Notartermin! Wann Mietwohnung kündigen?

Hallo,

Ich habe eine Frage an alle Häuslekäufer und die, die sich damit auskennen.

Wir wollen ein Haus kaufen und haben den Notartermin am 16.04. Wann können wir unsere alte Wohnung kündigen?

Direkt nach dem Notartermin, oder erst wenn der Notar alle nötigen Informationen eingeholt hat und uns das ok für die Kaufpreis Überweisung gegeben hat? Wie habt ihr das so gemacht?

Danke schon mal für eure Antworten.#winke
lg Vicky05

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Hi,

wann Ihr Eure Wohnung kündigt, hängt doch auch mit dem Übergabetermin des Hauses zusammen - der ist doch Teil der Verhandlung.

Rein vom Sicherheitsgedanken würde ich nach dem Notartermin die Wohnung kündigen - was soll danach noch schiefgehen. Die Finanzierung werdet Ihr bis dahin wohl stehen haben.

LG

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Hallo!

Ich würde kündigen,

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Hallo!
Ich würde kündigen, wenn ich beim Notar alles unterschrieben hätte. Unseren Nachbarn ist folgenendes passiert: Notar gab sein OK Anfang Juni. Einziehen hätten sie August gekonnt. Allerdings gab es dann Ärger mit den Vorbesitzern, weil der eine dem anderen was mit tun wollte, obwohl sie das Haus definitiv los werden wollten, sodass der Schlüssel erst im November überreicht werden konnte. Sie waren heilfroh, dass sie erst nach den Unterschriften gekündigt haben. August oder November macht schon einen riesigen Unterschied.

Alles Gute! :-)

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Wir haben gekündigt, sobald ein rechtsgültiger Vertrag unterschrieben war. Bei den Nachbarn haben wir erlebt, dass alles geklärt war, der Vertragstermin beim Notar war vereinbart, und die Käufer sind im allerletzten Moment abgesprungen. Genau so kann es auch umgekehrt gehen.

LG Irene

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ich verstehe den Zusammenhang nicht?

Ihr wisst, auf wann die Übergabe vereinbart ist (wer schlau ist, macht diesen Übergangstermin nicht näher als 4 Wochen nach dem NOtartermin, dann kommt kein Amt oder Bank in Verzug und es ist genug Zeit für Überweisungen, Grunderwerbsteuerbescheid, Auflassung usw.....) , -- habt Ihr alle Unterlagen beisammen, dann passt das Datum dann auch --- was für "Informationen" sollte der Notar nach dem Notartermin denn Deiner Meinung nach noch einholen? -- Ihr habt mit der Bank alles geregelt (vorher) und steht dem Grundbuchamt und der Bank täglich auf den Füssen, dass alle Eintragungsvormerkungen, Auflassung, Eintragung usw... vorangehen ... -- überweist sofort die Grundwerwerbsteuer ....

die Frage bezüglich der alten Wohnung ist doch: wie lange renoviert Ihr? Wann wollt Ihr umziehen usw...? -- das ist doch eher der Knackpunkt, wann man kündigt und nicht, wann der Notartermin war.....

Wir haben 14.4. Notartermin -- Übergang 1.6. -- wir bauen zwei Monate um und renovieren und ziehen um und kündigen somit auf 31.7.

lg
tanja

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Die Frage muss nicht lauten wann können wir die Wohnung kündigen (nämlich jederzeit), sondern zu wann sollte das erfolgen.

Und das hängt doch von Faktoren ab, die außer Euch keiner kennt.

Ist das Haus einzugbereit? Wann ist Zahlungstermin? Wie sieht es mit der bisherigen Wohnung aus? Usw.

Genauso könntest du sagen, dass dein Auto kaputt ist und fragen was die Reparatur kostet.

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Nein meine Frage war tatsächlich "Wann kann ich die Wohnung kündigen"!!!

Ich wollte einfach nur wissen ob nach dem Notartermin vielleicht noch etwas schief gehen kann, das den Kauf doch noch in Gefahr bringen könnte. Abgesehen von der Finanzierung.
Hab nämlich noch nicht so oft ein Haus gekauft!:-p

So schlecht formuliert war meine Frage aber doch nicht, den ich habe durchaus brauchbare Infos von Urbianerinen erhalten die mich verstanden haben.#huepf

Mal abgesehen davon, das zum Notartermin nur der Zeitrahmen festgelegt wird in dem die Zahlung erfolgen muss. Den Zahlungstermin bekommt man erst später!
Aber ich will ja hier niemanden belehren.... :-p;-)

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Man kann jederzeit eine Wohnung kündigen.

Ob das Sinn macht hängt aber von den Umständen ab.

Man legt den Zeitrahmen fest bis wann die Zahlung erfolgt sein muss. Den Zahlungstermin aber erst später.

Kann der Zahlungstermin jetzt also rechtlich zulässig einfach später sein als die Zahlung erfolgt sein muss? Obwohl doch vereinbart ist bis wann die Zahlung erfolgt sein muss?

Oder worauf willst du mit deiner "Belehrung" hinweisen?

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Nachdem der Vertrag unterschrieben war. Und im Vertrag war selbstverständlich geregelt wann Bezahlung und Übergabe erfolgen.

LG

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Hallo!

Die Frage ist ja: könnt ihr direkt die Möbel reinstellen oder muss noch etwas renoviert werden?

Wir haben vor einigen Jahren ein gebrauchtes Haus gekauft.

Termin beim Notar war im Dezember. Eigentumsübergang und Übergabe der Schlüssel war im April.

Wir haben die alte Wohnung zu Ende Juni gekündigt, weil wir sowohl die Elektrik, als auch das Bad neu gemacht haben.

Dazu dann noch die Malerarbeiten.

Passte von der Zeit genau.

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Würde mich da ebenfalls hauptsächlich nach dem Einzugstermin richten. Und vom Verkäufer / Hausbauunternehmen sollte man sich eine Absicherung geben, falls zum vereinbarten Übergabetermin nicht Einzugsfertig, muss dieser für Ausweichquartier aufkommen.

Ansonsten können die behördlichen Dinge (Grundbucheintrag) nach Notartermin gut und gern mal 8 Wochen dauern! Momentan ist da ja eine Boomphase und je nach Region dauert es da entschieden länger.