Neuer Anstrich Hausfassade, Mieter informieren??

Hallo,

muss man als Mieter (hier DHH) vom Vermieter darüber informiert werden wenn das Haus bzw. die Fassade neu gestrichen wird?

Wenn ja, gibt es auch eine Frist (vor Beginn der Malerarbeiten) in welcher das geschehen muss?

lg
masinik#winke

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Hi!

Also, ich würde das als Mieter nicht gut finden, wenn unser Vermieter hier ankommen würde und dei Fassade streichen würde ohne mich vorher zu informieren.

Ich als Vermieter würde so 4-6 Wochen vorher eben bescheid geben....am besten schriftlich. Ist ja kein beinbruch.

vlg

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Das denke ich schon, dass er das ankündigen muss.

Wenn Du ein Haus gemietet hast, gehört doch auch das Grundstück dazu und streng genommen, darf er das nichtmal betreten ohne Dein Einverständnis.

Zumindest anstandshalber hätte er Dich rechtzeitig informieren müssen.

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Ja du musst die Mieter informieren, schon allein aus dem Grund das die möglicherweise das stellen eines Gerüstes der Versicherung melden müssen.
Bei meiner Oma wurde mal eingebrochen über das Fenster , als das Haus neu angestrichen wurde. Als wir den Schaden dann der Versicherung gemeldet haben hat es geheißen oh das tut uns leid, sie hätten melden müssen das da ein Gerüst aufgebaut wird.

LG

die#bla

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Hallo,

wir SIND in diesem Fall die Mieter.
Schon 2 x sind Maler hier "herumgeschlichen" ohne vorher zu klingeln und haben das ganze Haus vermessen. Ist schon doof wenn draußen jemand mit Block, Meßgerät etc. rumläuft und man von nix weiß. Ich bin dann raus nach dem Motto "Kann ich Ihnen irgendwie helfen, suchen Sie etwas?"
"Nein, der Herr x (Vermieter) schickt uns, wir sollen mal ausmessen...bla...bla..."

Jetzt bin ich also mal gespannt ob wir denn darüber informiert werden. Denn ich hatte auch im Hinterkopf dass ich das meiner Versicherung melden muss.

lg
masinik

PS: Aber dennoch: ich finde als Vermieter würde ich meine Mieter vorher kurz informieren dass jemand kommt um auszumessen und dass ich plane das Haus zu streichen. Dann würde ich die Mieter auch von dem Termin in Kenntnis setzen.

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hallo!
höflich wäre es allemal. ob der vermieter das MUSS, weiß ich nicht. schließlich wird ja ein gerüst aufgebaut und die maler werden vielleicht wasser holen wollen von drinnen o.ä.
es spricht doch eigentlich nichts dagegen, kurz bescheid zu geben, dass in 14 tagen die maler kommen und ein gerüst aufstellen....!
lg

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Auf jeden Fall muss der Vermieter die Mieter darüber informieren, wenn Arbeiten an der Fassade durchgeführt werden sollen. Sogar 3 Monate im Voraus, siehe BGB §554.

Jedoch denke ich nicht, dass er jemanden informieren muss, wenn er Leute schickt, um irgendetwas auszumessen. Wäre nett gewesen, aber wohl eher nicht verpflichtend.

LG