Notwegerecht

Es geht um das notwegerecht . Wir haben ein Einfamilienhaus mit großen Grundstück. Dieses haben wir jetzt geteilt und den vorderen Teil wo das Einfamilienhaus steht verkauft . Infolge dessen haben wir jetzt keinen Zugang mehr zu den hinteren Grundstück . Muss uns der neue Eigentümer ein Notwege recht gemäß Paragraph 918 erteilen ?

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Warum habt ihr das Wegerecht nicht direkt bei der Teilung eintragen lassen? Und warum nicht bei Verkauf geregelt? Ich denke im Nachhinein wird es schwierig.

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Ja hinterher ist Man immer schlauer . Ich weiß . Aber Mann muss ja irgendwie hinkommen oder nicht ?

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Du kannst das Notwegerecht auf jeden Fall beanspruchen, aber kann natürlich sein, dass sich der Käufer weigert und ihr übers Gericht gehen müsst.

Das Notwegerecht muss auch finanziell abgegolten werden.

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Wir haben uns einen Weg vom vorderen verkauften Grundstück abgeteilt, der nur uns gehört. So kommen wir über unseren Grund und Boden zum hinten liegenden Haus.

Denn wir haben Folgendes erlebt: Unsere Familie hatte ein Wegerecht, im Grundbuch stehen. Es ging in die andere Richtung als der oben angesprochene Weg. Mein Uropa hatte das Haus samt diesem Wegerecht gekauft, trotzdem hat der Nachkomme des Verkäufers unserer Familie das Leben so schwer gemacht, dass es zu dem oben angesprochenen Weg kommen musste. Er verweigerte das Wegerecht.

Mit dem eigenen Weg kam es sogar zur Adressverlegung zur Parallelstraße. Das Wegerecht besteht bis heute, kann nicht genutzt werden. Der Weg ist zwar da, aber zwei Zäune davor.

Ich habe schon als Kind gelernt, dass ein Wegerecht nichts Gutes ist.

Ihr tut mir leid, aber ihr habt noch nicht mal ein Wegerecht :-( Irgendwie selber schuld. Vielleicht könnt ihr den Weg noch kaufen?

Habt ihr euch nicht beraten lassen?

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Sorry aber was stimmt hier nicht ?? Euch hätte doch von Anfang an VOR dem Verkauf des Hauses auffallen müssen das ihr nicht mehr auf den hinteren Teil kommt. Jetzige NACH dem Verkauf damit ankommen ist Wohl ein witz. Als Käufer des Hauses würde ich euch erstmal den vogel zeigen denn sowas ist ja wohl vor kaufvertrag unterzeichnung zu regeln und nicht einfach mal danach "ähm übrigens wir müssen künftig dauernd über euer Grundstück latschen" das ist eine eindeutige Minderung des Grundstücks und wären wir die Käufer würden wird uns verarscht vorkommen und das würde vor Gericht gehen!