Sohn wohnt beim Kumpel,gemeldet bei mir-und nun?

Hallo, mein Sohn wohnt nun mit einem Kumpel zusammen. Da er sich noch nicht ummelden möchte, ist seine Adresse noch hier bei mir. ABER-nun hat er bei seinem Job und auch bei einer Versicherung die neue Adresse angegeben- am Briefkasten dort ist aber nicht sein Name, so ging die Post zurück und nun....könnte es Ärger geben. Also soviel ich weis, bekommt er vom Arbeitgeber die Gehaltszettel persönlich, aber trotzdem...ich kenn mich da nicht aus, kann es konsequenzen geben? Er wollte sich nicht ummelden, weil der Freund noch neu in der Wohnung wohnt und sich nicht traut, dem Vermieter zu sagen oder ihn zu fragen ob er jemanden bei sich Wohnen lassen darf....!

Vielen Dank schon mal für eine Antwort. Ich war mit diesem Deal einverstanden, da es hier nicht mehr weiter gehen konnte und es auch Platzmäßig schwer war...aber nun wird uns dies wohl zum Verhängnis, oder?

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Der Kumpel Deines Sohnes sollte sich schleunigst an den Vermieter wenden. Vermieter sollten schon wissen, wer in ihrem Haus wohnt und eventuell müssen auch die Nebenkosten, die nach Personen abgerechnet werden, angepasst werden.

Wenn er das schon gemacht hätte, dann gäbe es alle Folgeprobleme nicht.

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Hallo also ich denke nur das der Vermiter Stress machen könnte wegen den Nebenkosten wenn die z.B. beim Abschlag nach der Personenanzahl gerechnet werden, kann es eine heftige Nachzahlung geben. Auch muss der Vermieter glaube ich der Untervermietung oder Mitvermietung zustimmen, das weiß ich aber nicht genau!

Glaube sonst gibt es keine Probleme, man hat zwar eine Ummeldepflicht, das prüft aber keiner nach. Anders sieht es aus wenn du z.B. noch Kindergeld oder andere Leistungen für ihn bekommst obwohl er ja nun nicht mehr bei dir wohnt. Als ich mit meinem Sohn schwanger war, war ich auch noch bis nach der Geburt weiterhin bei meinen Eltern gemeldet. 2 Monate nach der Geburt sind wir in unsere neue Wohnung gezogen, mir war es einfach zu aufwendig mich für die kurze Zeit zweimal ummelden zu müssen. Habe aber in der Zeit immer die Adresse meiner Eltern angegeben.

LG

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"ich kenn mich da nicht aus, kann es konsequenzen geben?"

Man ist in Deutschland gesetzlich verpflichtet, sich umzumelden. Tut man das nicht, riskiert man ein Bußgeld, da die Unterlassung der Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

"Er wollte sich nicht ummelden, weil der Freund noch neu in der Wohnung wohnt und sich nicht traut, dem Vermieter zu sagen oder ihn zu fragen ob er jemanden bei sich Wohnen lassen darf....!"

Die Aufnahme einer weiteren Person in eine Mietwohnung (egal, ob Untermieter oder nicht) ist durch den Vermieter zustimmungspflichtig. Es erhöhen sich ja dadurch auch die personenbezogenen Nebenkosten. Von daher sollte der Freund deines Sohnes die Zustimmung seines Vermieters schnellstens einholen - idealerweise schriftlich...

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Hallo und Danke für die wirklich hilfreichen Antworten.

Meinem Sohn werde ich die Informationen weiter geben, vor allem wegen den Nebenkosten, daran hab ich ja noch gar nicht gedacht- gut das es Urbia gibt!!!

Gute Woche und vielen lieben Dank