versteigerung und vorhausbesitzer

huhu,
wir haben die möglichkeit ein haus in der versteigerung zu bekommen. habe mich über alles informiert. nun sagte das gericht das die vorbesitzer noch drin wären und wenn wir es ersteigern würden,dann müßten wir sie raus bekommen. am besten mit einer räumungsklage... die kann,wie ich nachgelesen haben,aber locker 1 jahr dauern oder länger#schock wer kann denn so lange wohnung und haus bezahlen..da geht man ja bankrott #schmoll
kennt sich da jemand aus?

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Hallo,

1. NIE, unter gar keinen Umständen das Wort #Miete# aussprechen, immer nur Nutzungsentschädigung. (Die Alteigenümer sind KEINE Mieter)

2. Sofort nach dem Zuschlag einen Rechtsanwalt aufsuchen. (Räumungsklage ist nicht nötig, den Titel bekommst du nach 2 - 3 Tagen)

3. solange sie noch drin sind, weder Wasser, Strom, Gas bezahlen. Sollen sie doch sperren.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo, nee, da habe ich leider keine Erfahrungen, könnte aber auch kein "Schnäppchen" in Kauf nehmen für das Unglück anderer - die Leute bleiben auf einem Haufen Schulden sitzen, nur damit die Bank ihr Rating erfüllt... ist für meine Begriffe unanständig.

Viele Grüße
Sabine

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fakt ist,wenn wir es nicht kaufen,kaufen es andere..
und...das haus exestiert erst seit 2012..und es wurde nix gemacht..weder steckdosen..noch garten..nix fertig...und soviel ich weiß sind beide arbeitslos und quarzen die bude voll... tja..und jeder weiß das man umschulden kann..wenn das nicht mehr möglich ist..muß man in den sauren apfel beißen und ausziehen..das dicke auto steht trotzdem dort vor der tür... wenn es mir finanziell schlecht gehen würde,würd ich als erstes mein auto verkaufen...damit ich ein wenig besser klar komme. es gibt immer 2 seiten...

ps. wollten letztens offiziell ein anderes haus kaufen..war kurz vor dem termin mit dem gerichtsvollzieher..derjenige wäre mit plus raus gegangen..er hat sich nicht mehr gemeldet... nun geht es auch in die zwangsversteigerung rein..einige leute haben selber schuld.
pps. wenn es unverschuldet ist,ist es blöd...aber... dann hätte man es auch schon vorher verkaufen können.

lieben gruß

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Mein Onkel hat ersteigert. Es dauerte nicht ganz ein halbes Jahr und endete mit einer so genannten Berliner Räumung, die ist wesentlich günstiger. Gibt es auch noch nicht so lange.

Da wurden die Bewohner aus der Wohnung "gebeten" nur das Schloß vom Gerichtsvollzieher ausgewechselt, und die Bewohner hatten dann ein paar Wochen (4 glaube ich) Zeit ihr Hab und Gut zu holen (wird vom Gerichtsvollzieher genau dokumentiert) , nach Ablauf der Frist kann es verwertet werden.

Ich weiß aber nicht ob das immer angewendet werden kann, bei ihm war die Sachlage eine etwas andere (Eigentumsanteil am eigenen Haus)

Vielleicht fährst Du besser, wenn Du den Bewohnern hilfst eine Wohnung zu suchen und den Umzug mit organisierst......... zum Beispiel.

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naja -- bankrott gehst Du nicht, wenn du 50-70% für die Hütte bezahlst, udn dafür ein Jahr noch Deine Mieter drauflegst, oder? --- das gleiche Haus würde Dich auf dem Markt ja auch mehr als eine Jahresmiete mehr kosten, ne?

alles eine Frage von Rechenspielchen.... --- geht bei den aktuellen Besitzern vorbei und schaut doch erst einmal, ob die nicht eh schon auf dem Weg zum Auszug sind?
Gebt die Unterlagen einfach vorab dem Anwalt, -- der wird euch das schon je nach Fall auseinander setzen, ---

aber es stimmt: -- solche Zwangsversteigerungen sind nicht immer ein schnäppchen....

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also wohnen die altbesitzer noch dren
hast du ab zuteilung das recht ihnen zu kündigen
das heißt
versteigerung...

ca 2 -3 wochen später erhälst du die zuteilung (teilweise macht der richter das auch bei der versteigerung wenn alle gläubiger da sind)
dann schreibst du den vorbesitzern ein einschreiben mit rückschein oder noch besser lässt ihnen die kündigung übers gericht zukommen (kostet ca 20 €)
das du von dein sonder kündigungsrecht gebrauch machst
ziehen sie nicht aus stellst du nen eilantrag auf räumung

in solchen fällen suche ich den persönlichen kontackt zu den vorbesitzern 1 tag bevor ich denen die kündigung zu kommen lasse
und biete dennen 1000€ auf die hand wenn sie das objekt ordnugsgemäß verlassen
somit stelle ich auch sicher das sie auf keine dumme ideen kommen
zb. beton im abfluss schütten oder alles zerdeppern
den auch solche fälle gibt es
natürlich erhalten sie das geld erst wenn sie am stichtag oder eher drausen sind
und ich die wohnung kontroliert habe
weiterhin ist das nächste was ich mache alle schlösser aus zu tauschen
aus den besagten oberen grund ist es auch sinvoll einfühlsamm mit den vorbesitzern um zu gehen
es gibt welche die sich auf führen wie könige

(ich bin lotto king karl und du bist nichts .. dir haben sie die bude umterm hintern weg verpfendet)
und wundern sich wenn sie wie oben genannt ne bruchbude oder zu betonierte abflüsse als dank bekommen
disbezüglich sitzen sie am lägeren hebel den wo nichts zu holen ist den droht auch keine strafe mit anderen worten du würdest auf den kosten sitzen bleiben

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"hast du ab zuteilung das recht ihnen zu kündigen"

Hallo,
du benutzt das Wort kündigen, das ist aber in dem Fall einer zwangsversteigerten Immobilie gar nicht notwendig.

Denn,
die ehemaligen Besitzer die noch in dem Haus leben sind KEINE Mieter denen man kündigen muss, sondern wenn man es ganz scharf und genau betrachtet illegale Besetzer deines Wohn Eigentums.

Entsprechend muss man denen nicht kündigen, sondern kann ohne große Umwege mit dem Zuteilungsbeschluss aus der Zwangsversteigerung des Gerichts sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen und das Haus bzw. die Wohnung räumen lassen wenn die ehemaligen Besitzer nicht ausziehen wollen, oder können, oder was auch immer.
Mit sofort ist hier eine sehr kurze Frist für die ehemaligen Besitzer gemeint ihr altes Wohneigentum zu räumen.

Bei einem Bekannten von mir hat das ganze Prozedere nur 2 Monate gedauert dann waren die ehemaligen Besitzer draußen.
Natürlich alles auf seine Kosten, denn die ehemaligen Besitzer waren natürlich Pleite, sonst hätte es die Zwangsversteigerung ja nicht gegeben.
Das hatte er aber eingeplant, da das Verhalten der ehemaligen Eigentümer vorauszusehen war.

Gruß
Demy

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du hast natürlich recht das es in dem fall keine kündigung ist in dem sinne
aber 3 monate muß man ansetzen egal ob mieter dren sind oder der noch eigentümer
wobei die bekanntgabe ja eigendlich auch nix anderes ist
somit hast du zwar enggenommen recht
aber im endefeckt kommt es aufs selbe hinaus
auch wenn es heißt schnellst möglichst die wohnung zu räumen
die ist in dem fall schwammig
die ist rechtlich nach 2 wochen wenn man die zuteilung schriftlich erhält
und da ich wie beschrieben kein ei gelegt bekommen möchte gebe ich dennen 3 monate zeit (natürlich mit entgeld)
mit leben und leben lassen kommt man in der regel bei sowas extrem weiter
zumal jeden klar sein dürfte das die innen 2 wochen keine wohnung finden werden
von daher kann man sich überlegen 3 monate geben oder direckt räumingsklage ein reichen die meist länger dauert als 3 monate und den besagten ei zu bekommen

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Hallo,

du hast ja bereits viele gute Tipps bekommen.

Zusätzlich würde ich aber doch mal mit den Vorbesitzern sprechen und sagen, dass eure Absicht ist, sie so schnell wie möglich aus dem Haus zu haben, weil ihr es bewohnen wollt. Das ist nicht schlimm und allen klar, deshalb kauft oder ersteigert ihr Eigentum. Vielleicht sind sie einsichtig und es lief halt schlecht für sie, vielleicht haben sie schon eine neue Wohnung in Aussicht.

Ich bin keine Freundin von der Vorschlaghammer-Methode und davon, gleich mit einer Klage zu kommen. Nichtsdestotrotz würde ich die Form und Frist wahren und alles, was mündlich besprochen wird, zusätzlich schriftlich mit einer Empfangsbestätigung für dich zukommen lassen.

Viele Grüße,
lilavogel

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Hallo,

#zusätzlich schriftlich mit einer Empfangsbestätigung für dich zukommen lassen.#

Welchen Wert hat denn so eine Unterschrift ?
Die sind doch pleite.

freundliche Grüsse Werner