Auszug aus der Mietwohnung, welche Renovierungen?

Hallo Ihr!

Meine Tante zieht demnächst um. Sie hat den Mietvertrag ihrer Eltern (also meiner Großeltern) von 1950 #schock übernommen und ist nach dem Tod meiner Oma da wohnen geblieben.

In dem Mietvertrag steht nichts bezüglich irgendwelcher Renovierungsmaßnahmen bei Auszug. Mein Vater meint nun, wir müssten Teppiche rausreißen und Styroporplatten von der Decke abmachen usw. usw.. Ich sehe das völlig anders und bin der Meinung, dass nur gravierende Dinge geändert werden müssen (also wenn man z. B. schwarze Wände gemalt hätte o. Ä.) und sonst die Wohnung nur besenrein übergeben werden muss. Gibt es eine Regelung dazu, wenn ja wo nachzulesen?

Danke für eine Info.

Nudelmaus

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Hallo,

wenn im Mietvertrag nichts drin steht, würde ich mal von besenrein ausgehen.

Ansonsten beim Mieterverein nachfragen.;-)

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Hallo,

deine Tante wird dies entfernen müssen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietwohnung-Entfernung-von-Deckenplatten---f139022.html

Styroporplatten an der Decke erhöhen die Brandgefahr und sind eigentlich sogar verboten. Ich habe bei meinen Eltern geholfen diese Platten von der Decke abzukratzen und wünsche viel Spaß dabei. Außerdem wird deine Tante die kompl. Decke im schlimmsten fall kompl neu Feinverputzen lassen müssen und Decken streichen ist auch nicht Jedermanns Lieblingsarbeit.

Bin ich froh, dass ich meinen Mann überzeugen konnte KEINE Deckenplatten im Haus zu kleben.

LG

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Nunja zwischenzeitlich habe ich gefunden, dass die Wohnung wenn nichts im Mietvertrag steht in einem ordnungsgemäßen Zustand und besenrein zu übergeben ist. Die Aussage ordnungsgemäß ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff ;-). Es ist wohl okay wenn normale Abnutzungsspuren überall vorhanden sind.

Ich hoffe bezüglich der Deckenplatten, dass nichts nachkommt #schein, die Vermieterin ist weit über 80 und ich hoffe auf Alterssenilität :-p. Ansonsten darf das gern ein Unternehmen erledigen es handelt sich nämlich auch noch um einen Altbau mit besonders hohen Decken #schwitz.

LG und danke dir,
Nudelmaus

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Ich würde erstmal den Vermieter kontaktieren damit er sich die Wohnung ansieht.

Die Styroporplatten werden raus müssen, die muss kein Vermieter dulden.

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M.E.muss die Wohnung in den Zustand versetzt werden, in dem man sie bei Einzug vorgefunden hat. Sprich; Wenn Teppich und Styroporplatten vom Mieter verlegt/angebracht wurden, sind diese bei Auszug zu entfernen. Was (oder ob überhaupt) zu renovieren ist, steht ja wieder auf einem anderen Blatt und hat damit imho nix zu tun.

Ich würde bzgl. seiner Vorstellungen mit dem Vermieter reden und mich anschließend ggf. anwaltlich beraten lassen...

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Sprich mit dem Vermieter. Kann gut sein, dass sie gar nichts machen muss und die Wohnung nach Auszug saniert wird. Es kann aber auch der Fall sein, dass sie die Wohnung selbst, der aktuellen Rechtslage entsprechend, renovieren muss (reguläre Instandhaltung des Mieters), das muss man in jeder Mietwohnung.

Zur Not sprecht mit eurem Rechtsbeistand über diese Situation und dann seid ihr auf der ganz sicheren Seite.