Vermieter nicht erreichbar, wie Kündigung trotzdem gültig?

Hi,

also da wir unser Traumhaus gefunden haben, müssen wir unser Miethaus kündigen.
Leider versuchen wir seit Tagen unseren Vermieter telefonisch zu erreichen, aber bekommen ihn nicht ans Telefon.(Wir wollten ihm es erst persönlich sagen)
Jetzt kommt der schriftlichen Weg.
Was ist wenn unser Vermieter wieder auf Weltreise ist und er den Brief nicht annehmen kann.
Gilt dann trotzdem der Poststempel?

Hilfe!

LG

catmum

1

Hallo,

wolltet Ihr telefonisch kündigen?

Wohnt der Vermieter in Eurer Nähe? Wenn ja, dann mit einem Zeugen die Kündigung in den Briefkasten werfen und vorm Einwerfen mit Datum + Uhrzeit und Namen des Zeugen auf dem Breifumschlag vermerken.
Oder die Kündigung als Einschreiben verschicken.

Normalerweilse muß die Kündigung bis zum dritten Werktag beim Vermieter sein, sprich Mittwoch, 05.12.2012, wenn das Haus bis Ende Februar 2013 gekündigt werden soll.

LG
Jenny

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Die Kündigung müsste bis zum 04.12.2012 dort sein!

9

Mittwoch ist der 4. Werktag!

LG

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huhu

per einschreiben verschicken auf jeden fall...man ist ja nicht nur 2 wochen auf weltreise, da kommen bestimmt auch mal rechnungen etc. irgendwer muss sich ja drum kümmern...derjenige wird dann eure kündigung öffnen und kann dann ja dem vermieter bescheid geben. nur weil er auf einer längeren reise ist, könnt ihr ja nicht auf das haus verzichten müssen.

LG

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Ein normales Einschreiben wird aber nicht zugestellt, wenn niemand da ist.

LG

3

Hallo,

per Einwurfeinschreiben oder Einwurf mit Zeugen.

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Wenn es nicht zu weit ist, dann fahr persönlich vorbei mit jemandem als Zeugen, der nicht im Mietvertrag steht. Das hilft vor allem in dem Fall weiter, wenn behauptet wird, du hättest nicht fristgerecht gekündigt bzw. die Post hätte den Brief nicht rechtzeitig zugestellt.

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Hallo,

zuerst einmal bringt es euch nichts, wenn ihr mit dem Vermieter sprecht. Eine Kündigung bedarf immer und ohne Ausnahme der Schriftform.

Ich würde per Einwurfeinschreiben kündigen. Quittung aufbewahren.

Gruß
Sassi

6

Der Poststempel hat noch nie gegolten.

Relevant ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.

Ausreichend ist der Zugang im Briefkasten.

Diesen müsst ihr im Zweifel nachweisen können.

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Hi,

eine Kündigung ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung.

D.h. euer Vermieter muss dieser nicht zustimmen. Es ist ausreichend, wenn ihr diese - schriftlich!!! wg. Nachweis - ihm gegenüber kund tut. Er muss euch diese nicht bestätigen.

Wenn du Angst hast, dass er nicht da ist - Einwurfeinschreiben!

Kannst ja auch reinschreiben, dass du versucht hast, ihn vorab zu erreichen, aber ihn eben nicht erreicht hast.

vG
ficus