Selbst genutztes Haus verkaufen - Frage zur Spekulationssteuer

Hallo,

leider sind die Aussagen im Internet eher allgemein, daher meine Frage hier in der Hoffnung eine "richtige" Antwort zu bekommen:

Wir haben im Mai 2014 ein altes Haus gekauft und dieses kernsanieren lassen. Seit Oktober 2014 wohnen wir nun dort. Es kann sein, das wir aufgrund eines Jobwechsels in eine andere Region das Haus wieder verkaufen müssen.

Ich habe nun gelesen, das das Finanzamt bei Verkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Spekulationssteuer erhebt. Überall im Internet steht nur, das keine Spekulationssteuer anfällt, wenn man die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hat. Bedeutet das, daß wir von Oktober 2014 bis Oktober 2016 dort wohnen müssen und auch erst der Notartermin des Verkaufs im Oktober stattfinden darf? Oder gilt: in 2014 eingezogen und irgendwann in 2016 kann man verkaufen und ausziehen?

Es wäre toll, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Andrea

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Hallo

Um eine sichere Auskunft zu bekommen solltest Du das Finanzamt anrufen.

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Hallo,

laut meines damaligen Steuerberaters, fallen Steuern dieser Art an, wenn du innerhalb von zehn Jahren nach Kauf mit Gewinn verkaufst. Nur der Gewinn würde besteuert.

Da ihr vermutlich erheblich in die Modernisierung investiert habt, solltest ihr vielleicht einen Steuerberater hinzuziehen, falls es tatsächlich zum Verkauf kommt.

LG

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die regelung ist bei vermieteten objekten

die 3 jahresfrist (wie genau die im mom an zu wenden ist weiß ich auch nicht genau ist so schwammig gehalten das es jedes finanzamt anders interpretieren kann)

aber soviel kann ich sagen
10 jahre gelten wenn man
1.) das objekt nicht selbst genutzt hat
2.) das objekt vermietet hat

3 jahre gelten bei eigennutzung
*******aber vorsicht falle**********
wohne ich 3 jahre in meinem haus und vermiete das haus danach auch nur für 1 tag
gild wider die 10 jahresfrist
da sind schon einige bitter böse drüber gestolpert

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Hi,

Spekutationssteuer fällt nur auf Gewinne an - und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass euer Haus schon komplett bezahlt ist.

Trotzdem der Rat: Sucht euch einen Fachmann - in dem Fall - Steuerberater, der sich damit auskennt. Nur dieser kann anhand euer Situation und euer Unterlagen eine rechtlich korrekte Auskunft geben.

Gruß
Kim

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Hallo Andrea,

da ihr das Haus selbst bewohnt habt liegt keine Spekulationsabsicht vor. In eurem Fall greift der Paragraf 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG. "Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. "

Ich hoffe dir damit geholfen zu haben. ;-)

Liebe Grüße
Silke

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Hallo, ihr müsst ein komplettes Jahr und in dem Jahr davor und danach jeweils mindestens einen Tag dort gewohnt haben! Natürlich auch offiziell dort gemeldet! Also in 2014 hätte schon der 31.12. gereicht, dass Jahr 2015 komplett und fürs nächste Jahr würde der 1.1. ausreichen!
Habe 2009 verkauft und da gab es diese Regelung!
LG

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Nein, das gilt nur wenn die TE das Haus vorher vermietet hätte. Als Beispiel: Die TE hätte das Haus vor 6 Jahren gekauft und vermietet. DANN hätte sie in den letzten 2 Jahren das Haus zu eigenen Wohnzwecken nutzen müssen damit der Verkauf in diesem Jahr nicht einem Spekulationsgeschäft unterliegt. Da das Haus aber seit Kauf nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde liegt bei einem Verkauf keine Spekulationsabsicht vor.

LG
Silke

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Die Antwort von Power-G stimmt. Der Rest ist alles Quatsch, Halbwissen.

Es fällt keine Spekulationssteuer an, wenn ihr das Haus jetzt wieder verkauft.

Theresa