Balkonanbau.... muß der TÜV das freigeben?

Hallo... wir haben jetzt nachträglich einen Balkon an unserem Haus angebracht bekommen... muß der TÜV das abnehmen? Oder muß sich er TÜV das nicht anschauen?

Hintergrund ist, dass unser Vermieter uns ab diesem Monat 30,- mehr Kaltmiete berechnet wegen dem nachträglichen Balkonanbau... aber wir können ihn ja nicht nutzen, da er noch nicht komplett fertig ist... und was ich nicht nutzen kann, bezahle ich nicht....

Bei Onkel Googel hab ich nix gefunden...

lg

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Der TÜV hat damit nichts zu tun.

Für so einen Anbau benötigt man eine Baugenehmigung, sowie eine von einem Architekten überprüfte Statik....und das VOR dem Bau.

Mit den Plänen geht man dann zum Bauamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde, und reicht es dort ein. Wird alles genehmigt, kann man loslegen.

Hat Dein Vermieter das alles gemacht, oder wurde das evtl "schwarz" gebaut? Dann sollte er mit Mieerhöhungen sowieso vorsichtig sein. #schein

Was die Miete angeht, würde ich auch erst bezahlen wenn alles benutzbar ist !

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Für den Balkon hat mein vermieter eine Baugenehmigung.... es geht mir darum, dass er Geld kassieren will und der Balkon ist noch nicht fertig!

Er redet sich damit raus, dass er ja "begehbar" sei und hat uns auch den Balkonschlüssel gegeben... Die Mieterhöhung hat er ordnungsgemäß vor 3 Monaten angekündigt... allerdings sind wir damals davon ausgegangen, dass die Balkone zum 1.6. FERTIG sind und haben der Erhöhung auch zugestimmt.

aber der Balkon ist im 1.Og noch nicht mal mit dem Gebäude verbunden...! Das heißt, er ist nur im EG an der Fassade befestigt und mit dem Bodenfundament verbunden...
wenn wir im 1.OG auf den Balkon gehen, merkt man, wie es schwankt. Zudem ist das Dachelement auch noch nicht drauf.

Deshalb meine Frage: muß der TÜV nach dem Bau den Balkon abnehmen? Oder das Bauamt? haben wir als Mieter das recht, die Genehmigung einzusehen?

Fragen Fragen Fragen.... aber ich will unserem geldgeilen Vermieter das Geld auch nicht so einfach in den Rachen werfen...!

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moin,

siehe oben - immner noch wahr:

der tüv hat mit der abnahme eines balkons rein gar nichts zu tun. er würde sicher auf anfrage ein gutachten erstellen - aber das ist weder gesetzlich noch sonstwie vorgeschrieben und würde euch nicht weiterhelfen.

einzige argumentation bei euch wäre: die arbeiten am balkon sind noch nicht abgeschlossen, ihr möchtet ihn so nicht benutzen (weil er schwankt). ich würde es mit diesen argumenten "im guten" mit dem vermieter versuchen und die erhöhung ab fertigstellung akzeptieren.

eine wirkliche unfallgefahr nachzuweisen, wird schwierig sein - also: redet mit euerm vermieter.

:o) yee

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die Abnahme erfolgt durch den Bauherrn, die Fachfirma bescheinigt i. d. R. die fachgerechte Ausführung. Bauämter prüfen nur noch bei Gefahr im Verzug auf Anzeige vor Ort.
ggf. war für die Genehmigung eine (geprüfte) Statik erforderlich.

Wenn es von Eurer Seite Zweifel an der Tragfähigkeit / Standsicherheit des Balkons bestehen, würde ich 1. das schriftlich dem Vermieter mitteilen und dass Ihr bis Vorlage der Bestätigung dass fachgerecht / nach Genehmigung / gemäß Statik ausgeführt wurde, Ihr den Balkon aus Sicherheitsgründen nicht betretet, also nicht nutzt.

Die Mieterhöhung ist ein anderes Thema: vermutlich hat er das als Modernisierung angekündigt und geschätzte Kosten aufgeführt, von denen 11% jährlich an die Mieter umgelegt werden können. Ist die Modernisierungsankündigung formal richtig gewesen?
Da Ihr dem - wie ich das verstanden habe - zugestimmt habt, habt Ihr jetzt Anspruch auf korrekte Abrechung der Modernisierungsmaßnahme, d. h. er muss die Kosten nachweisen und noch einmal korrekt umrechnen.
Die drei Monate beziehen sich auf den BEGINN der Modernisierungsmaßnahme, nicht auf die Fertigstellung. Die Mehrkosten für die Mieter entstehen erst nach korrekter Fertigstellung und Abrechnung.
viel Glück. A

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Naja, der Balkon sollte letztes Jahr im September schon angebaut werden....
Ende Februar hat er dann die 30,- Kaltmieterhöhung zum 1.6. angekündigt...
danach kamen die von der "Fachfirma" mit dem Gerüst und haben es soweit aufgestellt...

doch der Balkon ist ja nicht nutzbar und er will trotzdem die 30,- haben...
ich habe ihm gestern einen Brief eingeworfen, dass wir nicht bereit sind, die Mehrkosten zu zahlen, solange der Balkon nicht sach- und fachgerecht befestigt ist....

dumm nur, dass meine Nachbarn unten und auch die 2 Parteien im Nebenhaus den Balkon schon nutzen... d.h. ihn betreten, Möbel und Wäscheständer draußen stehen haben und auch draußen sitzen.... gerade die, die am lautesten gemeckert haben und nicht zahlen wollten...!

ich weiß, dass unser Vermieter dann versuchen wird, sich mit diesem Argument rauszureden ("die anderen nutzen ihn doch auch")....

notfalls werde ich mir einen vom TÜV organisieren müssen, der sich die ganze Sache mal anschaut....

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-wie wurden die 30,- begründet?
-dass die anderen Parteien ihren Balkon(anteil) nutzen, ist kein Argument, wenn es bei Euch "schaukelt"
-der TÜV prüft keine Balkone - da bin ich mir sehr sicher - die sind für technische Maschinen/Geräte etc. zuständig
-max. das Bauamt wäre einzuschalten, wenn von nicht fachgerechter Ausführung auszugehen ist und damit Gefahr für die Mieter besteht

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