Mal wieder eine Mieterfrage - Nebenkosten/Mieterhöhung

Wir sind im April 2013 aus einer Wohnung ausgezogen und haben jetzt endlich unsere Nebenkostenabrechnung erhalten.

Im Vertag war ab Januar 2013 eine Mieterhöhung vereinbart, was wir aber einfach vergessen haben und unserem Vermieter wohl auch nicht aufgefallen ist, zumindest hat er nichts gesagt.

Das Jahr davor haben wir eine Nebekostenrückerstattung erhalten, haben aber ausgemacht, dass wir den Abschlag so lassen (200 €)

Jetzt hat unser Vermieter vermutlich bei der Abrechnung bemerkt, dass er ja die Miete erhöhen konnte und hat das einfach mit den Nebenkosten verrechnet. Also haben wir also ab Januar nur 172 € Nebenkosten bezahlt anstatt 200 €

Darf er das?

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Hallo,

Miete und Nebenkosten werden gewöhnlich in einer Summe überwiesen.

Im Vertrag war die Erhöhung, vermutlich um 28 EUR, vereinbart! Somit muss der Vermieter nicht gesondert darüber informieren. Habt ihr ab Januar den gleichen Betrag überwiesen, habt ihr lediglich die Nebenkostenvorauszahlung gesenkt.

Vg Rosaundblau

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Wir haben wie gesagt, immer das gleiche überwiesen weil wir das einfach vergessen haben und unser Vermieter hat sich auch nicht gemeldet als er nicht mehr bekommen hat. und jetzt hat er es einfach bei den Nebenkosten abgezogen obwohl wir vereinbart haben, dass wir weiterhin 200 € Nebenkosten bezahlen.

Ich meine klar steht es ihm zu das Geld zu bekommen aber er kann uns doch auch nicht einfach das Geld für die Miete bei den Nebenkosten abziehen ohne ein Ton zu sagen.

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Nicht er hat die Nebenkostenvorauszahlung gekürzt sondern ihr! Ihr habt weiterhin die gleiche Summe überwiesen. Natürlich ist dann die Differenz von vertraglich geschuldeter Miete die Nebenkostenvorauszahlung.

LG

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Ihr habt 28 € weniger überwiesen als ihr solltet, also rechnet er es als fehlende Nebenkosten.

Letztlich ist es aber doch völlig egal, wie er sein Geld fordert. Ihr schuldet ihm etwas und das müsst ihr nachzahlen.

Wie hättest du es gerne gehabt?

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------etzt hat unser Vermieter vermutlich bei der Abrechnung bemerkt, dass er ja die Miete erhöhen konnte---

Das siehst Du falsch. Wenn Ihr die Erhöhung schon mit dem Mietvertrag unterschrieben habt, dann ist er im Recht.