kein warmwasser und heizung mehr!

tut mir leid aber ich muss mich mal auskotzen...

seit gestern mittag geht in der kompletten wohnanlage die heizung nicht mehr... zudem haben wir auch kein warmes wasser mehr!
und es ist schon ganz schön kalt!

das defekte teil musste in der schweiz per express versant bestellt werden und wurde anscheinend nach stuttgart geliefert, anstatt nach münchen zu uns.
also dauert es noch weiter an.

ich bekomm schon echt die krise... hab eine nierenbeckenentzündung, schnupfen, fieber usw
und noch in der 33. woche

ich könnte kotzen.

können wir etwas als mieter unternehmen?

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Wenn es gar nicht anders auszuhalten ist müsste der Vermieter ab einer best. Temp. glaub ich entweder eine anderweitige Unterbringung organisieren/ finanzieren oder zumindest elektr. Heizungen aufstellen und natürlich die Kosten dafür übernehmen.

In jedem Fall könntet ihr die Miete mindern, aber das bringt dir ja nicht viel. Ich würde mich über die Möglichkeit informieren, wie das mit einem Hotel aussieht. Viell. gibt es Fälle in denen der Vermieter die Kosten dafür übernehmen muss.

Tatenlos würde ich in diesem Fall nicht bleiben. Das ist ja Körperverletzung!

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Habe noch das gefunden. hier ging es um einen Wasserschaden. Kann man denke ich aber auch auf eure Situation ausdehnen.

>Muss der Vermieter ein Ausweichquartier bezahlen?
§ 535 Abs. 1, Satz 1 und 2 BGB:

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Kann der Vermieter seine Verpflichtungen aus § 535 Abs.1 BGB nicht erfüllen, so kann ein Schadensersatzanspruch aus § 536a BGB Abs.1 entstehen, welcher - wenn nötig - die Kostenerstattung für die Ersatzunterbringung beinhaltet.

Alles Gute

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So hab noch etwas gefunden, dann ist aber Schluss;-)

Ein Heizungsausfall in den Wintermonaten beeinträchtigt grundsätzlich die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Die Miete ist deshalb gemindert. Wenn die Wohnung durch einen Heizungsausfall bei starkem Frost unbewohnbar ist, kann sich die Miete um 100 % mindern. Der Mieter hat in dem Fall grundsätzlich einen Anspruch auf eine Ersatzwohnung für die Zeit des Heizungsausfalls. Mehr dazu hier.

Wenn die Wohnung trotz des Heizungsausfalls noch bewohnbar bleibt, kommt eine Minderungsquote von bis zu 70 % in Frage. Wie sollte sich der Mieter verhalten? Mehr dazu hier.

Hier der Link:

http://www.mietrechtler-in.de/mietrecht-berlin-mietminderung.html

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Hi du,

du kannst dich bei sowas auch an den Mieterschutzbund wenden. Die können dir weiter helfen auch wie weit du die Miete kürzen darfst und was rechtlich der Vermieter machen muss.

LG

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Natürlich kannst du was unternehmen. Du kannst die Miete kürzen. Du kannst dir Heizgeräte ausleihen und die Kosten dafür und den Strom dem Vermieter anlasten.

Dazu musst du das aber alles schriftlich ankündigen. Und ich wette, dass bis dahin die Heizung repariert ist.

Die Situation ist zwar nicht schön, aber der Vermieter hat sich doch sofort gekümmert, für die Falschlieferung ist er u.U. gar nicht verantwortlich.

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Es ist egal, ob er dafür verantwortlich ist oder nicht. Er muss die Mietsache gebrauchsfähig "machen". Es ist nicht zumutbar (schon gar nicht in der ss und krank) in einer kalten Wohnung ohne warmes Wasser auszuharren, bis die Lieferprobl. geklärt sind.

So würde ich das sehen. Ich hätte schon längst was unternommen. Natürlich immer alles schriftlich da hast du vollkommen recht.

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Er macht die Mietsache ja gebrauchsfähig, er hat sich sofort darum gekümmert.

Sie kann gerne die Miete kürzen, nur sollte dabei mal ausgerechnet werden, über welchen Betrag wir da reden. Seit Sonntag Ausfall und gehen wir davon aus, dass morgen repariert wird. Lohnt sich der Aufwand wirklich?

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Hallo!

Hmm....also ich glaube es geht eher darum, wie lange man Ohne sitzt. Eine gewisse Zeit mein ich das man das Erdulden muss. Der Vermieter muss die Chance haben das zu regeln. Einfach so mal kürzen weil man vielleicht 3-4 Tage keine Heizung hat, find ich übertrieben. Der Aufwand ist meiner Meinung auch zu groß. Du musst ja alles schriftlich ankündigen. Bis dahin kann die Heizung auch schon wieder gehen.

Was du jetzt tun kannst ist, einen Heizkörper besorgen (sowas habe ich generell immer im Haus) und dich somit über 2-3 Tage retten. Wasser für das Waschen usw kann man kochen. Nicht Optimal, aber das geht.
Klar ist das eine doofe Situation und wenn es dir nicht gut geht ist das noch blöder. Hast du die Möglichkeit woanders unter zu kommen? Wenn ja würde ich das machen.
Was man machen kann ist den Vermieter fragen ob er Heizkörper vergibt für die Zeit. Da du nicht die Einzige in dem Haus bist, werden wohl andere sich auch behelfen müssen. Wie machen die das?
Wenn das länger andauert, dann kannst du sicherlich in ein Hotel gehen oder so und es dir dann vom Vermieter bezahlen lassen. Auch das musst du ankündigen. Das würde ich jetzt wohl direkt machen. Das man eben in ein Hotel geht, wenn am 23.01 oder so die Heizung noch immer nicht gehen sollte.

So würde ich das zumindest im Moment machen. Wir waren auch schonmal ohne Heizung und Warm-Wasser und wir haben uns mit Heizkörper in einem Raum verzogen und haben dort auch geschlafen.

Ich wette das Ersatzteil kommt jetzt recht zügig. Das läuft ja alles über Expressversandt. Das kann also durchaus schon heute oder Morgen ankommen.

LG Sonja

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Leih dir eine Elektroheizung aus, dann sofort den Zählerstand mit Zeugen aufschreiben, die Heizung benutzen und einen Teilder Verbrauchten Stromkosten(kannst du dir dann von deinem stromanbieter ausrechnen lassen) dem Vermieter in Rechnung stellen.

Warmes Wasser musst du dann eben mal auf dem Herd oder im Wasserkocher zubereiten und da es ja nicht Monate dauern wird reicht für eine kurze Zeit auch mal Katzenwäsche statt duschen oder Baden. auch am Waschbecken wird man sauber.

Es klingt hart aber wir haben das schon mehrmals durch und das war für viele Mieter die beste Möglichkeit.

Solltest du jetzt einfach in eine Ersatzwohnung/Hotel ziehen ohne vorher ,vom Vermieter die Genehmigung zu haben kann es für dich teuer werden.

VG 280869

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ich finde das schon lustig, wie immer gleich nach Mietkürzung usw... geschrien wird. und was man "machen kann" ... der vermieter tut doch --- mit einer MIetkürzung wird die Heizung auch nicht schneller war, wenn der Handwerker doch auf das offensichtlich seltene Ersatzteil wartet.

Alle diese o.g. Fälle beziehen sich auf schuldhaftes Verzögern - eine Ankündigung mit Frist ist vorher nötig. -- Das betrifft eine normale Heizungsreparatur, die man 2 Tage geht nicht. -- Es wurde per Express bestellt und vermutlich heute von stuttgart nach münchen gekarrt -- also ist heute Abend oder morgen früh alles wieder repariert.
Das ist doch kein schuldhaftes Verzögern.

Was der Vermieter aber zahlen muss, sind Ersatzleistungen: - für Heizlüfterstrom oder Kosten für die zusätzliche Erwärmung von Wasser auf dem Herd. -- die paar Euro kannst Du von ihm einfordern.

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Meines Erachtens nach ist es unerheblich, ob der Vermieter schuldhaft handelt oder nicht. Der Mieter muss bestimmte Zustände nicht dulden. Klar, wenn heute die Heizung nicht geht und morgen ist alles wieder tutti, würde ich auch zustimmen. Es geht hier zum 1000 Mal aber darum, dass die Sache sich ein paar Tage hinziehen kann und das würde ich auch nicht haben wollen. Schon gar nicht in der 33 ssw im Winter mit einer Nierenbeckenentzündung.

Es geht nicht darum den Vermieter fertig zu machen, sondern darum für einen selbst einigermaßen erträgliche Umstände zu schaffen.

Das würde der Vermieter nicht anders machen.

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"Das würde der Vermieter nicht anders machen."

Jeder einigermaßen normal tickende Eigenheimbesitzer mit ebenso "normalen" Finanzen wird für sich eine kostengünstige und angemessene Lösung suchen und sicher nicht gleich ins nächste Hotel ziehen, bevor er einen Ölradiator oder Heizlüfter für kurze Zeit aufstellt...