Neubezug- Was muss der Vermieter übernehmen? Wichtig!

Guten Morgen ihr Lieben,

ich habe ein paar Fragen an euch.
Wir sind dabei eine neue Wohnung zu beziehen.
Die Schlüssel haben wir seit ca. einer Woche, aber erst heute ist die offizielle Wohnungsübergabe.
Nun stellen sich uns folgende Fragen, und zwar, welche Mängel der Vermieter übernehmen muss und wofür wir als Mieter verantwortlich sind.
Ich zähle mal auf:

Die Kinderzimmertür ist kaputt, d.h an der unteren Ecke ist ein großer Riss und es wird nicht mehr lange dauern, bis dieses Stück herraus bricht.
Kann ich eine neue Türe erwarten?

In der Küche wurde der Wasseranschluss vom Vormieter verlegt, und zwar so, das dieser direkt am Herdanschluss ist. Sehr ungünstig.
Kann ich verlangen, dass dieser wieder in seiner Ursprungsform zurückverlegt wird, zumindest aber, das der Vermieter die Kosten für Flexschläuche übernimmt?

Es fehlen Lichtschalter- also die Plastikverkleidung. Ist dafür auch der Vermieter zuständig?

Gehört eine Toiletten-Brille mit zur Vermietung?
Eine neue Toilette wurde eingebaut, aber danach die Toilettenbrille wieder vom Vormieter angebracht.

Diese ist aber komplett mit Urinstein besetzt, welchen ich überhaupt nicht wegbekomme.

Dann der Balkon:

Der Lack vom Geländer ist nahezu komplett abgeblättert, das Vordach hat Risse und der Boden ist mit Dreck überzogen.
Ich dachte erst, dass ich diesen mühelos wegbekomme, aber selbst nach einweichen und nachdem ich auf Knien den Boden schrubbte, mit den schärfsten Putzmitteln, ging der Dreck nicht weg.
Es sieht wirklich katastrophal aus. Kann ich ewarten, dass der Balkon neu gestrichen wird?

Dann noch eine letzte Frage:
Gehören Fußleisten mit zur Wohnung?
Oder müssen diese selbst angeschafft werden?
Die leute, mit denen ich bisher gesprochen hatte, waren alle der Meinung, das dies Bestandteil der Wohnung ist.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, damit ich heute nicht doof dastehe.

Viele liebe Grüße,
Christin

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Hallo

Sowas klärt man vorher. Und nicht, wenn man den Vertrag unterschrieben hat.

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Für uns war es wichtig, dass wir genau diese Wohnung bekommen.
Meine Frage war auch nicht, wann ich das hätte klären müssen.
Ich wollte lediglich wissen, was der Vermieter übernehmen muss.
Ansonsten beseitigen wir die Mängel selbst!

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Hallo

Ich habe die befürchtung das ihr nicht viel Freude an der Wohnung haben werdet.
Denn ein ordentlicher Vermieter würde so eine Wohnung nicht übergeben.

Kaputte Tür, Schalter kaputt ne geht gar nicht

Fotografiere alles und laß Dir die Mängel vom Vermieter bestätigen sonst seit ihr es noch gewesen

4

Für uns war es wichtig, dass wir genau diese Wohnung bekommen.
Ich weiß auch, wie die Vormieter dort gelebt haben und wie sie alles hinterlassen haben.
Fotografiert ist bereits alles.
Meine Frage war ja, was der Vermieter davon übernehmen muss, ansonsten bessern wir die Mängel auf eigene Kosten aus.

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Hallo,

für die Tür, die Lichtschalter und den Balkon ist auf jeden Fall der Vermieter zuständig.

Wie es mit Fußleisten aussieht, kann ich nicht sagen. Wie sieht denn die jetzige Lösung aus, wenn keine Fußleisten vorhanden sind?

Die WC-Brille habe ich bei jedem Umzug - wenn es kein Erstbezug war - sowieso ausgetauscht und die alte wieder anmontiert, wenn ich ausgezogen bin. Ich würde den Vermieter allerdings trotzdem drauf ansprechen. Nicht, dass er Euch die WC-Brille später mal in Rechnung stellt, wenn Ihr wieder auszieht.

Bei dem Wasseranschluss könnte es sein, dass Ihr schlechte Karten habt. Ihr habt die Wohnung so angemietet. Ihr könnt natürlich den Vermieter darauf ansprechen. Vielleicht kann er dem Vormieter die Kosten für den Rückbau in Rechnung stellen.

Seid Ihr im Mieterbund? Wenn ja, schnell dort einen Termin besorgen.

LG, Cinderella

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Danke für deine Antwort.

Die Türe und der Balkon sind mir auch am wichtigsten, der Rest sind "Kleinigkeiten", die man schnell selbst erledigt.

Fußleisten besorgen wir uns dann selber welche und bringen sie an.
Muss aber sagen, das bisher in jeder anderen Wohnung diese schon vorhanden waren.

Im Mieterbund sind wir nicht.

Danke nochmal.

Viele Grüße,
Christin

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Hallo,

wenn heute Übergabe der Wohnung ist, da stellt ein Übergabeprotokoll auf, bei welchem die Mängel aufgelistet werden, also die vorhandenen schäden dokumentiert werden.
Am Besten auch gleich viele aussagefähige Fotos anfertigen.
Die sind dann wichtig, wenn der VM das Protokoll nicht unterschreiben will. Zeugen sind sehr hilfreich. Denn ein Protokoll erstellen, ist keine Pflicht und weder Mieter noch Vermieter müssen ein solches unterschreiben.

Sollte dann nichts kommen,Mängelanzeige schreiben und auf den vertragsmäßigen Zustand der Wohnung verweisen und die einzelnen Punkte auflisten und einen Frist zur Beseitigung setzen.

Fussleisten? In manchen Wohnungen gibt es die, in anderen halt nicht.
Meinst du Scheuerleisten oder nur die Viertelstäbe?

Ein Muss ist das jedenfalls nicht.

Ob der verlegte Wasseranschluss, so nah am Heranschluss überhaupt baurechtkonform ist, muss du beim Fachmann erfragen. Wenn nicht, ist das Vermietersache diesen zurück zu verlegen.

Wenn du die Mängel nicht zeitnah allesamt erwähnst oder auf Beseitigung drängst akzeptierst du diese unter Umständen - heißt das man Probleme beim Miete mindern hat

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Ganz kurz und knapp:

Alles was fest in der Wohnung verbaut ist und niemand mitnehmen würde bei Auszug sollte auf Rechnung des Vermieters gehen.

Mängel festhalten, dass es nicht hinterher heißt ihr wart das...

Ne Klobrille hab ich bisher bei jedem Umzug neu gekauft egal wie die installierte aussah.

LG

die#bla