Wer muss eine neue Küche bezahlen?

Hallo, und zwar Leben meine Eltern seit 17 Jahren in einer Mietwohnung mit einer Einbauküche

(die schon Jahre zuvor drin stand) dafür haben die bis vor 4 Jahren jeden Monat 25€ bezahlt (steht auch im Mietvertrag), nun ist der Backofen kaputt gegangen und die Küche bricht langsam auseinander.

Meine Frage wäre: Wer muss einen neuen Backofen bezahlen und müsste der Vermieter nicht schon eine neue Küche in die Wohnung Einbauen lassen?

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Hallo,

wofür waren denn die 25 Euro/Monat und warum werden die nicht mehr gezahlt? Ist die Küche inzwischen in das Eigentum deiner Eltern übergegangen?

Wenn die Küche mitgemietet ist, muss der Vermieter den kaputten Backofen ersetzen. Ob deine Eltern nach 17 Jahren Anspruch auf eine neue Kücheneinrichtung haben, weiß ich nicht.

Gruß
Sassi

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Die haben einen neuen Boden bekommen und da meinte der Vermieter das die 25€ nun nicht mehr für die Küche sind sondern den boden

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Das meint der Vermieter?

Und was steht im Vertrag??

Für mich klingt das als haben deine Eltern die Küche quasi auf "Raten" gekauft.

Somit wäre die Küche zwar Eigentum Deiner Eltern - aber auch eine Neuanschaffung obliegt dann Deinen Eltern.

Haben Deine Eltern einen Standard Vertrag ist es so, dass Reparaturen bis zu einem Betrag X (glaube 150Euro) vom Mieter selbst zu tragen sind. Alles andere müsste der Vermieter tragen. Das gilt aber NUR dann wenn im Vertrag ausdrücklich steht dass die Küche zur Mietsache gehört. Steht da drin dass die Küche von der Mietsache ausgenommen ist und lediglich zur Verfügung gestellt wird, müssen Deine Eltern die vollen Reparaturkosten tragen...

Das könnte ich jetzt bestimmt auch noch weiter ausführen... wichtig wäre aber genau zu wissen was vertraglich festgehalten wurde.

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Klar könnten sie vom Vermieter eine neue Einbauküche fordern - sie müssen halt damit rechnen, dass dann eine Mieterhöhung folgt. Der Vermieter wird dann vielleicht auch nicht gerade eine Luxusküche einbauen, sondern das billigste. Oder nur den kaputten Backofen austauschen.

Heutzutage kosten gute Einbauküchen nicht die Welt. Ich würde mir lieber selber eine kaufen, die mir wirklich gefällt (natürlich nur, falls ich vorhabe, noch länger in dieser Wohnung zu leben). Mit dem Vermieter könnte man dann ja vereinbaren, dass im Gegenzug die Miete für X Jahre nicht erhöht wird (schriftlich fixieren) oder er sich anteilig an den Kosten beteiligt.

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Und wo sollen die Mieter die vorhandene Küche lassen? Wenn die dem Vermieter gehört, müssen sie die Küche einlagern - defekt hin oder her.

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Deshalb sollen sie ja im Vorfeld alles mit dem Vermieter besprechen. Wenn der sein Okay gibt, kann die alte Küche entsorgt werden (bei einigen Anbietern gehört das zum Service).

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13 jahre × 12 monate x 25 euro = 4000 euro! für eine kaputte schrottküche? da hat aber jemand nicht mitgedacht und war naiv. diese "küche" gehört deinen eltern. baut sie aus, verstaut sie im keller und holt euch eine neue einfache. beim auszug nehmt ihr diese mit. fertig.
vg

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Wenn im Mietvertrag tatsächlich steht, dass die Vermietung der Wohnung ohne Küche erfolgt und für die vorhandene Küche eine Extrazahlung erfolgt, dann gehört die Küche mittlerweile deinen Eltern und sie müssen sich um eine neue kümmern.

Ihr könntet dem Vermieter höchstens nochmal vorrechnen, wieviel deine Eltern für die vorhandene Küche an ihn bezahlt haben, denn das war definitiv zu viel. Ich fürchte nur, dass er sich nicht auf einen Deal einlassen wird, wenn er jetzt schon die Zahlung der 25 Euro auf den neuen Boden ummünzt. Erkundigt euch doch mal beim Mieterschutzbund, ob das rechtens ist. Ich kenne es eigentlich nur so, dass der Vermieter aus den Mietzahlungen Rücklagen bildet, die dann für Renovierungen aufgewendet werden. Aber auch unter Vermietern gibt es natürlich Geizhälse.

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Defekte Elektrogeräte sind auf jeden Fall vom Vermieter zu ersetzen, wenn deine Eltern eine Miete für die Küche zahlen...ich kann dir allerdings nicht sagen, nach wie vielen Jahren die Küche komplett zu erneuern ist.

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"....wenn deine Eltern eine Miete für die Küche zahlen"

Stimmt. Da wir aber nicht wissen, ob die EUR 25,- Miete waren oder ob damit die Küche abbezahlt wurde wissen wir auch nicht, wem die Küche gehört.

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Du hast recht...ich hab mich auch schon korrigiert. ;-)

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Ich hatte dir zwar gerade schon geantwortet, bin mir aber jetzt nicht mehr sicher, ob meine Antwort korrekt ist. Ich ging davon aus, dass deine Eltern die Küche gemietet, und nicht auf Raten vom Vermieter GEKAUFT haben...das macht nämlich einen wesentlichen Unterschied bei der Beantwortung deiner Fragen.

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Also zusätzlich zur Miete mussten die die 25€ monatlich bezahlen (im Mietvertrag steht au "Einbauchküche 25€" bzw damals 50 DM)

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Dann ist die Küche imho gemietet und der Vermieter für deren Instandhaltung bzw. Erneuerung verantwortlich.

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Wenn sie die 25€ als Abtrag für die Küche bezahlt haben, dann ist es jetzt ihre Küche und Verantwortung, wenn es aber eine Miete ist, dann der Vermieter.

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Neue Küche muss der Vermieter nicht zahlen, wohl aber den Backofen reparieren oder austauschen lassen.

Deine Eltern können dem Vermieter auch anbieten, selbst eine Küche einbauen zu lassen, die sie bei Auszug mitnehmen und er verzichtet dann auf die monatlichen 25 Euro.

Gruß

Manavgat