Walmdach laut Bebauungsplan abgelehnt, Nachbar darf aber so bauen ?!

Hallo zusammen, ich nochmal :-) wir sind momentan am bauen. Von Anfang an wollten wir ein Walmdach haben. Leider machte uns der 50 Jahre alte Bebauungsplan einen Strich durch die Rechnung und es wurde abgelehnt. Daraufhin haben wir mit dem Architekten nach einer Alternative getüftelt und haben ein Kompromissdach entworfen und das wurde durchgewunken. Zufrieden bin ich nicht gewesen, aber ich hatte ja keine andere Wahl. Nun habe ich erfahren, dass eine Straße tiefer ein Haus gebaut wird und die dürfen ein Walmdach bauen ! Wo ist hier die Logik ? Ich finde es unmöglich, dass stur an einem Uraltplan festgehalten wird und das Luftlinie 100 Meter es erlaubt ist. Ist das Beamtentum oder was ?! Nicht nach links und rechts gucken wollen und mal wirklich zu überlegen, ob das logisch ist. Um Gottes Willen...ich gönne es den anderen, aber ich kann die Entscheidung bei uns nicht nachvollziehen. Hattet ihr auch solche Fälle ??? Ich möchte am Montag mal zur Stadt und will mit dem Sachbearbeiter drüber sprechen. Ich lasse das so nicht stehen. Leider denke ich nicht, dass er mit sich reden lässt.

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War es wirklich rein die Dachform, die abgelehnt wurde? Oder vielleicht spielte doch etwas anderes mit? Bezugshöhe oder ähnliches?

Es kann aber schon sein, dass es ein paar Straßen weiter anders sein kann - bei uns gelten die Bebauungsvorschriften auch für ein bestimmtes Neubaugebiet. Angrenzende Gebiete könnten anders sein.

Ich wollte zu Anfang auch unbedingt ein Walmdach. Inzw bin ich froh, dass wir es nicht gebaut haben, weil es mir gar nicht mehr gefällt.q wir haben uns für ein Pultdach entschieden. Gigantische Raumhöhe und extrem hohen Kniestock sorgen für ein tolles Raumgefühl. In unserem Schlafzimmer ist die niedrigste Stelle immernoch 2,00 Meter. In den kinderzimmern geht es bis knapp vier meter rauf, so dass wir später eine zweite Ebene zum schlafen einziehen werden. Vielleicht auch etwas für Euch?

Ansonsten nochmal genau gucken, warum abgelehnt wurde, Argumente vom Architekten holen und dann ein freundliches Gespräch führen. Viel Glück - Ausnahmen gibt es schließlich immer!

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So wie ich es verstehe ist dies 100 m weiter wegen des dort geltenden Bebauungsplans erlaubt.

Und bei dir wegen des dort geltenden Bebauungsplan nicht erlaubt.

Dann verstehe ich deine Aufregung nicht.

Weshalb soll man sich nicht an ihn halten? Weil Beamte machen können was sie wollen?

Sind diese nicht an Recht und Gesetz gebunden? Gerade diese sind doch auch dafür da, genau diese zu befolgen und nicht willkürlich darüber hinwegzusetzen.

Sollte dort der gleiche Bebauungsplan gelten, dann solltest du das nochmal klarstellen.

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Hallo,

1. kann 100m weiter ein anderer B-Plan gelten

und

2. kann man gewisse Befreiungen vom B-Plan erlangen bzw. es werden Ausnahmen erlaubt, wenn man einen entsprechenden Antrag einreicht und dieser durch einen kompetenten Architekten u.a. auch durch positive Darstellung begründet wird.

B-Pläne (ob nun sinnvoll oder nicht) sind hauptsächlich dafür gedacht, dass bestimmte Gegenden ein mehr oder weniger einheitliches Gesicht be-/erhalten bzw. die Art und Gestaltung der Bebauung gesetzesmäßig zu lenken. Und auch wenn diese Bestimmungen manchmal bereits "uralt" sind, haben sie zu manchen Teilen eine durchaus verständliche Gültigkeit (allerdings nicht immer).

"... Ich möchte am Montag mal zur Stadt und will mit dem Sachbearbeiter drüber sprechen. Ich lasse das so nicht stehen....."
Was gedenkst Du denn zu tun? Ihr baut bereits, wie ich das verstanden habe. Du denkst nicht ernsthaft darüber nach, ob Ihr Eure Pläne nochmal ändern könnt - oder doch? Wenn die anderen auch bereits bauen, werden sie es bestimmt nicht wieder abreißen müssen.

Wenn Dir das Walmdach so wichtig war, hätte ich mir vielleicht ein anderes Baugrundstück gesucht.

LG

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Hi,

bei uns ist zwischen zwei Neubaugebieten ein Stück Land frei.....es darf nach alter Norm gebaut werden, wie die Häuser vor 50+ Jahren...., sprich doppelt so groß und hoch.

Bei uns im Baugebiet selber wurde ein erschlossenes Grundstück unter der Hand vom Bauern verkauft im nicht Einheimischen Modell....die durften/ haben auch anders gebaut und Grundstück auch viiiiel günstiger bekommen.....
Wo gemauschelt werden kann, wir es auch gemacht.

100 m auseinander kann ein anderes Baugebiet sein!
Bei uns ist das Nachbarbaugebiet auch komplett anders....da sind sogar Sprossenfenster Pflicht!#zitter

Oder Wintergarten.....ist es jetzt ein Wintergarten oder ein Glasanbau....

Wenn du zum Amt gehst - was sagt übrigens SDein Mann dazu????- sei vorsichtig, denn wenn Du hier in ein Wespennest stichst, hast Du noüur noch Kontrollen auf der Baustelle.

lisa

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Hi,

das hat nichts mit den Beamten zu tun, sondern mit den Politikern.

Die Beamten sind ja nur das ausführende Organ, der Bausausschuß (Politik) entscheidet.

Unsere Dachgaube wurde jedenfalls abgelehnt, weil wir das Pech hatten in einem keinen Baufenster mit Bebauungsplan zu leben.

Unsere Nachbarn direkt gegenüber liegen schon nicht mehr im Bebauungsplan und hätten eine Dachgaube bauen dürfen, wir aber nicht.

Auch dass ein paar Häuser weiter (im gleichen Bebauungsplanfenster) bereits eine Gaube wie wir uns vorstellen existiert, war kein Argument, denn das sei irgentwann mal in den 60ern eine Einzelfallentscheidung gewesen.

Nun muss man dazu sagen, dass nur unser Haus und das, welches die Gaube bereits hat, mit der Dachschräge zur Straße stehen.

D.h. es wäre sogar ein einheitlicheres Bild gewesen, hätten wir die Gaube bauen dürfen, aber auch dass hat die Gemeinde nicht intressiert.

Das Kreisbauamt hat uns sogar recht gegeben, aber die dürfen nur eine Empfehlung an die Gemeinde abgeben. Die letztliche Entscheidung liegt nunmal bei der Gemeinde.

Nach dreieinhalb Jahren des Aussitzens (seitens der Gemeinde) haben wir jetzt Dachflächenfester eingebaut....

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Hallo

bei uns gibt es noch eine "Ortsgestaltungssatzung" da wir mitten im Ort wohnen, und alles im altfränkischen Stil beibehalten werden soll, wir sind das letzte Haus.

Wir durften bei unserer Sanierung die Dachgaube nicht mit verzinkten Blechen machen sondern mussten Kupfer nehmen, der Nachbar 10 Meter weiter liegt nicht mehr mit in der Gestaltungssatzung der durfte. (auch andere Hausfarbe usw., war bei uns alles vorgeschrieben)

lg

klee76

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Nun,

Geltungsgrenzen sind halt Geltungsgrenzen und fertig.
Du wirst auch geblitzt, obwohl von 100m noch kein Tempolimit war, jetzt aber schon.

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Grundsätzlich werden solche Entscheidungen erst mal rein nach Vorschrift gehandhabt wenn es um die reine Planung geht...bzw. die Genehmigung.

Sprecht ihr persönlich vor, und begründet das höflich und ruhig......evtl. mit genauem Lageplan der Häuser und Fotos von dem Haus das diese Dachform auch aufweist, und nur 100 Meter weiter liegt, lassen die Leute dort evtl. durchaus mit sich reden.

Im Normalfall arbeiten dort tatsächlich Menschen, auch wenn die Arbeitsgeschwindigkeit oftmals darauf schliessen lässt, dass dort gravimetrische Kräfte auftreten, die einen langsameren Zeitablauf verursachen.

Als wir gebaut haben, wurde erst alles genehmigt, und als alles fertig war, meinte so ein Ämterhengst...der abends plötzlich auf der Matte stand, dass wir einen halben Meter zu hoch gebaut haben.....mit dem Kommentar "dann muss das Dach eben wieder runter".

Ich habe den "netten Herren" freundlich darauf hingewiesen, dass die direkt angrenzenden Nachbarshäuser zum Teil ein komplettes Stockwerk mehr aufweisen, und ich gerne dabei wäre, wenn er zur Großmama des amtierenden Bürgermeisters geht, um sie darauf hinzuweisen, dass ihr Haus das seit 20 Jahren so steht wie es das nun mal tut abgerissen werden muss, weil dort ja dann wohl auch jemand gepennt hat, als die Genehmigung erteilt wurde.

Unnötig zu erwähnen, dass wir nie wieder von den Herrschaften gehört haben, und das Dach so geblieben ist.

In diesem Sinn: Viel Glück und hoffentlich Erfolg !
TJ

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Fair finde ich das auch nicht.
meine freundin möchte in ihrer stadt bleiben und bauen aber ein schwarzes dach. Kriegt sie aber nicht also baut sie nicht. Weil sie hier keinen kompromiss will.

Du könntest schon ein walmdach bauen bzw sie ein schwarzes Dach machen lassen. Kostet eben eine menge Geld als strafe. Wenn man wirklich null Kompromisse eingehen will und kann und Geld keine rolle spielt, warum nicht. Möglich das es den "nachbarn" so geht oder es ist echt die grenze zum neuen bebauungsgebiet.