Winterdienst pflicht?

Hallo ich bin neu hier.

ich habe eine frage.ich wohne in einem reihenendhaus, das reihnenhaus besteht aus 3 häusern. mein haus liegt mit grundstück an einem fussgängerweg der in eine sackgasse führt und zum garagenhof.
also steht das reihenhaus 90 grad zum fussgängerweg.

nun meine frage:
bin nur ich verpflichtet im winter zu räumen ?

----Reihenhaus-----| | | Fussgängerweg

ich bedanke mich imvorraus für eure hilfe
MfG
it´s

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Hallo ja bist du, wenn ich richtig informiert bin wochentags von 7-20 Uhr und am Wochenende glaube ich erst ab 9 Uhr. Alle Fußgängerwege die an dein Grundstück grenzen. Wenn du Mieter bist muss sich der Eigentümer darum kümmern. Kannst du aber glaube ich auch genau bei deiner Stadt nachlesen. Wenn jemand auf dem Gehweg an deinem Haus stürzt weil du nicht ordnungsgemäß gestreut oder Schnee geschoben hast, kann er Schadenersatz von dir verlangen!! Also alles räumen auch wenn es lästig ist. Da gibt es glaube ich auch einen entsprechenden Gesetzestext, aber den müsstest du halt mal googlen.

LG

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ich frage mich, wann diese pflicht anfängt.... ich meine als mieter ist man nicht dazu verpflichtet, aber was wenn man irgendwann sich entschliesst das reihenhaus zu kaufen? ist die räumung dann nicht weiterhin sache desjenigen, an den man auch betriebskosten bezahlt? ist das nicht inkludiert?

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Der Vermieter kann den Winterdienst dem Mieter übertragen. Grundlage ist der Mietvertrag.

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Hallo

ob reihenendhaus mittelhaus oder doppelhälfte... du bist verpflichtet vor und um dein haus zu streuen oder den schnee weg zu machen.. sollte vor euer haus nen unfall passieren.. dann kann man dich dafür strafbar machen..

LG

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Hallo,

die Pflicht ergibt sich aus deinem Mietvertrag, und da steht es zu 99,999 %drin.

Was du räumen musst, schreibt dir deine Gemeinde vor.

Schau mal unter dem Namen deiner Gemeinde und dem Wort Strassenreinigung, ob du was findest.

z. B.:

Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen, so besteht die Verpflichtung
für jede dieser Straßen, auch wenn das Grundstück nur einen Zugang hat.
Die Reinigungs- und Sicherungspflicht tragen Vorderlieger und Hinterlieger gemeinsam, soweit sie nach § 5 für den gleichen Abschnitt der öffentlichen Straßen
verpflichtet sind. Sie haben die Verteilung der anfallenden Arbeiten untereinander
durch Vereinbarung zu regeln. Die betroffenen Vereinbarungen werden
bei der Gemeinde gesammelt. Sie werden mit Eingang bei der Gemeinde
wirksam. Das gleiche gilt für die Kündigung der Vereinbarungen. Kommt eine
wirksame Vereinbarung zwischen den beteiligten Anliegern nicht zustande, so
trifft die Gemeinde durch Bescheid eine Regelung, in welcher Reihenfolge und
für welchen Zeitraum die Anlieger jeweils ihre Leistungen zu erbringen haben.
Solange eine Vereinbarung nicht zustande gekommen oder die Festlegung
durch die Gemeinde nicht erfolgt ist, ist der Eigentümer des Vorderliegegrundstücks verpflichtet, die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen

freundliche Grüsse Werner

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Hi,

bei uns werden z.B. die Grundstücke an der Hauptstraße von der Gemeinde geräumt...
aber wenn es zur Sackgasse führt und direkt an Deinem Grundstück entlang führt, ohne das noch ein Grünstreifen der Gemeinde dazwischen ist...tja....Liest sich dann so, als solltest Du räumen...

lisa

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Ich denke alle 3 Reihenhäuser müssen räumen, habt ihr das noch nie mit den Nachbarn besprochen?

In einem Mehrfamilienhaus müssen ja auch alle reihum dran sein, und nicht nur etwa die, die Erdgeschoss-und-nach-vorne wohnen.

Ich kenne ein Haus mit 3 Eigentumswohnungen; die haben unter sich geklärt dass jede Wohnung immer 1 Monat lang "dran" ist. Wenn's in dem Monat nicht schneit hat man Glück gehabt, wenn's täglich schneit muss man eben täglich räumen.

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Es besteht ein Unterschied zwischen einem Mehrfamilienhaus und Reihenhäusern.

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das ist aber eine altmodische Lösung#winke

in der Regel wird das heutzutage so geteilt, das jeder mal Schneeräumt, sprich, es wir nicht nach Monaten gerechnet sondern nach Schnee....
-heute Schnee Nachbar 1
- in drei Wochen wieder Schnee Nachbar 2
-in vier Wochen Nachbar 3

so dass jeder in der aison daran ist, damit nicht immer einer die Arschkarte hat...das gibt auf Dauer unfrieden.

lisa

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Hallo,

bei mir stehen 2 REihen Reihenhäuser hintereinander. Die Vorderen liegen an einer Straße und die hintere Reihe (ich habe da mein Mittelreihenhaus) liegt "nur" am Gemeinschaftsweg. Meine Räumpflicht geht vor meinem Haus runter bis zum Gemeinschaftsweg (Postbote muss schließlich gefahrlos zum Postkasten kommen) und so, so breit, wie mein Grundstück ist, nach rechts und links über den Gemeinschaftsweg. Meine Nachbarn von vorne haben dafür halt den Fußweg zu räumen und die Auffahrt zu den Parkplätzen bzw. Garagen. Die haben dafür gemeinschaftlich einen Räumdienst/ler beauftragt. Die Räumpflicht geht bei uns im Ort von 7 Uhr bis Uhr ind der Woche und am Wochenende ab 9 Uhr. Ist schon , wenn man mehrfach am Tage Schnee räumen muss, aber man trifft am Abend auch sämtliche Nachbarn und dann wird gemeinschaftlich Schnee geschoben.

LG

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#snowy danke an alle für eure meinungen

die stadt stellt schilder auf "dieser weg wird nicht gestreut"
kann man das auch auf stellen?

wo bekommt man die § her um sich darauf zu berufen.

ich will mich ja nicht vor dem schneescheppen drücken finde es nur ungerecht ich benutze den weg nicht muss aber geld und zeit ausgeben für andere.

DANKE für euere unterstützung

#winke#snowy#winke

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Hallo,

ich glaube nicht, dass DU solche Schilder aufstellen darfst.
Ich kann dir nu raten, erkundige dich bei deiner Versicherung wie es aussieht, falls bei dir Passanten stürzen, ob deine Versicherung "Faulheit und Geiz" mit absichert.

Ansonsten kannst du direkt mal anfangen zu sparen, denn Krankenkassen usw. werden dich evtl. in Regress nehmen. Und das kann sehr teuer werden.

LG

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