Unfall beim rückwärts Einparken - Schuldfrage

Huhu ihr lieben.
Ich habe kein wirklich passendes Forum gefunden, daher versuche ich es hier einmal.
Ich hätte gerne eure Meinung zur Schuldfrage in folgender Sache:

Heute wollte ich rückwärts in eine Parkbucht einparken (nicht seitwärts, rückwärts)
Hinter mir fuhr ein Auto.
Ich blinkte rechts, scherte ein, stand jedoch schräg, sodass ich zum korrigieren nochmals nach vorne fuhr. Ich fuhr ein ganzes Stück nach vorne um total gerade zu stehen, setzte wieder zurück um in die Parklücke zu fahren, da fuhr das wartende Auto plötzlich los, da grad genug Platz war um durchzufahren, ich fuhr ebenfalls und So kollidieren wir.
Der Schaden ist minimal.
Da der Unfallgegner mit einem Dienstfahrzeug unterwegs war, musste er die Polizei dazu rufen.
Diese nahmen alles auf, gaben uns beiden erstmal die Teilschuld (sie sagten die Versicherungen würden die Schuldfrage mit den vorhanden Akten untereinander klären) und sprachen uns beiden eine Verwarnung aus mit einem Verwarngeld von 35€.
Wir sollten nun angeben, ob wir uns damit einverstanden erklärten.
Der Unfallgegner wollte das Bußgeld nicht anerkennen, was ja bedeutet, er ist sich keiner Schuld bewusst.
In diesem Fall habe auch ich das nicht angenommen, da ich ja damit die Schuld auf mich genommen hätte, oder?

Die Alleinschuld gestehe ich nämlich definitiv nicht ein, bin eigentlich der Ansicht, da ersichtlich war, dass ich einparken wollte und er ja auch stand und wartete, er nicht einfach hätte losfahren dürfen, aber laut Internet hat der Rückwärtsfahrende immer eine gewisse Teilschuld.

Wie seht ihr das?
War es richtig erstmal das Verwarngeld nicht anzunehmen?
Hatte bisher noch nie einen Unfall und bin nun etwas unsicher.

Liebe Grüße Christina

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Hallo,

Ich denke ihr habt beide eine Teilschuld.
Hast du keine Rechtschutzversicherung?

Lg

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Teilschuld sehe ich ebenfalls.
Hätte ich jetzt aber das Verwarngeld angenommen hätte ich damit doch aber ein komplettes Schuldeingeständnis abgegeben oder?
Rechtsschutz haben wir, ja. Vielleicht informiere mich mal. Dachte wegen einer solchen Lappalie müssen wir da kein großes Aufsehen machen.

Danke für deine rasche Antwort.
Schönes Wochenende
Christina

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Als Laie und aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen 🤭 würde ich auch
Teilschuld sagen.
Wie das nun ist mit dem Bußgeld anzuerkennen weiß ich nicht, da die andere Partei aber abgelehnt hat, würde ich sagen hast du erst einmal richtig gehandelt.

Ich hoffe du hast hier aber eine Rechtschutzversicherung? Auch eventuell Verkehr abgedeckt?
Hier gibt es meistens Hotlines die du kostenlos anrufen kannst, einfach um zu erfragen wie das gehandhabt wird.
Weiter würde ich schnellstens meine Versicherung anrufen und alles schildern, die wissen häufig ja auch was Sache ist.
Diese kannst du manchmal auch Sonntags erreichen.

Viel Erfolg.

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Hallo!

Meine eigene bittere Erfahrung sagt mir, dass der rückwärts Fahrende immer die Hauptschuld zugewiesen bekommt.
Und das hier bestätigt mich:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zfs-102015-gesteigerte-sorgfaltspflichten-beim-rueckwaertsfahren-9-abs5-stvo_idesk_PI17574_HI8623106.html

LG

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Hallo.

Ich bin Polizistin aber schon einige Jahre beurlaubt. Es ist also nicht auszuschließen, das meine Infos schon etwas rostig sind.

Zunächst hast du damit nicht sehr viel falsch gemacht. Es wird vermutlich sowieso einen Rechtstreit geben. Eine Teilschuld hast du auf jeden Fall. Inwieweit, darüber werden die Versicherungen sogar ohne euer Zutun streiten.

Der einzige Nachteil, dass du das VG abgelehnt hast, liegt vermutlich darin, dass du dann zukünftig für deinen Verstoß ein höheres Vewarngeld zahlen müssen wirst, da mindestens eine Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen wird, oder gar ein anderer (spezifischer) Verstoß vorgeworfen wird. Meines Wissens wäre das nicht möglich gewesen, wenn du das Verwarngeld angenommen hättest, da dann der Verwaltungsakt bereits abgeschlossen gewesen wäre, ungeachtet der zukünftig streitenden Versicherungen.

Zumindest habe ich es so gelernt.

Wenn es nur bei Sachschäden bleibt, ist es meines Wissens nach auch schnuppe, wie hoch die Teilschuld ist, ob deine Versicherung nun 2000 oder 9000 Euro zahlt, macht sich in deiner Prämie nicht bemerkbar.

Mach dich nicht verrückt. Gut, dass es nur Blechschaden ist.

LG