kellereinbruch vermieter haftbar?

Hallo alle!

Wenn die Haustür (zur Straße) eines mehrparteienhauses nicht zu verschließen ist, und der Vermieter dies nicht abstellt, und auch die Tür zum Kelleraufgang nicht verschliebar ist (dauerkaputt), ist er dann haftbar zu machen, wenn jemand in meinen Keller einbricht (Verschlagtür) und dort etwas klaut?

LG

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Hallo,

wenn du nachweisen kannst, dass der Dieb nur deswegen in euer Haus gekommen ist, weil eben diese Türen nicht verschlossen waren, dann eventuell ja. Du musst deine Behauptung beweisen. Das bloße Aufstellen von Vermutungen reicht nicht, um einem anderen ein Verschulden zuzuweisen.

vg, m.

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Die Eingangstür in Mehrfamilienhäusern darf gar nicht abgeschlossen werden.
Oder meinst Du, dass man von außen einfach aufdrücken kann?

Wenn die Tür zum Keller kaputt ist, und deswegen jemand einbricht, da denke ich schon dass er haftbar zu machen ist. Die Versicherungen werden auf jeden Fall ganz genau nachfragen.

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Die Versicherungen wollen nur wissen, ob Einbruchsspuren vorhanden sind und die Polizei informiert wurde. Und Einbruchsspuren sind an ihrem Kellerverschlag ja vorhanden. Wir bekommen idr nur Einbrüche gemeldet, bei denen die Verschläge aufgebrochen wurden. Wie die Täter ins Haus gelangt sind, ob noch andere Türen offen standen, ist für den Versicherungsschutz erstmal nicht von Bedeutung.

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Hi,

Kellertüren sollten von aussen nach Innen verschlossen sein, andersherum nicht.

Wenn ein Rad, aus einem nicht verschlossenem Fahrradraum geklaut wird, die ist es nicht versichert ( wenn ihr eine passende Radversicherung habt).
Dementpsrechend würde mich es nicht drauf ankommen lassen und alles Wertvolle in die Wohnung stellen oder im eigenem abgeschlossenem Kellerabteil.
Wenn dieses aufgebrochen ist, ist es eh egal, ob die Kellertür abgeschlossen war oder nicht, da es auch ein Mieter aufbrechen kann.

lg
lisa

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Inzwischen gibt es Fahrraddiebstahlversicherungen, die 24 Stunden greifen, auch in einem nicht abgeschlossen Fahrradkeller. einzige Voraussetzung ist dabei oft, dass das Rad selbst angeschlossen gewesen sein muss. Ist natürlich schwer prüfbar.

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die wenigsten wissen noch nicht einmal, das in einer normalen Hausrat das Rad gar nicht drin ist.....

war auch nur ein Bsp. , da hier nicht beschrieben worden ist, was gekaut werden kann, was wertvoll im Keller ist. Waschamschine wird kaum ein Fremder klauen.

lg
lisa

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Hallo,

wenn nachweislich eine Mängelanzeige eingegangen ist, inkl. Fristsetzung und Ankündigung einer Vorwegnahme, könnte der sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Ich würde das Schloss auf eigene Kosten reparieren lassen und die Kosten ganz einfach von der Miete abziehen, wenn er einer Mängelanzeige mit Fristsetzung nicht unverzüglich nachkommt.

Ist die einfachste Möglichkeit, da du dann auch nicht deinem ausgelegten Geld hinterher laufen musst.