könntet ihr es ruhig bekommen. Meines Wissens nach, ist das nun keine Dauerhaft gedachte Subvention?!

LG