Mietvertrag vor Einzug gekündigt, welche Kosten müssen wir tragen?

Hallo,

Ich hoffe, jemand von euch kennt sich besser aus als ich...
Wir hatten im August einen Mietvertrag unterschrieben, von dem wir dann aus privaten Gründen (ca 1 Woche später) "zurücktreten" mussten. Wir haben das im Einvernehmen mit dem Vermieter getan, er sagte uns, dass wir dann die Kosten für Zeitungsinserate etc zu tragen haben, bis ein Nachmieter gefunden wurde. Das Klang für u s logisch. Jetzt haben wir eine riesengroße Rechnung bekommen, wo er uns folgendes in Rechnung stellt: 3 Monatsmieten, Zeitungsinserate, Telefonpauschale und Fahrtkostenpauschale. Habe jetzt viel recherchiert und m. E. ist es so, dass wir im Prinzip die 3-monatige Kündigunsfrist einzuhalten hätten, demnach müssten wir die Miete für 3 Monate bezahlen, aber die anderen o. g. Kosten gehen dann doch eigentlich nicht zu unseren Lasten, oder?

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte!

Viele Grüße

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Warum solltet ihr die Miete bezahlen müssen?
Bei jedem Vertrag gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht,ihr könnt das hoffentlich nachweisen?

Grüße
Sylvia

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Hallo,

falsch.

Man hat bei einem Mietvertrag kein Rücktrittsrecht.

Bitte erst informieren, ehe solche Unwahrheiten mit einer frechen Selbstverständlichkeit gepostet werden!

Viele Grüße
Sheep

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Wo hast du das denn her?

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Hallo,

ich sehe es wie du: entweder die kosten für die Zeitungsinserate/Fahrtkosten etc. ODER 3 Monatsmieten. Beides kann ich mir nur schwer vorstellen.

vg, m.

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gehe zum anwalt und bitte erst einmal um ein beratungsgespräch denn es ist möglich ...wenn du zeugen hast....das der vergleich mit dem vermieter rechtlich schon wirksam war...
somit müßt ihr tatsächlich nur die zeitungsanzeige bezahlen...

wenn ihr "normal" gekündigt habt müßt ihr nur die drei monatsmieten bezahlen und euch auch an den nebenkosten beteiligen auch wenn ihr nicht da gewohnt habt denn die nebenkosten werden auch auf nicht bewohnte wohnungen aufgeteilt...
die fahrtkosten usw ist quatsch das ist sein problem bei einer normalen kündigung

ein beratungsgespräch beim anwalt ist nicht so teuer oder zum mieterschutzbund aber die wollen auch den jahresbeitrag

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Hi,

ihr habt eine Wohnung angemietet und diese nach 1 Woche wieder gekündigt.
Demnach fallen zum Ende des Kündigungsmonats 3 Monate Kündigungsfrist an.

Ihr müsstet also für September, Oktober und November Miete zahlen! Wenn das Objekt jedoch erst ab Oktober gemietet wurde, müsstet ihr eigentlich nur Oktober und November bezahlen. Dazu würde ich mich an eurer Stelle aber nochmal vom Fachmann beraten lassen. Das war nämlich nur mal meine laienhafte Interpretation.
Natürlich ist es auch möglich sich mit dem Vermieter darauf zu einigen dass ihr nur dessen Auslagen (Telefon- u. Fahrtkosten, Insereate) bezahlt wenn das zu euren Gunsten ist. Beides ist aber definitiv nicht möglich und die Rechnung somit unwirksam. Warum solltet ihr mehr bezahlen nur weil ich schon vor Einzug gekündigt habt? Hättet ihr nach Einzug gekündigt wären diese Kosten ja auch nicht angefallen.

LG

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Danke,

das leuchtet ein!
Unser Problem ist aber, dass wir ja leider nicht schriftlich, sondern per Telefon im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag "unwirksam" gemacht haben. Ich hatte damals noch gefragt, ob ich eine Kündigung schreiben soll, das verneinte er und bat uns, die Anfallenden Kosten für Zeitungsinserate zu übernehmen. Irgendwo habe ich gelesen, dass ein Mietvertrag nicht mündlich gekündigt werden darf. Da waren wir wohl wieder mal zu gutgläubig...

Viele Grüße

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Puh, das ist schlecht. Eine Kündigung sollte natürlich immer schriftlich vorgelegt werden und auch abgezeichnet werden bzw. der Erhalt bestätigt (z.B. über ein Einschreiben)

Habt ihr denn Zeugen für diese Kündigung bzw. die Abmachung?

Also ich würde das tatsächlich über einen Anwalt laufen lassen.
Fakt ist allerdings so oder so, dass diese Rechnung absolut unwirksam ist.

Was genau steht denn auf der Rechnung drauf. Ist daraus ersichtlich dass ihr gekündigt habt, irgendwelche Daten oder Fakten die euch weiterhelfen können?

LG

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Wir hatten sogar 'ne Klausel zu unterschreiben, dass wir bei Rücktritt vom Mietvertrag 3 Monatsmieten (kalt) zahlen müssen, da der Vermieter sich ja nicht um weitere Mieter bemüht usw. #bla

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Hallo,

zuerst einmal würde ich Nachforschungen anstellen, ob der Vermieter die Wohnung nicht innerhalb der drei Monate vermietet hat.

Ich würde auch max. die drei Monatsmieten bezahlen, die bei einer ordentlichen Kündigung fällig gewesen wären. Die Mietersuche und irgendwelche nicht belegten Pauschalen würde ich nicht bezahlen.

Die Kosten einen neuen Mieter zu suchen , ist immer noch Privatvergügen des Vermieters.

Schätze er hat weder Zeugen, noch einen Mietaufhebungsvertrag, in welchem ihr ihm die Übernahme von derartigen Ausgaben leichtsinnigerweise zugesagt habt.

Ich würde entweder die 3 Monate Miete zahlen oder die Suche nach Nachmietern - nicht Beides!

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Sehe ich auch so! Wenn du schon Miete zählen musst, musst du dich doch nicht um einen nachmieter oder die Organisation dafür kümmern. Ist natürlich Pech, Mit den 3 mm, aber jeder Vermieter ist selbst für seine nachmieter verantwortlich. Und er hatte doch 3 Monate einen Mieter! Vor allem, was sind den. Das für FAHRTKOSTEN??? Anzeigen kann man doch auch aus dem Kerner aufgeben, höchstens witzloseren! ;-)

Lasst euch nicht abzocken- Notfalls Verbraucherzentrale!

Vg