Wut

Hallo zusammen ! Folgende Situation: ich bin als wohnungssuchendes Mitglied in einer Genossenschaft eingetragen (große Stadt, teure mieten) ich habe nun eine Wohnung angeboten bekommen, mit mir eine Mitbewerberin. Ich bin bereits länger als die andere Bewerberin Mitglied somit hätte ich laut Genossenschaft Vorrang gehabt. Meine Einkommen muss 1300 euro betragen damit ich die Miete zahlen kann. Mit Ausbildungsgehalt und Unterhaltszahlungen der Eltern (auch von der Genossenschaft als Einkommen akzeptiert) hätte ich ein entsprechendes Einkommen. Nun habe ich der Genossenschaft geschildert dass ich dieses Einkommen habe und einen Termin für morgen vereinbart um alle Einkommensnachweise vorzuzeigen. Dann erreichte mich ein Anruf der Genossenschaft, dass die Unterhaltszahlungen als Einkommensnachweis nun doch zu unsicher sind und ich die Wohnung sowieso nicht anmieten kann (trotz längerer Mitgliedschaft und genügend Einkommen) bin dann persönlich hin zur Genossenschaft und habe nochmal nachgefragt dann hieß es Unterhaltszahlungen werden doch akzeptiert als Einkommensnachweis aber man habe intern die Entscheidung getroffen, dass die Wohnung nun an die andere Bewerberin vergeben wird (ich bin aber länger Mitglied und Einkommen reicht aus) in ihrer Satzung wirbt die Genossenschaft damit, dass auch die sozial schwachen also Renter, Azubis(ich) etc. eine Wohnung dort bekommen. Inwiefern macht es Sinn da Beschwerde einzureichen ? Was kann man da tun ?

1

Sorry falsches Forum 😅 bitte um Verschiebung

2

Du könntest beim Mieterschutzbund nachfragen, aber woher weißt du, dass die Mitbewerberin noch nicht so lange auf der Liste steht? Bei der heutigen Wohnungsnot kann ich mir nicht mal vorstellen, dass nur 2 Bewerber auf diese eine Wohnung fallen.
Ok kommt vielleicht auch auf die Lage der Wohnung an.
Aber ich glaube die Entscheidung an wen schlußendlich vermietet wird, liegt noch immer bei der Wohnungsgesellschaft.
Ich denke nicht, dass du da viele Chancen hast, aber mal nachfragen kostet nix.
Ich schätze mal, dass die andere Bewerberin einfach das bessere Einkommen hat und für die Wohnungsgesellschaft somit als zuverlässiger gilt, oder es würde gemauschelt.
Ist natürlich doof, dass du jetzt durch die Finger schaust.

4

Bei einer Genossenschaft wird nicht einfach an den Bestverdienenden vermietet, die Listen haben da schon einen Grund.

Allerdings kenne ich es nur so, dass man erst dann eintreten kann, sobald man auch ein Objekt angemietet hat, weil sich danach der Genossenschaftsbeitrag berechnet.

7

Ja genau, letzteres ist wohl immer unterschiedlich, ich bin als wohnungssuchendes Mitglied eingetragen obwohl ich aktuell einen anderen Vermieter habe

3

Kann deine Wut verstehen, war auch lange auf Wohnungssuche und als Alleinerziehende mit 2 Kindern, dazu noch ein ständig schwankendes Einkommen dank Selbstständigkeit bestimmt kein Wunschkandidat. Ach, ein Klavier haben wir auch noch. Und ich hatte Druck, weil ich wegen Eigenbedarf aus meiner alten Wohnung raus musste. Auch hier: Wenig freie Wohnungen, teure Mieten.
Hatte dann irgendwann Glück, eine private Vermieterin zu erwischen, mit der ich ziemlich gut konnte und die mir die Wohnung gern gegeben hat. Das als Lichtblick. Man braucht nur Geduld.

Aber zu dir: eine Beschwerde wird wahrscheinlich nichts ändern. Am Ende liegt das Entscheidungsrecht bei der Wohngenossenschaft/beim Vermieter. Die müssen gar nichts. Und wenn sie sich für einen anderen Mieter entscheiden, wirst du das wahrscheinlich gar nicht anfechten können. Zumal: Eh du mit der Beschwerde durch bist, vergeht Zeit. Wahrscheinlich wohnt in der Zeit schon die andere Mitbewerberin in der Wohnung. Die hat ja bestimmt schon eine Zusage. Saudoof gelaufen, aber du wirst keinen Anspruch haben, diese Wohnung zu bekommen. Kann mir nicht vorstellen, dass die an dich vermieten MÜSSEN, auch wenn du deren Anforderungen genügst.

6

Ja du sagst es 😅 in den Genossenschaften ist es ja so dass primär nach Länge der Mitgliedschaft entschieden wird wer die Wohnung bekommt. Und ich hatte eben schon die Zusage (weil längstes Mitglied) meine Unterlagen (Gehaltsnachweise etc) vorzulegen, dann kam aber die Absage dass ich wegen interner Entscheidungen die Wohnung doch nicht bekomme

5

Was kann man da tun ?


Die Mitgliedschaft in dieser Genossenschaft zum nächstmöglichsten Zeitpunkt kündigen.

Wir hatten auch immer nur Probleme in unserer Zeit als Mieter. Aktuell haben wir aufgrund der Betreuung der Oma auch wieder mit so einer Genossenschaft zu tun, da hat sich nach 20 Jahren nichts geändert.